(CC BY-SA 2.0) Dave Dugdale
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Presse­mitteilung |

Steuerschlupflöcher sind Happy Meal für McDonald´s

Wettbewerb/Staatsbeihilfen

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager kommt im Wettbewerbsverfahren gegen Luxemburg zu dem Schluss, dass Luxemburg mit Steuerschlupflöchern für McDonald´s die Regeln für Staatsbeihilfen nicht gebrochen hat. Die Steuerbegünstigungen beruhen auf einem Doppelbesteuerungsabkommen und unterschiedlichen Interpretationen der Definition einer dauerhaften Betriebsstätte im Luxemburger Recht und im amerikanischen Recht.

McDonald’s macht in der Europäischen Union jährlich Gewinne in dreistelliger Millionenhöhe, ohne Unternehmenssteuern zu zahlen. 2015 hatten Gewerkschaften in der EU und den USA in einer Studie gezeigt, wie McDonald’s zwischen 2009 und 2013 durch ausgetüftelte Konzernstrukturen mehr als eine Milliarde Euro an Steuern sparte.

Sven Giegold, wirtschafts- und finanzpolitischer Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion, fordert ein Ende der Steuerschlupflöcher mit den USA und anderen Ländern:

Luxemburg und andere EU-Länder servieren McDonald´s mit Steuerschlupflöchern ein Happy Meal, die Rechnung müssen die Steuerzahler übernehmen.

Luxemburg und andere Mitgliedsländer müssen ihre Doppelbesteuerungsabkommen anpassen. Die dreifache Nichtbesteuerung von Gewinnen aufgrund einer mangelhaften Definition der dauerhaften Betriebsstätte muss ein Ende haben.

Die Entscheidung von Margrethe Vestager macht deutlich, dass das Wettbewerbsrecht an seine Grenzen gekommen ist. Die EU-Kommission muss einen Vorschlag unterbreiten, wie das Abfließen unbesteuerter Gewinne aus der Europäischen Union verhindert werden kann. Die Europäische Union braucht ein eigenes Muster-Doppelbesteuerungsabkommen.

Die deutsche Bundesregierung muss sich im Rat für Transparenz im Kampf gegen Steuervermeidung einsetzen. Länderbezogene Steuertransparenz bringt Licht ins Dunkel der Steuertricks und legt offen, welche Unternehmen wo welche Steuern zahlen und von nebulösen Steuersparmodellen profitieren. Finanzminister Olaf Scholz darf die Steuertransparenz-Vorschläge der EU-Kommission nicht weiter blockieren.

McDonald´s hat seine Konzernstrukturen seit Beginn der Ermittlungen der EU-Kommission noch verkompliziert und nutzt neue Steuerschlupflöcher in Großbritannien. In den Brexit-Verhandlungen muss die Europäische Union darauf drängen, dass Großbritannien, seine Kronkolonien und die überseeischen Gebiete die Beihilfe zur Steuervermeidung beenden. Vom europäischen Binnenmarkt darf nur profitieren, wer sich an klare Steuerregeln hält.

Michel Reimon, wettbewerbspolitischer Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion, fordert den österreichischen Ratsvorsitz auf, die Steuerdumpingspirale zu stoppen:

Es ist nicht einzusehen, warum die EU-Regierungen milliardenschweren Konzernen einen Nulltarif für Steuern anbieten. Die luxemburgische Regierung muss ihre Steuerschlupflöcher stopfen und ihre massive Blockadehaltung beim Kampf für faire Unternehmenssteuern aufgeben.

Die Steuerdumpingspirale zwischen den Mitgliedsstaaten muss endlich gestoppt werden. Der österreichische Ratsvorsitz und Bundeskanzler Sebastian Kurz sind gefragt, eine gemeinsame Position des Rats zu Steuertransparenz zu präsentieren und sich für eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage einsetzen, statt hohle Phrasen zu dreschen.“

Hintergrund:

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Luxemburg und den USA führt dazu, dass Gewinne dreifach nicht besteuert werden. Die Zahlungen nach Luxemburg mindern die zu versteuernden Gewinne der Restaurants, die Erträge werden weder in Luxemburg, noch in den USA versteuert. Der Vorschlag der EU-Kommission zu einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage aus dem Jahr 2015 enthält eine Anpassung der Definition von Betriebsstätten in der Europäischen Union. Der Vorschlag steckt im Rat fest.

 

Bericht zur Steuervermeidung von McDonald’s 2018

Bericht zu Steuervermeidung von McDonald’s 2015

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Person holding an EU flag in a crowd / CC0 Antoine Schibler
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