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Presse­mitteilung |

Regeln für Säuglingsnahrung

Kennzeichnung verbessert, aber Chance für strengere Pestizidregeln vertan

Der Umweltausschuss des Europaparlaments hat heute über  Regeln für Säuglingsnahrung, Nahrung für Kleinkinder und Nahrungsmittel für besondere medizinische Zwecke abgestimmt. Die Grünen begrüßen die verbesserten Kennzeichnungsregeln, bedauern jedoch, dass bei der Produktion von Nahrungsmitteln für Säuglinge Rohstoffe, die mit gefährlichsten Pestiziden erzeugt wurden, weiterhin verwendet werden dürfen. Rebecca Harms, Vorsitzende der Grüne/EFA Fraktion erklärt nach der Abstimmung:

"Die Abgeordneten haben sich heute für strengere EU-Regeln ausgesprochen und den Gesetzesvorschlag an einigen Stellen maßgeblich verbessert. Leider fehlte ihnen jedoch der Mut, sich für einen noch strikteren Umgang mit gefährlichen Pestiziden einzusetzen.

Die Regeln für Pestizidrückstände in Säuglingsnahrung sind schon deutlich strenger als für gewöhnliche Nahrungsmittel. Wir Grünen wollten darüber hinaus sicherstellen, dass in der Produktion von Babynahrung die gefährlichsten Pestizide ausgeschlossen werden. Leider hat eine Mehrheit der Abgeordneten diese Maßnahmen nicht unterstützt. Kinder sind besonders gefährdet, wenn sie giftigen Substanzen ausgesetzt sind. Deshalb wäre hier ein umfassender Schutz besonders wichtig.

Die vom Ausschuss geforderten strengeren Kennzeichnungsregeln sind eine wichtige Verbesserung. In Zukunft gelten strenge Regeln für alle Nahrungsmittel, die für Kinder unter 12 Monaten bestimmt sind. Manipulierende Bilder auf den Produkten sollen in Zukunft verboten werden. Eltern sollten nicht durch Hochglanzbilder von strahlenden Babys davon überzeugt werden, dass Muttermilchersatz besser für ihr Baby sei als Muttermilch.

Es ist auch zu begrüßen, dass das Problem der so genannten "Kindermilch" endlich angegangen wird. Es gibt jede Menge Milchprodukte auf dem Markt, die suggerieren, dass sie für das Wachstum von Kindern hilfreich seien. Dabei haben sie keinerlei positive Wirkung und können sogar schädlich für Kinder sein. Die Kommission muss dieses Problem untersuchen, und bis dies geschehen ist, werden die EU-Regeln für nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel angewendet. Diese stellen sicher, dass solche Angaben nur bei nachweislichem Nutzen gemacht werden dürfen."

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11.04.2024
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Zuständige Abgeordnete

Rebecca Harms
Rebecca Harms
MdEP

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