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Presse­mitteilung |

Europäischer Gerichtshof stoppt Lizenz zum Verschmutzen

Euro6/Dieselabgase

 

Das Gericht der Europäischen Union hat heute über die Änderung der Euro6-Norm entschieden, die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß von Fahrzeugen vorschreibt.  Die Europäische Kommission hatte im Jahr 2016 einen Konformitätsfaktor eingeführt, der bei der Einführung der Messung der Abgasemissionen im Straßenverkehr („Real driving emissions“, RDE) den festgelegten Euro6 Grenzwert für Stickoxid erhöhte. Die Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament brachte im Jahr 2016 eine Ablehnung dieses Konformitätsfaktors ins Europäische Parlament ein, erhielt dafür aber keine qualifizierte Mehrheit. Die EU-Kommission hat nun zwei Monate Zeit, um gegen die gerichtliche Entscheidung Berufung einzulegen. Andernfalls muss die Europäische Kommission innerhalb von 12 Monaten einen neuen Gesetzesvorschlag vorlegen.

Rebecca Harms, klimapolitische Sprecherin der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament, fordert die Europäische Kommission auf, den Konformitätsfaktor zurückzunehmen:

„Es ist ein großer Erfolg, dass das Gericht der Europäischen Union heute bestätigt hat, was die Grünen/EFA-Fraktion seit 2016 fordert. Die Europäische Kommission durfte die Euro6-Normen nicht ohne ein reguläres Gesetzgebungsverfahren ändern. Mit dem Konformitätsfaktor hat die Europäische Kommission die Stickoxid-Grenzwerte und damit den Kern der Gesetzgebung am Parlament vorbei ausgehebelt.  

Das Urteil nimmt den Automobilunternehmen die Lizenz zum Verschmutzen. Es ist ein Sieg für alle in der Europäischen Union, die mit den gesundheitlichen Folgen der Luftverschmutzung zu kämpfen haben. 

Wir fordern die Europäische Kommission auf, die Entscheidung rückgängig zu machen und dafür zu sorgen, dass die Automobilindustrie die bereits vor 11 Jahren beschlossenen Stickoxid-Grenzwerte endlich einhält.“

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Methane Gas Regulation
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Zuständige Abgeordnete

Rebecca Harms
Rebecca Harms
MdEP

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