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Presse­mitteilung |

4. Eisenbahnpaket

Parlament stimmt für mehr Sicherheit und einfachere Zulassung von Zügen

Das Europäische Parlament hat heute im Rahmen des 4. Eisenbahnpakets für die Einführung  gemeinsamer europäischer Verfahren für die Sicherheits-Zertifizierung und die Zulassung von Zügen gestimmt. Zudem wurde eine Revision der Regeln für die Vergabe öffentlicher Verkehrsverträge (Verordnung 1370/2007) angenommen. Dazu erklärt Michael Cramer, Berichterstatter des Parlaments für Eisenbahnsicherheit und verkehrspolitischer Sprecher der Grünen:

„Das Parlament hat heute die Weichen für eine technische Harmonisierung und damit für mehr Sicherheit und Effizienz im umweltfreundlichen  Schienenverkehr gestellt. An die Stelle der heutigen Kleinstaaterei sollen gemeinsame europäische Verfahren treten. Das spart Geld, Zeit und Nerven und erhöht zugleich das schon jetzt hohe Sicherheitsniveau im Bahnverkehr. 

Während Busse, LKW und Flugzeuge problemlos über Grenzen unterwegs sind, behindern mehr als 11 000 nationale Vorschriften den europäischen Zugverkehr erheblich. Zulassungsverfahren für Züge kosten bisher bis zu 2 Millionen Euro und dauern teilweise 3 Jahre. Die Europäische Eisenbahnagentur (ERA) soll in Zukunft die Arbeit der nationalen Behörden koordinieren und als zentraler Ansprechpartner für alle Antragsteller dienen. 

Wir wollen dabei keine neue europäische Superbehörde schaffen, sondern Doppelstrukturen abbauen und eine Arbeitsteilung in der EU organisieren. Im Luftverkehr hat sich das bei der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) bereits bewährt.

Nun sind die Verkehrsminister am Zug: Sie müssen die Rufe des gesamten Bahnsektors nach transparenten und europäischen Verfahren erhören, anstatt die Engstirnigkeit der nationalen Behörden zu verteidigen.

Höchst problematisch ist die Änderung an den erst 2007 beschlossenen Regeln für die Vergabe öffentlicher Verkehrsverträge. Sie wurden in Deutschland erst 2013 in geltendes nationales Recht überführt. Eine Analyse der Vor- und Nachteile hätte zunächst erfolgen müssen, wie ursprünglich für 2015 in der jetzigen Verordnung vorgesehen. Mit der vorzeitigen Überarbeitung wird das bestehende Regelwerk verkompliziert. 

Dabei wird massiv in die Entscheidungsfreiheit der Behörden vor Ort eingegriffen. Die neuen Regeln verbessern den öffentlichen Nahverkehr in keiner Hinsicht, sondern sind eine bloße Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Juristen.“ 

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Michael Cramer
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