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Presse­mitteilung |

Zugang zu Ratsdokumenten

Transparenz und demokratische Kontrolle gestärkt - EP erhält künftig auch geheime Akten des Rates

Das Plenum des Europaparlaments hat heute mit überwältigender Mehrheit einem Abkommen zugestimmt, die die Einsichtsmöglichkeiten von Parlamentariern in klassifizierte Dokumente des Rates regelt. Dazu erklärt Gerald Häfner, Berichterstatter des EP und Mitglied des Verfassungsausschusses:

„Demokratie braucht Transparenz und Kontrolle. Doch wie sollen die Bürger die Arbeit des Europäischen Rates kontrollieren können, wenn schon das Parlament entscheidende Informationen und Dokumente nicht erhält?

Verhandlungen finden oft im Geheimen statt. Bisher hatte das Europäische Parlament keinen Zugriff auf entscheidende Verhandlungsunterlagen - etwa zum ACTA-, zum SWIFT- oder zum Passagierdaten-Abkommen. So können die Abgeordneten ihre von den Bürgern übertragenen Aufgaben nicht wahrnehmen.  Diesen demokratiewidrigen Misstand wird die heutige Entscheidung beenden. Heute hat das Europaparlament meinen Bericht angenommen, der wesentlich mehr Information und Transparenz bringen und damit die Demokratie stärken wird.

Kern des Berichtes ist ein Abkommen über den künftigen regelmäßigen Zugang des Parlamentes zu bislang geheim gehaltenen Informationen und Dokumenten des Rates. Dabei geht es insbesondere um die Planungen, Ziele, Positionen und das Verhalten des Rates und seiner Verhandlungsführer in internationalen Verhandlungen. Mit dem Vertrag von Lissabon hat das Europaparlament das Recht auf Anhörung und Mitentscheidung bei internationalen Übereinkünften ebenso wie zur Bewertung und Kontrolle vieler bisher im Verborgenen arbeitenden Agenturen errungen. Doch ohne die Möglichkeit, die Wege der Entscheidungsfindung im Rat und in der Kommission nachvollziehen zu können, bleiben alle diese Rechte harmlose Papiertiger. Zukünftig jedoch werden die Abgeordneten jederzeit Unterrichtung über Verhandlungsstände, -hintergründe und -strategien sowie Einsicht in vertrauliche Unterlagen, Vorschläge, Konzepte verlangen können. Nur mithilfe dieses Zuganges zu allen, auch vertraulichen sowie - gemäß der getroffenen Übereinkunft - auch geheimen und streng geheimen Arbeitsdokumenten können wir die Interessen der Bürgerinnen und Bürgern Europas ernsthaft und wirkungsvoll vertreten. Daher ist dieses Abkommen ein überaus wichtiger Meilenstein für die europäische Demokratie.

Dies gilt auch für die Wege zur Überwindung der gegenwärtigen Krise. Auch hier wäre nötig, dass die Schritte, die zu demokratisch legitimen Entscheidungen führen sollen, ausreichend demokratisch legitimiert und für alle Beteiligten und die europäische Öffentlichkeit nachvollziehbar werden.“

Hintergrund:

Das inter-institutionelle Abkommen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU erstreckt sich auf alle klassifizierten Dokument des Rates, außer solchen, die ausschließlich den Bereich der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik betreffen. Es ermöglicht dem EP, seine Mitentscheidungs- und Beratungsrechte effektiv wahrzunehmen.

Das Abkommen berührt nicht die schon bestehenden Einsichtmöglichkeiten der Öffentlichkeit, sondern weitet diese für Mitglieder des Europäischen Parlaments, insbesondere für Berichterstatter, aus. Abgeordnete und ihre Mitarbeiter dürfen in Zukunft u.a.:

  • Die jeweiligen klassifizierten Ratsdokumente unter den jeweils erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen auch auf dem Gelände des Parlaments einsehen,
  • Auf alle Dokumente bis einschließlich als “vertraulich” eingestuften ohne zusätzliche Sicherheitsüberprüfung zugreifen,
  • Unter bestimmten Bedingungen auch auf Dokumente die als “streng geheim” eingestuft sind, zugreifen.

 Zudem konnte das Parlament durchsetzen, dass neben den jeweiligen Berichterstattern auch die Schattenberichterstatter der anderen Fraktionen sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch weitere Mitglieder der zuständigen Ausschüsse Zugriff auf die Dokumente, die ihr Arbeitsgebiet betreffen, Zugriff erhalten.

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