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Presse­mitteilung |

Bodenabfertigungsdienste

Liberalisierungspläne für Bodendienste sind ein Musterbeispiel für sinnlose EU-Gesetzgebung

Das Europäische Parlament hat heute eine Verordnung angenommen, der die weitere Liberalisierung von Bodenverkehrsdiensten an Flughäfen zum Ziel hat. Die Grünen haben die überarbeiteten Gesetzgebungsvorschläge scharf kritisiert. Zum Abstimmungsergebnis erklärten Eva Lichtenberger und Michael Cramer, verkehrspolitische SprecherInnen der Fraktion Die Grünen/EFA: 

"Bedauerlicherweise hat heute die Mehrheit der Abgeordneten einem weiteren Liberalisierungsschritt für bestimmte Servicebereiche an Flughäfen zugestimmt. Dieser zusammengestückelte Kompromiss, der heute angenommen wurde, ist ein Musterbeispiel sinnloser Gesetzgebung, weil er nur auf fünf europäischen Flughäfen Anwendung finden wird (1) und darüber hinaus die nötigen Arbeitnehmerrechte nicht garantiert. 

EU-Gesetzgebung für einige wenige Flughäfen zu schaffen ist absurd und die darin vorgesehenen Liberalisierungsschritte werden die Sozial- und Beschäftigungsstandards weiter untergraben. Die weitere Verschlechterung von Arbeitsbedingungen ist weder im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch im Interesse der Passagiere. Man schafft damit keinen legislativen Mehrwert. Der Vorschlag wäre eigentlich ein Fall für den Schredder gewesen."

Elisabeth Schroedter, Vize-Präsidentin des Beschäftigungsausschusses: 

"Die heute abgestimmte Position ist ein fauler Kompromiss, der Sozialdumping auf Kosten von Arbeits- und Sicherheitsbedingungen auf großen Flughäfen wie z.B. in Frankfurt und München Tür und Tor öffnet. Die Einkommens- und Arbeitsbedingungen in den Bodendiensten haben sich in den letzten Jahren bereits erheblich verschlechtert, teilweise auf Niedriglohnniveau. Dieses Sozialdumping auch noch von EU weiter zu befördern, heißt die Sicherheit der Angestellten und der Fluggäste aufs Spiel zu setzten. Das können wir nicht unterstützen." 

(1) Die Vorschläge Bodenverkehrsdienste zu liberalisieren und anstatt zwei drei externe Dienstleister zuzulassen, findet nur auf Flughäfen Anwendung, die ein Passagieraufkommen von über 15 Millionen Passagiere pro Jahr oder ein Frachtaufkommen von über 200,000 Tonnen aufweisen.

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Zuständige Abgeordnete

Michael Cramer
Michael Cramer
MdEP

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