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Communiqué de presse |

Oderausbau nicht mit EU-Recht vereinbar, Projekt gehört auf den Prüfstand

Ein Rechtsgutachten im Auftrag der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament stellt fest, dass die Erweiterung der Oder an der deutsch-polnischen Grenze nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Das von polnischer Seite bereits begonnene Projekt verstößt gegen das Verschlechterungsverbot der EU-Wasserrahmenrichtlinie und gegen die Vorgaben zum europäischen Gebietsschutz der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie. Grundsätzlich haben die EU-Umweltrechtsexpertinnen und -experten der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB beim Oderausbau erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit des Vorhabens mit europäischem Umweltrecht und schätzen es als nicht förderfähig ein. Die EU unterstützt das Projekt „Vertiefung von Abschnitten der Oder im Hinblick auf einen besseren Hochwasserschutz“ mit einer Ko-Finanzierung von etwa 47 Millionen Euro aus dem Kohäsionsfonds im Rahmen des operationellen Programms „Infrastruktur und Umwelt 2014-2020“ für Polen.

Ska Keller, Vorsitzende der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament und Brandenburger Abgeordnete, kommentiert:

„Das ganze Projekt gehört auf den Prüfstand. Mit EU-Geldern finanzierte Maßnahmen dürfen den Europäischen Green Deal und die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 nicht untergraben. Sollten sich die juristischen Zweifel erhärten, darf die EU-Kommission das Vorhaben nicht finanzieren. Ein vermeintlicher Hochwasserschutz durch den Ausbau der Oder ist ein Irrweg. Wasser schnell abfließen zu lassen, ist genau der falsche Ansatz. Es muss in der Landschaft gehalten werden, damit Böden nicht austrocken. Natürlichen Hochwasserschutz fördern wir nur, indem wir dem Fluss wieder mehr Raum geben und Wasser von den Überschwemmungswiesen aufgenommen werden kann.“

Sergey Lagodinsky, Mitglied der Grünen/EFA-Fraktion aus Brandenburg und stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses im Europäischen Parlament, kommentiert:

„Hochwasserschutz darf nicht als Vorwand für wirtschaftsgetriebenen Ausbauwahn instrumentalisiert werden, nur weil EU und Weltbank Projekte zum Hochwasserschutz fördern. Es darf keine Subvention des Güterschiffverkehrs auf Umwegen geben. Polen muss sich an geltendes EU-Recht halten.“

Hintergrund:

Seit Jahren treibt die polnische Regierung den Ausbau der Oder voran. Im Laufe des Februars wurden erste Baustellen auf polnischer Oderseite eingerichtet. Angeblich soll es um Hochwasserschutz gehen, aber gleichzeitig wurde mehrfach signalisiert, dass der Fluss für Schwerlasttransporte schiffbar gemacht werden soll. Finanziert werden soll das Milliardenprojekt auf polnischer Seite unter anderem durch die Weltbank und die Europäische Kommission. Der von Polen vorangetriebene Ausbau der Oder wird zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Landwirtschaft, des Klimas, der Biodiversität und des Wasserhaushalts führen.

Gutachterliche Stellungnahme zur Vereinbarkeit des von der Republik Polen geplanten Projekts mit dem Titel „1B.2 Etappe I und Etappe II Modernisierungsarbeiten an der Oder als Grenzfluss im Rahmen des Projekts des Hochwasserschutzes im Einzugsgebiet der Oder und Weichsel“

Zusammenfassung

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