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Presse­mitteilung |

Offenes Internet

Europäischer Gerichtshof fällt Grundsatzurteil gegen Internetsperren

Der europäische Gerichtshof hat heute ein lang erwartetes Urteil im Fall der Klage der belgischen Verwertungsgesellschaft SABAM gegen den Internetanbieter Scarlet gefällt. Die Luxemburger Richter entschieden, dass Internetanbieter nicht verpflichtet werden können, Internet-Inhalte zu überwachen, zu sperren oder zu filtern, um Urheberrechtsansprüche durchzusetzen. Der Innen- und Rechtsexperte der Grünen im Europäischen Parlament, Jan Philipp Albrecht, erklärt dazu:

"Diese Entscheidung ist ein wichtiger Meilenstein für den Erhalt eines offenen und neutralen Internets in Europa. Der Versuch, die den staatlichen Behörden obliegende Rechtsdurchsetzung auf die Internetanbieter abzuwälzen stellt einen Verstoß gegen EU-Richtlinien sowie einen Eingriff in die Informationsfreiheit und das Telekommunikationsgeheimnis. Das Urteil ist ein eindeutiger Appell an den europäischen Gesetzgeber und die Regierungen der EU-Staaten, die Rechtsdurchsetzung im digitalen Zeitalter nicht auf Kosten eines freien Internets und der beteiligten Grundrechte zu betreiben.

Das heute ergangene Grundsatzurteil ist damit auch ein schwerer Schlag für das von der EU-Kommission geplante ACTA-Abkommen zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte. Wir Grüne weisen in diesem Zusammenhang schon lange darauf hin, dass das ACTA-Abkommen europäische Grundrechte gerade durch Kompetenzverlagerungen an Internetanbieter einschränken könnte und verlangen daher ein Rechtsgutachten des Europäischen Gerichtshofes vor einer Ratifizierung durch das Europäische Parlament. Die heutige Entscheidung zeigt deutlich, wie richtig wir dabei liegen."

Für Nachfragen erreichen sie Jan Philipp Albrecht auf dem Handy unter +49-175-1656698.

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Zuständige Abgeordnete

Jan Philipp Albrecht
Jan Philipp Albrecht
MdEP

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