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Communiqué de presse |

Roma-Abschiebungen in Frankreich

Entscheidung der Kommission ist enttäuschend

Anlässlich der Entscheidung der Europäischen Kommission, wegen der Abschiebung von Roma kein Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich einzuleiten, erklärt Barbara Lochbihler, grüne Europaabgeordnete und Menschenrechtskoordinatorin der GRÜNEN/EFA-Fraktion:

"Die französische Regierung ist bisher jeden Beweis schuldig geblieben, dass die kollektiven Abschiebungen von Roma nach Rumänien und Bulgarien den verbrieften Grundrechten der EU entsprechen. So wie die Rückführungen bisher durchgeführt wurden, sind sie sogar diskriminierend. Die Nutzung ethnischer Datenbänke und die Rückführung ohne Einzelfallprüfung widersprechen geltenden EU-Richtlinien.

Zu all dem hat die Kommission geschwiegen und nun beschlossen, nicht einmal ein Verfahren wegen Verletzung der Freizügigkeitsrichtlinie einzuleiten. Mit dieser Entscheidung hat die Kommission Frankreich den Rücken gestärkt. Auch andere Staaten wie beispielsweise Italien können durch den Brüssler Beschluss mit ihrer menschenrechtsfeindlichen Roma-Politik fortfahren."

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Barbara Lochbihler
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