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Communiqué de presse |

Abschiebungen nach Griechenland

Karlsruher Richter müssen europäisches Asylrecht stärken

Morgen verhandelt das Bundesverfassungsgericht über den Fall eines Irakers, der gegen seine Abschiebung nach Griechenland klagt. Der Flüchtling war über Griechenland eingereist und soll deshalb dorthin zurückgeführt werden. Es wird also darüber entschieden, ob Asylsuchende zum Asylverfahren in einen "sicheren Drittstaat" abgeschoben werden dürfen, auch wenn ein EU-Staat wie jetzt Griechenland diese Sicherheit nicht garantieren kann. Hierzu erklärt Barbara Lochbihler, Abgeordnete im Europäischen Parlament und Menschenrechtskoordinatorin der GRÜNEN/EFA-Fraktion:

"Schon die jetzt beschlossene Entsendung von Interventions-Teams der EU-Grenzschutzagentur Frontex an die griechisch-türkische Grenze hat deutlich gemacht: Griechenland ist im Umgang mit Asylbewerbern komplett überfordert. Dass derzeit viele Schutzsuchende auf diesem Weg nach Europa einreisen, ist auch der Grenzschutzagentur selbst geschuldet. Angesichts der massiven Frontex-Einsätze gegen Flüchtlinge im Mittelmeer sind andere Wege in die EU blockiert. So bleibt den Menschen keine andere Möglichkeit, als an die türkisch-griechische Grenze zu gehen. Auch, um ihr Recht auf ein Asylgesuch in der EU geltend zu machen.

Die Situation für Flüchtlinge in Griechenland ist katastrophal. Vielen Asylsuchenden droht die Obdachlosigkeit, mit einem ordentlichen Asylverfahren können die meisten nicht rechnen. Für diese Verhältnisse tragen auch EU-Länder wie Deutschland Mitverantwortung, weil sie weiterhin Flüchtlinge in Erst-Einreiseländer wie Griechenland abschieben. Die Karlsruher Richter haben nun die Chance, diese menschenrechtswidrige Praxis zu beenden und europäisches Asylrecht im Interesse der Schutzsuchenden zu stärken."

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