© Alexander Briel
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Strategie Europa 2020

Grüne/EFA Entschließungsantrag

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Europa 2020 – Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“,

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Jahreswachstumsbericht: Gesamtkonzept der EU zur Krisenbewältigung nimmt weiter Gestalt an“,

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates vom 17. und 18. Juni 2010,

–   in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Vorsitzes im Anschluss an die Tagungen des Europäischen Rates im März 2000, 2001, 2005, 2006, 2007 und im Dezember 2009,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung zur wirtschaftspolitischen Steuerung und zu Europa 2020 vom 16. Juni 2010,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Oktober 2010 zur Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Dezember 2010 zur Einrichtung eines ständigen Krisenmechanismus zur Wahrung der Finanzstabilität im Euroraum,

–   gestützt auf Artikel 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

–   unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union vom 7. Juli 2010,

–   in Kenntnis der Entscheidung des Rates über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten,

A. in der Erwägung, dass sich zwar einige internationale Partner gegenwärtig von der Krise erholen, die EU sich jedoch trotz einiger schwacher Anzeichen für einen wirtschaftlichen Aufschwung nach wie vor Schwierigkeiten gegenübersieht,

B.  in der Erwägung, dass 2010 das erste Jahr war, in dem der Vertrag von Lissabon in Kraft war, der die Kluft zwischen der EU und ihren Bürgern schließen und der EU eine neue Rolle in der internationalen Arena geben soll,

C. in der Erwägung, dass die Strategie Europa 2020, in der fünf gleichermaßen bedeutende Leitzielvorgaben festgesetzt wurden, um ein „intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ zu erreichen, als Reaktion auf die Herausforderungen betrachtet wurde, denen sich die EU gegenübersieht,

Allgemeine Bemerkungen – Kontext

1.  ist der Auffassung, dass die weltweite Krise genutzt werden sollte, um unser Entwicklungsmodell als Modell einer Gesellschaft, die auf Nachhaltigkeit, Solidarität, der Beseitigung der Armut und der Schaffung umweltverträglicher Arbeitsplätze mit menschenwürdigen Arbeitsbedingungen beruht, neu zu begründen; ist der Überzeugung, dass die Strategie Europa 2020 – angemessen umgesetzt und unterstützt durch eine starke wirtschaftliche Ordnungspolitik, die ein Finanzsystem fördert, das der Realwirtschaft nutzt – Europa in die Lage versetzen sollte, sich von der Krise zu erholen, indem es das Beschäftigungspotenzial entwickelt, das der Übergang zu einer hocheffizienten, klimaresistenten Wirtschaft auf der ausschließlichen Grundlage erneuerbarer Energieträger in sich birgt;

2.  betont, dass die gegenwärtige Krise des Euro eine koordinierte und integrierte Reaktion der EU erfordert; weist darauf hin, dass die Krise zwar das Wachstum um vier Jahre zurückgeworfen, mit Arbeitslosenquoten auf dem höchsten Niveau seit 12 Jahren, mit mehr als 23 Millionen Arbeitslosen und mit mehr als 5,5 Millionen arbeitslosen Jugendlichen am Jahresende 2010 im Bereich der Beschäftigung jedoch noch größere Schäden verursacht hat; hebt hervor, dass die Verringerung der Ungleichbehandlung der Geschlechter eine Voraussetzung ist, um die Leitzielvorgaben der Strategie Europa 2020 im Bereich der Erwerbsbeteiligung und der Verringerung der Armut zu erfüllen:

3.  ist tief besorgt über die untragbar hohe öffentliche und private Verschuldung und deren prognostizierte rasche Zunahme in den kommenden Jahren infolge der Bankenrettungspakete und der zur Bekämpfung der Krise erforderlichen expansiven Finanzpolitik, wobei diese Verschuldung eine umso größere Belastung darstellt, als die künftigen Generationen sowohl die wachsenden ökologischen Schulden als auch die zunehmenden privaten finanziellen Verbindlichkeiten erben werden; weist darauf hin, dass die Privatverschuldung in vielen Mitgliedstaaten in der Zeit vor der Krise auf ein untragbares Niveau gestiegen ist;

Leitzielvorgaben und Steuerung der Strategie Europa 2020

4.  bekräftigt seine Aufforderung, die Strategie Europa 2020 weg von dem alleinigen Ziel eines Wachstums des BIP hin zu einem breiter angelegten politischen Konzept für die Zukunft der EU zu entwickeln; ist, wie auch von der Kommission dargelegt, der Auffassung, dass das BIP nicht dazu gedacht ist, den längerfristigen wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt und insbesondere die Fähigkeit einer Gesellschaft zur Lösung von Problemen wie Klimawandel, effiziente Ressourcennutzung oder soziale Integration genau zu messen; ist der Ansicht, dass das BIP im kommenden Programmzeitraum 2014–2020 durch zusätzliche Indikatoren ergänzt werden sollte und langfristig durch ein umfassenderes Wohlstandskonzept ersetzt werden könnte;

5.  ist tief besorgt über den ersten Jahreswachstumsbericht der Kommission; bedauert, dass sich der Jahreswachstumsbericht ausschließlich auf Sparmaßnahmen und Haushaltskürzungen konzentriert; ist der Ansicht, dass diese Maßnahmen allein und die von der Kommission vorgeschlagenen zehn zusätzlichen Maßnahmen mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik und der Beschäftigung sowie mit den in der Strategie Europa 2020 festgesetzten Zielen unvereinbar sind;

6.  ist besorgt darüber, dass der Jahreswachstumsbericht keine Hinweise gibt, wie die Leitinitiativen und die verschiedenen Veranstaltungen zur Unterstützung ihrer Einführung im Rahmen des ersten Europäischen Semesters zu behandeln sind;

7.  bedauert den Mangel an Vorschlägen zu innovativen Investitions- und Firnanzierungsarten; besteht darauf, dass zum Erreichen der in der Strategie Europa 2020 festgesetzten Ziele neue Arten alternativer Investitionen notwendig sind; fordert in diesem Zusammenhang die Kommission auf, eine Reihe von Maßnahmen vorzuschlagen, die es den Mitgliedstaaten erleichtern sollen, ihre öffentlichen Finanzen wieder ins Gleichgewicht zu bringen und öffentliche Investitionen zu finanzieren; ist der Auffassung, dass die EU in der Lage ist, sich von der Wirtschafts-, Sozial- und Umweltkrise zu erholen, wenn sie sich auf die folgenden Arten alternativer Investitionen stützt:

a)   Eurobonds;

b)   den Übergang von einem Steuerwettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten zu einer steuerlichen Zusammenarbeit einschließlich eines Zeitplans für die Einführung einer gemeinsamen konsolidierten steuerlichen Bemessungsgrundlage für Unternehmensgewinne und eines Mechanismus zur Sicherstellung einer Mindestkoordinierung im Bereich der Körperschaftssteuersätze auf einem ähnlichen Niveau wie derzeit bei der Mehrwertsteuer;

c)   die koordinierte Einführung von Umweltsteuern, um die Steuerlast von der Arbeit auf nicht nachhaltige Tätigkeiten und Produkte zu verlagern;

d)   eine EU-weite Finanztransaktionssteuer;

e)   eine nach der Größe des jeweiligen Instituts und dem Umfang der ungesicherten kurzfristigen Finanzierung gestaffelte Bankenabgabe;

f)    die Einführung einer länderspezifischen Berichterstattung über Gesellschaftseinkommen und die darauf entrichteten Steuern sowie eines automatischen Informationsaustauschs;

g)   die Schließung von Steueroasen, beginnend mit denen innerhalb der EU;

h)   besondere Krisenabgaben auf Marktlagengewinne von Energiekonzernen und weiteren äußerst profitablen Unternehmen;

i)    projektspezifische Anleihen, deren Einführung die Kommission mehrfach verschoben hat;

8.   fordert den Europäischen Rat auf, gemäß Artikel 121 und 136 Leitlinien vorzugeben, um eine koordinierte und abgestimmte antizyklische Finanzpolitik sowie weitere Solidaritätsmechanismen auf EU-Ebene zu entwickeln, um interne Ungleichgewichte und asymmetrische Schocks zu bewältigen, die Konvergenz zu steigern und die Effizienz der Mittelverteilung zu verbessern;

9.   betont, dass sowohl die öffentliche als auch die private Verschuldung zu Problemen bei der Nachhaltigkeit unseres Wirtschafts-, Sozial- und Umweltmodells führen; ist der Ansicht, dass beiden Verschuldungsarten angemessen begegnet werden muss, da eine überhastete und unangemessene Kürzung der öffentlichen Ausgaben die Erholung und das Wachstum der Beschäftigungsquote zum Stillstand bringen könnten;

10. ist der Ansicht, dass die Wahrung der Finanzstabilität und das Vorgehen gegen systemimmanente Risiken in der EU ein dreistufiges Konzept erfordern, bestehend aus (i) einer wirksamen und verstärkten Beaufsichtigung und Regulierung aller Akteure, Märkte und Instrumente sowie einer der Prävention dienenden tragfähigen Struktur, die darauf abzielt, die von den Finanzmärkten verursachten negativen externen Effekte auf der Grundlage des Verursacherprinzips zu internalisieren; (ii) umfassender Mechanismen zum frühzeitigen Eingreifen durch eine erhebliche Verstärkung der Kontroll- und Interventionsbefugnisse der europäischen und nationalen Überwachungsbehörden; (iii) einheitlichen europäischen Vorgaben für die grenzüberschreitende Bewältigung von Krisen und für die Schuldenumstrukturierung, die auf Mechanismen zur gerechten Lastenteilung aufbauen und erfordern, dass Aktionäre und Gläubiger vor dem Steuerzahler zur Überwindung der Krise herangezogen werden;

11. stimmt mit der Kommission darin überein, dass die „Mitgliedstaaten mit hohen Leistungsbilanzüberschüssen […] die Ursachen anhaltend schwacher Inlandsnachfrage ermitteln und bekämpfen“ sollten; ist jedoch enttäuscht darüber, dass die Kommission unter Wachstumsmotoren für die Binnennachfrage vor allem die weitere Liberalisierung des Dienstleistungssektors und die Verbesserung der Bedingungen für Investitionen versteht, da sich gezielte Sozialausgaben dadurch amortisieren, dass sie die weltweite Wirtschaftstätigkeit und die Schaffung von Arbeitsplätzen ankurbeln; macht in dieser Hinsicht darauf aufmerksam, dass die soziale Sicherheit die Funktion eines automatischen Stabilisators erfüllt, und dass die Dienste von allgemeinem Interesse soziale Integration ermöglichen; betont, dass die Sozialstandards in den einzelnen Mitgliedstaaten angeglichen werden müssen;

12. weist darauf hin, dass der EU durch Artikel 153 Absatz 5 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union untersagt ist, sich mit der Frage der Lohnzurückhaltung zu befassen, einschließlich der Überprüfung von Indexierungsklauseln in Tarifverhandlungssystemen;

13. wendet sich entschieden gegen die Aussage, dass Arbeitnehmer mit unbefristeten Verträgen übermäßigen Schutz genießen; weist darauf hin, dass seit dem Höchststand der Beschäftigung im Herbst 2008 6,8 Millionen Vollzeitarbeitsplätze abgebaut worden sind, während gleichzeitig 1,1 Millionen Teilzeitstellen und 0,7 Millionen selbständige Beschäftigungen geschaffen wurden; betont, dass insbesondere umweltverträgliche Arbeitsplätze mit menschenwürdigen Arbeitsbedingungen geschaffen werden müssen;

14. bekräftigt seine Auforderung, das Ziel einer Beschäftigungsquote von 75 % bei Frauen festzusetzen, um eine Gleichbehandlung der Geschlechter zu erreichen; fordert die Mitgliedstaaten auf, ehrgeizige nationale Beschäftigungsziele für Frauen in Arbeitsstellen zu setzen, die wirtschaftliche Unabhängigkeit gewährleisten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Zugang von Frauen zum Arbeitsmarkt durch Strategien zur Vereinbarkeit von Arbeits- und Privatleben, wie z. B. großzügige Urlaubsregelungen, flexible Arbeitszeiten, den Zugang zu erschwinglicher, qualitativ hochwertiger Betreuung von Kindern und anderen Angehörigen, zu verbessern; fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zur Verringerung des Lohngefälles zwischen Männern und Frauen auf 0‑5 % bis 2020 zu ergreifen, indem sie gegen die Segregation des Arbeitsmarktes nach Berufen und Branchen und gegen prekäre Arbeitsbedingungen vorgehen; fordert die Kommission auf, die geltenden Rechtsvorschriften zur gleichen Entlohnung zu überprüfen und Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten einzuleiten, die gegen diese Vorschriften verstoßen;

15. weist darauf hin, dass der durch den Vertrag von Lissabon eingeführte Artikel 9 AEUV vorsieht, dass die Union „bei der Festlegung und Durchführung ihrer Politik und ihrer Maßnahmen […] den Erfordernissen im Zusammenhang mit der Förderung eines hohen Beschäftigungsniveaus, mit der Gewährleistung eines angemessenen sozialen Schutzes, mit der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung sowie mit einem hohen Niveau der allgemeinen und beruflichen Bildung und des Gesundheitsschutzes Rechnung“ trägt;

16. bekräftigt, dass das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente über das Europäische Semester frühzeitig in die Gestaltung des neuen wirtschaftspolitischen Steuerungsrahmens einbezogen werden müssen, um demokratische Kontrolle, Verantwortung und Legitimität zu fördern, Raum für offene Diskussionen über den Stabilitäts- und Wachstumspakt und die makroökonomischen Ungleichgewichte zu schaffen und intensivere Synergien zwischen dem EU-Haushalt und den nationalen Haushalten zu entwickeln;

17. weist darauf hin, dass der Europäische Rat vom Dezember 2009 erkannt hat, dass die EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung weiterhin eine langfristige Vision bieten und den übergreifenden politischen Rahmen für alle Unionspolitiken und -strategien bilden wird; fordert verbesserte Synergien zwischen der Strategie Europa 2020, dem Paket zur wirtschaftspolitischen Steuerung, den Leitinitiativen und der kommenden überarbeiteten Strategie für nachhaltige Entwicklung;

18. betont, dass der auswärtigen Dimension der Strategie Europa 2020 erhöhte Aufmerksamkeit entgegengebracht werden sollte; fordert die Kommission auf, ein das Konzept ihres auswärtigen Handelns in Übereinstimmung mit dem EU-Ansatz der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung breiter und umfassender zu gestalten; fordert die Kommission auf, ihre Handelsstrategie auch für die Strategie Europa 2020 einzusetzen, um Grundwerte der Union wie die Förderung der Menschenrechte, die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die Grundfreiheiten sowie den Schutz der Umwelt voranzubringen;

19. weist darauf hin, dass die Kommission ihre Handelsstrategie für die Strategie Europa 2020 so ausgestalten sollte, dass die Handelspolitik der EU zu einem echten Instrument zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung weltweit wird, und dass sie frühzeitig einen offenen Dialog mit dem Parlament und der Zivilgesellschaft über die Prioritäten der EU für die Zeit nach Doha und insbesondere über die Sozial- und Umweltstandards und die WTO-Reform vorsehen sollte;

Leitinitiativen

      Leitinitiative „Digitale Agenda“

 

20. fordert die Kommission auf, ihre Politik im IKT-Bereich zu intensivieren, und erinnert an die Schlüsselrolle der Standardisierung bei der Herstellung der Interoperabilität und bei der Verhinderung der Abhängigkeit der Verbraucher von bestimmten Herstellern; erinnert insbesondere an die Bedeutung offener Standards; bedauert, dass die Verbraucher in Europa nur Zugang zu relativ wenigen Inhalten haben, und fordert deshalb neue Geschäftsmodelle für den Online-Bereich; macht darauf aufmerksam, dass das europäische Patentsystem so gestaltet werden muss, dass Zugang und Innovation miteinander vereinbar sind, und dass die wirtschaftlichen Auswirkungen eines europäischen Patentsystems auf KMU untersucht werden müssen;

 

      Leitinitiative „Innovationsunion“

 

21. erkennt an, dass die Initiative der Kommission innovationsfördernden Maßnahmen Nachdruck und Kohärenz verleihen soll; begrüßt den Gedanken, Innovationspartnerschaften einzurichten, um grundlegende Aufgaben der Gesellschaft anzugehen und EU-Programme in diesen Bereichen zu rationalisieren; betont jedoch, dass dieser Prozess nur Erfolg haben wird, wenn eine wirksame Steuerung eingeführt wird, insbesondere im Hinblick auf das Festsetzen konkreter Zielvorgaben;

 

22. fordert die Kommission auf, einen Aktionsplan für Öko-Innovationen vorzulegen, in dem Maßnahmen und Ziele vorgeschlagen werden, um auf allen Stufen der Wertschöpfungskette, einschließlich der Entwicklung, Öko-Innovationen einzuführen; ist insbesondere der Ansicht, dass sich das Setzen von Benchmarks und Standards als starke Triebkraft für die Förderung von Öko-Innovationen und nachhaltiger Wettbewerbsfähigkeit in mehreren Industriebranchen erwiesen hat; fordert, das Potenzial der öffentlichen Auftragsvergabe und der vorkommerziellen Auftragsvergabe stärker zu nutzen, um innovative nachhaltige Lösungen auf den Markt zu bringen; weist darauf hin, dass Öko-Innovationen ein bedeutendes Potenzial für die Schaffung von umweltfreundlichen Arbeitsplätzen besitzen, und fordert eine Initiative, um die Ausbildung aller Bürger im Bereich innovativer umweltfreundlicher Kompetenzen sicherzustellen;

 

23. fordert ein flexibles Patentsystem, das zu Innovationen bei der Lösung gesellschaftlicher Probleme wie des demographischen Wandels oder des Klimawandels beiträgt; weist darauf hin, dass das Patentsystem der EU die Erteilung von Qualitätspatenten über die Erteilung von einfach nur billigeren Patenten stellen sollte; fordert, dass Innovation durch Patentpools, Patentplattformen, Innovationspreise und Anreizprämien, Lizenzvergabe mit vollen Rechten und Wissenscluster, Zwangslizenzen sowie andere IP-Tools zur Vereinbarung von Zugang und Innovation gefördert wird;

 

      Leitinitiative Jugend in Bewegung

 

24. begrüßt die Leitinitiative „Jugend in Bewegung“; fordert die Mitgliedstaaten auf, im Sinne der Vorschläge der Leitinitiative Maßnahmen zu ergreifen; ist der Ansicht, dass die Kommission bei ihrer Umsetzung vorangehen und diese aufmerksam verfolgen muss; bedauert jedoch, dass die Leitinitiative nicht auf Kernthemen wie z. B. gesellschaftliche Teilhabe oder Jugendarmut eingeht; fordert weitergehende Vorschläge im Bereich der Integration;

 

25. hebt hervor, dass „Jugend in Bewegung“ allein keine Lösung für das Problem der besorgniserregenden europaweiten Jugendarbeitslosigkeit darstellt; fordert sämtliche Mitgliedstaaten auf, nationale Strategien für den Kampf gegen die Jugendarbeitslosigkeit zu entwickeln und den Zugang zu Bildung und Ausbildung für Jugendliche sicherzustellen; betont, dass die Jugendpolitik im Zusammenhang mit der Bildungs- und Beschäftigungspolitik, der sozialen Integration und der Nationalökonomie betrachtet werden muss; weist darauf hin, dass den Jugendlichen mit Sparmaßnahmen, wie z. B. Kürzungen im Bildungssystem und bei der Schaffung von Arbeitsplätzen, nicht geholfen wird; unterstützt nachdrücklich den Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zu einer europäischen Beschäftigungsgarantie für Jugendliche und fordert den Rat auf, diese Empfehlung baldmöglichst zu verabschieden;

 

      Leitinitiative „Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut“

 

25. begrüßt die Initiative grundsätzlich, bedauert jedoch das Fehlen einer klaren Strategie sowie konkreter Vorschläge und Leitlinien, wie die Ziele der Strategie Europa 2020 in den Bereichen Armut und Beschäftigung erreicht werden können, insbesondere vor dem Hintergrund der Krise und der Sparmaßnahmen der Regierungen; bekräftigt seine Forderung nach einem umfassenderen Programm zur Förderung menschenwürdiger Arbeit, zur Gewährleistung der Arbeitnehmerrechte in ganz Europa, zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie zum Kampf gegen Ungleichbehandlung, Diskriminierung und Erwerbstätigenarmut; fordert die Kommission auf, verstärkt konkrete Maßnahmen zur Umsetzung sozialer Rechte zu ergreifen, wie z. B. einen Fahrplan zur Umsetzung der Strategie der aktiven Eingliederung und zur Einführung eines garantierten angemessenen Mindesteinkommens oberhalb der Armutsgrenze bis 2020;

 

      Leitinitiative „Eine Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten“

 

26. erklärt, dass Arbeitsplätze auf den europäischen Arbeitsmärkten nicht durch verstärkte Deregulierung, sondern durch Öko-Innovationen und eine gesteigerte Ressourcen- und Energieeffizienz erhalten werden; bedauert, dass sich die Leitinitiative „Eine Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten“ nicht dem Problem der nachhaltigen Umwandlung des Arbeitsmarktes zur Schaffung neuer und zur Erhaltung gefährdeter Arbeitsplätze widmet; bedauert außerdem, dass durch diese Leitinitiative weder die Gewährleistung eines sozial gerechten Übergangs zu einem nachhaltigeren Arbeitsmarkt noch die enormen Möglichkeiten zur Schaffung umweltverträglicher Arbeitsplätze durch Investitionen und Ausbildung und lebenslanges Lernen berücksichtigt werden, sondern stattdessen lediglich das Flexicurity-Konzept bekräftigt wird;

 

      Leitinitiative „Ressourcenschonendes Europa“

 

27. bedauert, dass in der Mitteilung zu den Leitinitiativen keine Ziele festgesetzt werden, um die Ressourceneffizienz zu einer übergreifenden politischen Priorität der EU zu machen; betont, dass es dringend notwendig ist, die Ressourceneffizienz in allen Politikbereichen, so z. B. in Landwirtschaft, Verkehr und Energie, durchgängig zu verankern; besteht darauf, dass die EU sich hin zu einer Recyclingwirtschaft mit realistischer Preisbildung bewegen muss, in der sich die tatsächlichen Umweltkosten widerspiegeln und durch die eine Verringerung der Müllerzeugung sowie der Wert der Wiederverwendung von Ressourcen gewährleistet werden; betont, dass die ökologische Nachhaltigkeit von einem absoluten Rückgang des Ressourceneinsatzes abhängt; ist enttäuscht, dass in der Leitinitiative der ökologische Fußabdruck Europas keine Erwähnung findet, da er ein eindeutiger Indikator für unsere unangemessene Ressourcennutzung ist; fordert die Kommission auf, eine Reihe diesbezüglicher Indikatoren vorzuschlagen, damit sie im nächsten Jahreswachstumsbericht kontrolliert werden können;

 

28. betont, dass die Kohäsionspolitik dazu beitragen muss, die EU-Wirtschaft auf den Weg hin zu einer nachhaltigen und arbeitsplatzschaffenden Entwicklung zu bringen und die Investitionen so zu verlagern, dass sie Klima-, Energie- und Umweltprobleme lösen bzw. deren Lösung fördern;

 

29. begrüßt, dass die Kommission darlegt, wie die nationalen, regionalen und lokalen Behörden die gegenwärtigen regionalpolitischen Programme auf die nachhaltigen Entwicklungsziele der Strategie EU 2020 ausrichten und die Entwicklung einer hocheffizienten, vollständig auf erneuerbaren Energien aufbauenden, klimaunabhängigen und wettbewerbsfähigen Wirtschaft fördern können; fordert die Mitgliedstaaten auf, unverzüglich tätig zu werden, stärker in nachhaltige Entwicklung zu investieren und die Mittel effizienter zu nutzen;

 

      Leitinitiative „Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung“

 

30. nimmt den Vorschlag der Kommission für eine integrierte Industriepolitik zur Kenntnis und stellt fest, dass sein Schwerpunkt auf der Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie liegt; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass es vor dem Hintergrund weltweiter Herausforderungen, knapper Ressourcen und von Verschwendung von grundlegender Bedeutung ist, dass die Energie- und Ressourceneffizienz und die Entwicklung geschlossener Kreislaufsysteme in der Industrieproduktion die Grundlage der Erneuerung der europäischen Industrie bilden;

 

31. fordert die Kommission auf, eine ständige Task Force „Industriepolitik“ einzurichten, um die Fortschritte bei den industriepolitischen Initiativen der EU regelmäßig auszuwerten, das Potenzial für die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Nachhaltigkeit in den wichtigsten europäischen Industriebranchen zu bewerten, die Kohärenz innerhalb ihrer einzelnen Bestandteile zu fördern und weitere anstehende Probleme zu ermitteln;

 

32. fordert die Kommission auf, die Nachhaltigkeitssicherheit der sektoralen Ansätze entsprechend den klima- und energiepolitischen Zielen der EU und entsprechend der Festlegung von ehrgeizigen Zielvorgaben, Vorgaben und Instrumenten im Bereich der effizienten Ressourcennutzung mit dem Ziel der Steigerung der Ressourcenproduktivität der EU zu gewährleisten und Dauerhaftigkeit, Wiederverwendung, Wiederaufbereitung und Erneuerung zu verbessern;

 

33. stimmt darin überein, dass die neue integrierte Industriepolitik Entwicklung, Herstellung und Beschaffenheit von Erzeugnissen und Dienstleistungen entlang der gesamten Prozess- und Wertschöpfungskette abdecken und eine intelligente Kombination von Maßnahmen sowohl für die Angebots- als auch für die Nachfrageseite enthalten muss, die sich von Sektor zu Sektor unterscheiden kann und sich beispielsweise auf Regelungsanreize, eine überarbeitete Standardisierungspolitik, Kennzeichnung, öffentliche Aufträge, Mehrwertsteuersenkungen und steuerliche Anreize erstreckt;

 

34. sieht der Einführung der engeren Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und der Beobachtung der Industriepolitik auf europäischer Ebene und auf der Ebene der Mitgliedstaaten gemäß dem durch den Vertrag von Lissabon eingeführten Artikel 173 AEUV zur Industriepolitik sowie im Zusammenhang mit der Strategie Europa 2020 der wirtschaftlichen Ordnungspolitik und dem Europäischen Semester erwartungsvoll entgegen;

 

35. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Europäischen Rat und der Kommission zu übermitteln.

 

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Meinung
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Zuständige Abgeordnete

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