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Press release |

Grenzüberschreitende Fahrten von Monstertrucks

Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestags hält Kommissionspläne für rechtswidrig

Eine Kehrtwende um 180° will EU-Verkehrskommissar Kallas in Bezug auf den grenzüberschreitenden Einsatz von überlangen und -schweren LKW - den so genannten 'Gigalinern' - vollziehen. Er kündigte an, am nächsten Montag vor dem Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments eine Neuinterpretation der relevanten Richtlinie 96/53/EG vorzustellen. Künftig solle es den Mitgliedstaaten erlaubt sein, bilaterale Abkommen über grenzüberschreitende Fahrten abzuschließen. Dazu erklärt Michael Cramer, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen/EFA im Europäischen Parlament:

"Das Vorgehen der Kommission wird von unabhängigen Experten eindeutig als ein Bruch von EU-Recht betrachtet. Nicht nur eine mir vorliegende Prüfung des Sachstands durch den Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestags, sondern auch eine davon unabhängig durch die renommierte Rechtsanwaltskanzlei Sherman & Sterlin LLP verfasste Einschätzung kommt zu diesem Schluss.

Die Gutachter sind in beiden Fällen der Meinung, dass sowohl der Text, als auch die Zielsetzung der Richtlinie 96/53/EG den Einsatz überlanger und -schwerer LKW nur im innerstaatlichen Verkehr erlauben. Zudem kommen beide Gutachten zu der Schlussfolgerung, dass die geltende Rechtslage nur durch eine Revision der Richtlinie im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren - das heißt unter Einbeziehung von Parlament und Rat - geändert werden kann.

Die Kommission muss sich von ihrer auf Druck der Straßenverkehrslobby zu Stande gekommenen Rechtsbeugung distanzieren und zu ihrer bisherigen Position stehen. Diese hatte sie unter anderem in ihrer Antwort auf meine schriftliche Anfrage vom 21. März 2010 schriftlich dargelegt (1).

Die Rolle der Kommission ist es, die EU-Verträge zu hüten und nicht, sie zu brechen! Nur Parlament und Rat sind als Gesetzgeber zur Änderung bestehenden EU-Rechts befugt. Wie das Rechtsgutachten des Bundestags deutlich macht, kann ein Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 258 & 259 des EU-Vertrags eingeleitet werden, wenn die Kommission an ihrer illegalen Absicht festhält."

(1) siehe die Antwort der Kommission auf die schriftliche Frage von Michael Cramer vom 21.3.2010 unter http://www.europarl.europa.eu/sides/getAllAnswers.do?reference=E-2010-0200&language=DE

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