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Presse­mitteilung |

Schädliche Umwelthormone

Europäisches Parlament rügt Arbeitsverweigerung der EU-Kommission

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werfen der Europäischen Kommission vor, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu missachten und nicht gegen Umwelthormone (so genannte "endokrine Disruptoren") vorzugehen, die durch Veränderung des Hormonsystems die Gesundheit schädigen können. In ihrer fraktionsübergreifenden Resolution fordern die Abgeordneten die Europäische Kommission auf, endlich auf den Gefahren basierte Kriterien für die Einstufung und Bedingungen für die Zulassung der hormonverändernden Schadstoffe vorzulegen. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion und Mitglied im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments, kommentiert:

"Es ist ein Skandal, dass sich die EU-Kommission noch immer weigert, eine Definition der Umwelthormone vorzulegen. Nach EU-Recht hätte die EU-Kommission schon vor zweieinhalb Jahren wissenschaftliche Kriterien für endokrine Disruptoren vorstellen müssen. Der Verweis auf eine so genannte sozio-ökonomische Folgenabschätzung ist zynisch: eine solche Folgenabschätzung ist weder notwendig noch sinnvoll, um eine wissenschaftliche Frage zu beantworten. Die Arbeitsverweigerung der EU-Kommission ist ein Schlag ins Gesicht all derer, die unter den Folgen der chemischen Substanzen leiden. Ohne klare Definition gesundheitsschädigender Substanzen kann es keine ausreichenden gesetzlichen Regelungen für ihre Zulassung geben. Das leitende Prinzip der EU-Kommission muss die Gesundheit der Bürger sein. Bisher lässt sich die EU-Kommission vor allem von den Interessen der Pestizidindustrie leiten."   
 

Hintergrund:
Endokrine Disruptoren sind Umwelthormone, die unter anderem in Plastik und Pestiziden enthalten sind. Die Europäische Kommission war verpflichtet, bis Ende des Jahres 2013 Kriterien für die Definition der hormonverändernden Schadstoffe vorzulegen, um die Zulassung gesetzlich zu regeln. Diese Frist hat die EU-Kommission nach intensiver Lobbyarbeit der Chemieindustrie verstreichen lassen. Der Europäische Gerichtshof hat Ende 2015 geurteilt, dass die EU-Kommission gegen EU-Recht verstoßen hat, da sie keine Rechtsakte zur Festlegung wissenschaftlicher Kriterien zur Bestimmung endokrinschädigender Eigenschaften erlassen hat und dass eine Folgenabschätzung weder notwendig noch angebracht ist. Gemäß Artikel 266 der EU-Verträge ist die EU-Kommission verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, um das Gerichtsurteil umzusetzen. Bisher weigert sich die EU-Kommission, ihrer Verpflichtung nachzukommen.

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Photo by James Baltz on Unsplash
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Zuständige Abgeordnete

Martin Häusling
Martin Häusling
MdEP

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