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Presse­mitteilung |

Handelspolitik und Menschenrechte

EU-Parlament stärkt Regeln gegen Export von Folterinstrumenten

Am heutigen Dienstag hat das Europäische Parlament über neue Regeln für Exportgüter abgestimmt, die für Folter oder Todesstrafe verwendet werden können. Die EU-Abgeordneten sind damit zahlreichen Vorschlägen der Grünen/EFA-Fraktion aus dem Menschenrechtsausschuss gefolgt und haben ihre Position für die anstehenden Verhandlungen mit den EU-Mitgliedsstaaten und der EU-Kommission festgelegt. Die stellvertretende Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses im Europäischen Parlament, Barbara Lochbihler, begrüßt das Abstimmungsergebnis:

"Die EU-Abgeordneten wollen die Regeln für den Export von Folterwerkzeugen entscheidend verschärfen. Es darf nicht sein, dass europäische Unternehmen Güter exportieren, die in Drittländern für Folter oder die Todesstrafe eingesetzt werden können. Wir müssen dafür sorgen, dass europäische Unternehmen nicht an solchen Gräueltaten mitverdienen und die entsprechenden Schlupflöcher in der derzeitigen EU-Gesetzgebung stopfen lassen.

Unsere Fraktion hat durchsetzen können, dass EU-Mitgliedsstaaten den Export von Gütern verbieten dürfen, sobald Beweise vorliegen, dass diese für Folter verwendet werden. Die Güter müssen nicht explizit auf der EU-weiten Liste für Exportverbote stehen, was ein kurzfristiges Ausfuhrverbot von gefährlichen Gütern deutlich vereinfacht. Die EU-Staaten werden verpflichtet, entsprechende Informationen auszutauschen und die EU-Kommission zu unterrichten, damit eine möglichst einheitliche Handhabung garantiert wird.

Nun ist es an den EU-Mitgliedstaaten, den Vorschlägen des Europäischen Parlaments zu folgen und zu beweisen, dass eine kontrollierte Handelspolitik zum Schutz der Menschenrechte beitragen kann."

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Zuständige Abgeordnete

Barbara Lochbihler
Barbara Lochbihler
MdEP

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