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Datenschutz/Facebook

Europäischer Gerichtshof rettet EU-Grundrecht auf Datenschutz

Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil an diesem Dienstag zum Fall Max Schrems und der Datenweitergabe von Facebook-Daten in die USA die "Safe Harbor"-Entscheidung für ungültig erklärt. Dazu erklärt Jan Philipp Albrecht, stellvertretender Vorsitzender des Innen- und Justizausschusses und Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments zur Datenschutzreform:
 
„Auf der Basis von Safe Harbor haben Unternehmen wie Facebook 15 Jahre lang Unmengen personenbezogener Daten von Europäern in die USA gesendet. Mit dem Urteil ist klar, dass all diese Datentransfers das Grundrecht auf Datenschutz verletzt haben. Die Europäische Kommission und der irische Datenschutzbeauftragte müssen jegliche weitere Datentransfers im Rahmen von Safe Harbor in die USA unterbinden.
 
Das Europäische Parlament hat bereits lange gefordert, Safe Harbor auszusetzen. Es ist absolut inakzeptabel, dass die Europäische Kommission diese eindeutige Forderung seit eineinhalb Jahren ignoriert.
 
Es ist höchste Zeit für starke und einheitliche Datenschutzregeln für die Europäische Union, die auch gegenüber Unternehmen aus Drittländern wie den USA durchsetzbar sind. Eine Vermutung gleichwertiger Datenschutzregeln darf es mit Blick auf die USA nur dann wieder geben, wenn auch dort generelle und verbindliche Datenschutzgesetze auf den Weg gebracht werden, die den Datenschutz auf einem dem EU-Recht vergleichbarem Niveau schützen und EU-Bürgern gerichtliche Klagemöglichkeiten einräumen."

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Jan Philipp Albrecht
Jan Philipp Albrecht
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