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Communiqué de presse |

Neues Instrument zur Risikoabsicherung

EU-Garantien nur für nachhaltige Projekte

Zur heutigen Abstimmung über die Einführung eines neuen Finanzinstruments zur Risikoabsicherung der privaten Kofinanzierung von Strukturprojekten durch die EU sagen die Europaabgeordneten Elisabeth Schroedter, verantwortliche Abgeordnete im Ausschuss für regionale Entwicklung und Sven Giegold,  finanz- und wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion Die Grünen/EFA:

"Wir Grüne konnten der Änderung der Strukturfondsverordnung so nicht zustimmen. Mit unserer Enthaltung wollten wir ein Zeichen setzen. Denn nicht jede Investition in Griechenland hilft dem Land wirklich nachhaltig aus der Krise. Wir unterstützen generell die Einführung des neuen Finanzinstrumentes "risk-sharings", in welchem die EU die von den Banken getragenen Ko-Finanzierung für Projekte abfedert. Geplant ist jedoch, dass der Einsatz des neuen Instruments in Griechenland dazu dienen soll, ohne Nachhaltigkeitsüberprüfung Autobahnen weiter zu bauen und die Inseln mit regionalen Flughäfen zu versorgen. Für unsere Vorschläge, die vorhandenen Programme einer Qualitätsprüfung zu unterziehen und das Geld zugunsten von zukunftsweisende Energieeffizienzprojekte und erneuerbaren Energien einzusetzen, haben wir keine Mehrheit bekommen. Es ist aus unserer Sicht ein Fehler, das Geld in Griechenland einfach in Beton zu vergraben.“

Hintergrund:

Das „risk sharing“-Finanzinstrument soll zur Absicherung der Kofinanzierung von Strukturprojekten durch private Banken in von der Wirtschafts- und Finanzkrise betroffenen Ländern, wie Griechenland, dienen. Mitgliedstaaten mit hohem Haushaltdefizit können selbst nicht mehr die Ko-Finanzierung für die EU-Strukturfonds aufbringen. Banken und Finanzinstitute sind in diesen Ländern nicht mehr bereit allein die Risiken der Ko-Finanzierung zu tragen. Das „risk sharing“-Finanzinstrument dient dazu, dass die EU selbst einen Teil des Finanzrisikos absichert, um so Investitionen in die Realwirtschaft zu ermöglichen. Um diese Konstruktion für die Garantie zu ermöglichen, wurde die EU-Strukturfondsverordnung geändert.

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