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Hormonverändernde Schadstoffe

EU-Kommission stellt Interessen der Pestizidindustrie über die Gesundheit

Die Europäische Kommission hat heute ihre lange verzögerten Vorschläge für die Kriterien so genannter "endokrine Disruptoren" vorgelegt. Die Schadstoffe können durch Veränderung des Hormonsystems die Gesundheit schädigen. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments hatten die Europäische Kommission in einer fraktionsübergreifenden Resolution aufgefordert, auf den Gefahren basierte Kriterien für die Einstufung und Bedingungen für die Zulassung vorzulegen.

Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion und Mitglied im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments, kommentiert:

"Es ist peinlich, dass die EU-Kommission die Interessen der Pestizidindustrie über die Gesundheit der Bürger stellt. Die EU-Kommission hat extrem restriktive Kriterien für die Definition endokriner Disruptoren vorgelegt und schlägt diverse Ausnahmen vor. Das Vorgehen verstößt gegen jede gängige Praxis und die EU-Kommission geht weit über ihr Mandat hinaus. Die EU-Kommission hat die Vorstellung der Kriterien zweieinhalb Jahre verschleppt und will jetzt alle, die unter den Folgen der chemischen Substanzen leiden, mit halbgaren Kriterien abspeisen. Für sinnvolle und ausreichende gesetzliche Regelungen brauchen wir jedoch weitergehende Kriterien für die Identifikation dieser gesundheitsschädigenden Substanzen. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments müssen diesen unausgegorenen Vorschlag zurückweisen."
 
Hintergrund:
Endokrine Disruptoren sind Umwelthormone, die unter anderem in Plastik und Pestiziden enthalten sind. Die Europäische Kommission war verpflichtet, bis Ende des Jahres 2013 Kriterien für die Definition der hormonverändernden Schadstoffe vorzulegen, um die Zulassung gesetzlich zu regeln. Diese Frist hat die EU-Kommission nach intensiver Lobbyarbeit der Chemieindustrie verstreichen lassen. Der Europäische Gerichtshof hat Ende 2015 geurteilt, dass die EU-Kommission gegen EU-Recht verstoßen hat, da sie keine Rechtsakte zur Festlegung wissenschaftlicher Kriterien zur Bestimmung endokrinschädigender Eigenschaften erlassen hat.

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Photo by James Baltz on Unsplash
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Zuständige Abgeordnete

Martin Häusling
Martin Häusling
MdEP

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