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Presse­mitteilung |

Grenzüberschreitende Freiwilligendienste

Freiwilligenengagement in anderen Mitgliedsstaaten darf nicht bestraft werden

Das Europäische Parlament hat heute einen Initiativbericht über die Anerkennung und Förderung grenzüberschreitender Freiwilligentätigkeiten in der Europäischen Union verabschiedet. Die Europaabgeordneten unterstützten auch einen Änderungsantrag der Grünen Europaabgeordneten Elisabeth Schroedter, der die soziale Rechte "Mobiler" im Freiwilligendienst stärkt.

Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende des Beschäftigungsausschusses im Europäischen Parlament, Elisabeth Schroedter:

"Das Europäische Parlament hat heute die Bedeutung des Freiwilligen Dienstes für die Europäische Union unterstrichen und Maßnahmen für die Weiterentwicklung des grenzüberschreitenden Freiwilligendienstes empfohlen.

Ich freue mich, dass es den Grünen gelungen ist, auch die sozialen Rechte 'Mobiler' im Freiwilligendienst in diesen Beschluss aufzunehmen. Wir fordern die Mitgliedsstaaten auf, ihre sozialen Sicherungssysteme so miteinander zu koordinieren, dass die, die in einem anderen europäischen Mitgliedsstaat einen Freiwilligendienst machen, keine sozialen Nachteile haben. Häufig bekommen gerade Mobile, meist Jugendliche, durch ihre grenzüberschreitende Tätigkeit weder die sozialen Leistungen des einen noch des anderen Mitgliedstaates. Sie verlieren soziale Rechte, die ihnen nach den Grundsätzen des EU-Vertrages zustehen. Dieser Missstand muss so schnell wie möglich beseitigt werden.

Deutsche Jugendliche sind bereits per Gesetz in der grenzüberschreitenden Freiwilligenarbeit benachteiligt. Deutschland erkennt nur Jugendlichen, die von deutschen Organisationen entsandt werden, die sozialen Rechte zu. Diese Regelung im Jugendfreiwilligendienstgesetz (JFDG) ist aus meiner Sicht europarechtswidrig, denn der Vertrag und die Verordnungen der Europäischen Union sagen ganz deutlich, dass Mobilität keine Nachteile in der sozialen Absicherung bringen darf. Durch das klare Votum des EP stärken wir den betroffenen Jugendlichen den Rücken, ihre sozialen Rechte einzufordern. Die Europäische Kommission hat mit dem Beschluss ein Druckmittel gegenüber der deutschen Regierung, auf eine Gesetzesänderung zu pochen. Das Freiwilligenengagement von Jugendlichen in einem anderen Mitgliedsstaat darf nicht bestraft werden."

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