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Presse­mitteilung |

Quecksilber

EU beschränkt Nutzung von Amalgam

Am heutigen Donnerstag hat der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments neuen Regeln zum Umgang mit Quecksilber zugestimmt. Der Kompromiss, der im Trilog mit den EU-Mitgliedsstaaten  und der EU-Kommission verhandelt wurde, wird die Nutzung von Quecksilber entscheidend einschränken, begrüßt der umweltpolitische Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion, Martin Häusling:

"Die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten haben ein umfassendes Verbot von Amalgam für Zahnfüllungen abgelehnt. Bedauerlicherweise fehlt deshalb ein fixes Enddatum. Wir konnten erreichen, dass Amalgam bei Jugendlichen unter15 Jahre sowie bei schwangeren und stillenden Frauen ab Juli 2018 nicht mehr verwendet wird. Ab 2019 müssen Zahnarztpraxen außerdem Vorkehrungen für von Quecksilber kontaminiertes Wasser treffen. Quecksilber ist eine hochgiftige Substanz, die Menschen und Umwelt gefährdet. Deshalb muss das Vorsorgeprinzip der EU greifen und diese giftige Substanz eingedämmt werden. So erhöhen wir auch den Druck auf die Forschung, gute Alternativen für Zahnfüllungen zu finden.

Verboten wird auch der Gebrauch von Quecksilber als Katalysator bei der Herstellung von Biodiesel wie es bisher von Firmen wie Evonik und BASF verwendet wird."

 

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Zuständige Abgeordnete

Martin Häusling
Martin Häusling
MdEP

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