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Presse­mitteilung |

EU beschränkt Nutzung von Amalgam

Quecksilber

Am heutigen Dienstag hat das Europäische Parlament mit einer großen Mehrheit für neue Regeln zum Umgang mit Quecksilber gestimmt. Der Kompromiss, der bereits im Trilog mit den EU-Mitgliedsstaaten und der EU-Kommission verhandelt wurde, wird die Nutzung von Quecksilber entscheidend einschränken. (1), sagt der umweltpolitische Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament, Martin Häusling:

 

"Es ist gut, dass der Gebrauch von Amalgam in den Zahnarztpraxen entscheidend beschränkt wird – zumindest für Risikogruppen. Es ist mehr als bedauerlich, dass die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten ein umfassendes Verbot von Amalgam für Zahnfüllungen abgelehnt haben. Deshalb fehlt ein fixes Enddatum.

Quecksilber ist eine hochgiftige Substanz, die Menschen und Umwelt gefährdet. Deshalb muss das Vorsorgeprinzip der EU greifen und diese giftige Substanz eingedämmt werden. Nur mit einer strengen Regulierung wird der Druck auf die Forschung erhöht, gute Alternativen für Zahnfüllungen zu finden. Wir werden uns weiterhin für ein strengeres Verbot einsetzen.“

 

 

  1. Ab 2018 gilt ein Verbot von Amalgam bei Jugendlichen unter 15 Jahren sowie bei schwangeren und stillenden Frauen. Ab 2019 müssen Zahnarztpraxen außerdem Vorkehrungen für von Quecksilber kontaminiertes Wasser treffen. Verboten wird auch der Gebrauch von Quecksilber als Katalysator bei der Herstellung von Biodiesel wie es bisher von Firmen wie Evonik und BASF verwendet wird.

 

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Zuständige Abgeordnete

Martin Häusling
Martin Häusling
MdEP

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