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Presse­mitteilung |

Jugendarbeitslosigkeit

Beschäftigungsausschuss verabschiedet entscheidendes Finanzierungsinstrument für die Jugendgarantie

Der Beschäftigungs- und Sozialausschuss des Europäischen Parlaments hat heute die Integration der Jugendbeschäftigungsinitiative in den Europäischen Sozialfonds beschlossen. Die Grünen begrüßen die Entscheidung, da damit ein weiterer Schritt für die möglichst schnelle Umsetzung der Jugendgarantie gemacht wurde, und 6 Milliarden Euro von EU Seite zur Verfügung stehen werden (1). Das Europäische Parlament hatte auf  Initiative der Fraktion der Grünen/EFA hin bereits 2010 die Jugendgarantie gefordert. Zur heutigem Abstimmung sagt Elisabeth Schroedter, Vize-Präsidentin des Beschäftigungsausschusses: 

"Die heutige Abstimmung ist ein weiterer Schritt für eine schnelle Umsetzung der Jugendgarantie. Sie stellt sicher, dass für den Zeitraum 2014-2020 6 Milliarden Euro von EU Seite für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen zur Verfügung stehen. Die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit muss eine der Topprioritäten des Europäischen Sozialfonds für die nächste Förderperiode sein. Die Jugendgarantie ist dafür ein entscheidendes Element.

Ich begrüße es besonders, dass wir heute eine Jugendbeschäftigungsinitiative beschlossen haben, die mit einem breiten Ansatz alle Facetten des Problems erfassen kann. Alle jungen Menschen zwischen 15 und 30 ohne Beschäftigung, Hochschulabsolventen genauso wie Schulabbrecher, können von der Initiative profitieren. Dadurch können die Mitgliedstaaten selbst beschließen, welche Maßnahmen im Rahmen der Jugendgarantie für sie geeignet sind, um Jugendarbeitslosigkeit wirksam zu bekämpfen. Für Deutschland wird es entscheidend sein, die Quote der Schulabbrüche zu senken und der Bildungsmisere zu begegnen. Wir Grüne haben mit einem Änderungsantrag sichergestellt, dass nicht nur Beschäftigungsmaßnahmen finanziert werden können, sondern auch gezielte Maßnahmen zur Unterstützung von Schulabbrechern möglich sind." 

(1)  Die Jugendgarantie ist ein Grüner Vorschlag, der 2010 in einem Bericht des Europäischen Parlaments angenommen wurde, und Anfang dieses Jahres endlich vom Rat übernommen wurde. Die Garantie sieht vor, dass junge Menschen, bereits nach vier Monaten der Untätigkeit (ohne Beschäftigung und ohne Aus- oder Weiterbildung) in den Arbeitsmarkt eingegliedert  werden oder einen Ausbildungsplatz bekommen. Die Garantie soll junge Menschen davor bewahren, frühzeitig in die Langzeitarbeitslosigkeit abzugleiten, was sich im Jugendalter besonders nachteilig auswirkt. Die Staats- und Regierungschefs haben in der mittelfristigen Finanzplanung beschlossen, 6 Milliarden Euro in die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in den Regionen zu investieren, die eine Jugendarbeitslosigkeit von über 25% haben. Davon kommen 3 Milliarden aus dem ESF, und 3 Milliarden aus der gesamten Haushaltsrubrik für die Strukturfonds.

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