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EuGH-Urteil

Suchmaschinen müssen Datenschutzrecht einhalten

Der europäische Gerichtshof hat heute entschieden, dass Suchmaschinenbetreiber wie Google verantwortlich sind für die personenbezogenen Daten, die sie verarbeiten, und dass betroffene Personen eine Löschung aus dem Suchindex verlangen können. Dazu kommentiert Jan Philipp Albrecht, innen- und justizpolitischer Sprecher der Grünen Europafraktion:

"Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, auch Suchmaschinen wie Google bei der Einhaltung des Datenschutzes in die Verantwortung zu nehmen, ist zu begrüßen. Das heutige Urteil stellt klar, dass Suchmaschinenbetreiber für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich sind, auch wenn diese Daten aus öffentlichen Quellen stammen. Daher können die Betroffenen auch hier ein Recht auf Löschung in Anspruch nehmen. Der EuGH macht auch deutlich, dass die Verknüpfung öffentlich verfügbarer Informationen zu einem Personenprofil einen neuen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellt. Mit dem Urteil wird auch klargestellt, dass europäisches Datenschutzrecht dann gilt, wenn ein Datenverarbeiter sich auf dem Europäischen Markt bewegt. Nun kommt es darauf an, durch die Schaffung einer einheitlichen EU-Datenschutzverordnung auch die Durchsetzung in allen Bereichen zu stärken. Hier müssen die Regierungen auf dem nächsten Innen- und Justizministerrat im Juni endlich liefern."

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Jan Philipp Albrecht
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