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Europäische Flüchtlingspolitik

Rat sollte beim Neuansiedlungsprogramm den EU-Staaten verbindliche Vorgaben machen

Anlässlich des Treffens der europäischen Innen- und Justizminister und –ministerinnen am heutigen Montag, erklären die grüne Europaabgeordnete Ska Keller, Mitglied des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, und der Bundestagsabgeordnete Manuel Sarrazin, Mitglied im Europaausschuss, Bündnis 90/die Grünen:

"Wir begrüßen die positive Reaktion des Rats auf den Vorschlag der Kommission für ein gemeinsames Programm zur Neuansiedlung von Flüchtlingen, denn bis jetzt haben nur 10 Mitgliedsstaaten ein institutionalisiertes Neuansiedlungsprogramm. Wir kritisieren jedoch, dass nach wie vor nur auf Freiwilligkeit gesetzt wird und fordern verbindliche Vorgaben für die Mitgliedsstaaten. Zudem darf die Neuansiedlung nicht als Ersatz für einen echten Asylschutz und für eine Neu-Regelung des Dublinabkommens umgedeutet werden. Es bleibt abzuwarten und zu beobachten, ob sich alle Mitgliedsstaaten dem Programm anschließen. Darüber hinaus ist es unbedingt notwendig, dass die nationalen Regierungen weiterhin daran arbeiten, ihre eigenen Asylsysteme zu verbessern.

Auch wurde erneut die Doppelzüngigkeit der europäischen Asylpolitik sichtbar. Der heute veröffentlichte Human Rights Watch Bericht zu der Rückführung von Flüchtlingen nach Libyen zeigt, dass Frontex daran beteiligt ist, Flüchtlinge auf hoher See abzuweisen und an libysche Behörden zu übergeben, ohne dass sie die Chance haben, Asyl zu beantragen. Das ist eine klare Menschenrechtsverletzung.

Außerdem kann es nicht sein, dass einige europäische Innenminister die Debatte um die Ansiedlung von Flüchtlingen instrumentalisieren, um eine der zentralen Errungenschaften der europäischen Integration - die Freizügigkeit von UnionsbürgerInnen und ihren Angehörigen - infrage zu stellen. Mit großer Sorge sehen wir, dass die Freizügigkeitsrichtlinie zur Disposition gestellt wird. Dies wird insbesondere von Dänemark aber auch von anderen EU-Mitgliedsstaaten gefordert. Sie stellen infrage, ob das Recht sich in einem anderen EU-Mitgliedsstaat niederzulassen und zu arbeiten auch den Familienangehörigen von UnionsbürgerInnen zusteht. Wir erwarten, dass Bundesinnenminister Schäuble sich vehement gegen diese Pläne stellt und einen der Kernbestandteile der europäischen Integration verteidigt. Schließlich hat der Europäische Gerichtshof 1) entschieden, dass das Freizügigkeitsrecht auch für drittstaatsangehörige Ehegatten eines Unionsbürgers gilt."

Anmerkungen:

1) Entscheidung des EuGH vom 25. Juli 2008 in der Sache Metock./.Irland (C-127/08)

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