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Presse­mitteilung |

EEG - Verstoß gegen Wettbewerbsrecht

Das Kind nicht mit dem Bade ausschütten

Gestern wurde bekannt, dass die EU- Kommission plant ein Beihilfeverfahren gegen die Bundesregierung aufzunehmen. Sie kam zu dem Schluss, dass die Ausnahmen zahlreicher Industriezweige von der Umlage für Erneuerbaren Energien gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstoße. 

Rebecca HARMS, Vorsitzende der Grüne/EFA-Fraktion im Europaparlament erklärt dazu: 

"Es ist offensichtlich, dass die Ausnahmeregelungen im deutschen Erneuerbaren-Energien-Gesetz vollkommen aus dem Ruder laufen. Ursprünglich war die Ausnahmeregelung lediglich für die Betriebe vorgesehen, die sehr hohe Energiekosten haben und gleichzeitig unter hohem internationalen Wettbewerbsdruck standen. Mittlerweile sind jedoch auch Autohändler, Golfplätze und Supermarktketten auf der Ausnahmeliste. Diese großzügigen Ausnahmen müssen vom Privatkunden bezahlt werden.  Das ist vollkommen inakzeptabel und muss korrigiert werden. Dabei darf die Kommission aber das Kind nicht mit dem Bade ausschütten und das EEG insgesamt in Frage stellen." 

Claude TURMES, grüner Berichterstatter für die Richtlinie für Erneuerbare Energien ergänzt: 

"Die Forderung von Energiekommissar Oettinger nach gemeinsamen Fördermechanismen und einem "Kooperationszwang" zwischen den Mitgliedsstaaten stellt nicht nur das deutsche EEG in Frage, sondern verstößt auch gegen die EU-Richtlinie für Erneuerbare Energien. Die EU-Mitgliedsstaaten hatten sich zu nationalen Zielen zum Ausbau für Erneuerbare verpflichtet unter der Voraussetzung, dass sie die Fördermechanismen selbst festlegen können. Die Kooperation zwischen Mitgliedsstaaten ist explizit erlaubt, um es den Mitgliedsstaaten zu erleichtern ihre nationalen Ziele zu erreichen – verpflichtet sind sie zur Kooperation allerdings nicht. Insbesondere für die moderaten Ziele für 2020 ist diese Regelung sinnvoll und sollte nicht in Frage gestellt werden."

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Zuständige Abgeordnete

Rebecca Harms
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MdEP
Claude Turmes
Claude Turmes
MdEP

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