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CETA/ISDS

Undemokratische Schiedsgerichte bleiben bestehen

Am heutigen Montag hat die Europäische Kommission den finalen Text des Freihandelsabkommens mit Kanada, CETA, veröffentlicht. Der Vorschlag der EU-Kommission für ISDS im EU-US-Freihandelsabkommen TTIP wurde im entsprechenden Kapitel von CETA übernommen. Trotz starker Kritik aus der Zivilgesellschaft hat die EU-Kommission sich dafür entschieden, die einseitigen Schiedsgerichte für Investoren im Abkommen zu belassen. Das kritisiert die handelspolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament, Ska Keller:

"Die undemokratischen, für Bürgerinnen und Bürger und einheimische Unternehmen nicht zugänglichen Schiedsgerichte für ausländische Investoren bleiben bestehen. Die EU-Kommission setzt im Handelsabkommen mit Kanada nur prozedurale Veränderungen zum Beispiel bei der Auswahl der Richter durch. Einseitige Klagen gegen demokratische Entscheidungen sind weiterhin möglich und gefährden unser demokratisches System. Gleichzeitig werden die Rechte für ausländische Investoren zementiert. Mit dem Festschreiben des 'Prinzips der legitimen Erwartungen' können Investoren gegen jegliche Veränderung von Gesetzen vorgehen. Das geht in die falsche Richtung.

Inländische Unternehmen müssen zu ordentlichen Gerichten gehen, ausländische Investoren bekommen ein extra Schiedsgericht. Das ist ungerecht und macht keinen Sinn, denn das Gerichtswesen in der Europäischen Union und in Kanada funktioniert.  Wer Schiedsgerichte ablehnt, muss auch CETA ablehnen."

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27.09.2016

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