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Ex ante Evaluation und Budget-orientierte Bewertung des Gleichstellungsbeitrags des deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP)

 

ZUSAMMENFASSUNG

Die europäische Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) unterstützt die EU-Mitgliedstaaten bei der wirtschaftlichen Erholung von den Folgen der Coronapandemie, der Stärkung ihrer sozialen Resilienz und bei der ökologischen Transformation und der Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft. Die Aufbau- und Resilienzpläne der Mitgliedstaaten sollen dabei auch einen Beitrag zum Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern leisten. Vor diesem Hintergrund wurde der Deutsche Aufbau- und Resilienzplan (DARP) einer Analyse unterzogen, welchen Beitrag er zur Geschlechtergleichstellung leistet und wie groß dieser Beitrag – gemessen an den eingesetzten finanziellen Mitteln – ist.

Der DARP umfasst ein Gesamtvolumen von knapp 28 Milliarden Euro für 40 Maßnahmen über einen Zeitraum von sechs Jahren. Die Analyse der Gleichstellungswirkungen des DARP erfolgte als ex ante Evaluation mit einer budget-orientierten Bewertung. Die Analyse folgte dabei der Logik des Gleichstellungsansatzes im DARP, der zwischen Maßnahmen mit Gleichstellungsbeitrag und Maßnahmen ohne direkten Gleichstellungsbezug, die Gender Mainstreaming gemäß §2 GGO umsetzen sollen, unterscheidet. Für die ex ante Evaluation der Gleichstellungswirkungen des DARP wurden jene elf Maßnahmen, von denen im DARP ein Beitrag zu den nationalen Gleichstellungszielen erwartet wird, mittels einer theoriebasierten Wirkungsanalyse untersucht und bewertet. Die restlichen Maßnahmen wurden dahingehend betrachtet, inwieweit die Implementierung von Gleichstellung als durchgängiges Prinzip im DARP selbst eine effektive Umsetzung von Gender Mainstreaming gemäß §2 GGO in den Maßnahmen erwarten lässt.

Von den analysierten, im Gleichstellungskapitel des DARP angeführten Maßnahmen wurde eine Maßnahme als spezifische Gleichstellungsmaßnahme mit einem Beitrag zu den nationalen Gleichstellungszielen als Hauptzweck klassifiziert („Kinderbetreuungsfinanzierung“ mit 2% der DARP-Mittel). Für drei Maßnahmen wurde ein unsicherer Gleichstellungsbeitrag festgestellt („Zukunftsprogramm Krankenhäuser“, „Bildungskompetenzzentrum“ und „Zentrum für Digitalisierungs- und Technologieforschung“ mit zusammen 14% der DARP-Mittel). Hier ist das Potential für einen Beitrag zu den nationalen Gleichstellungszielen zwar plausibel, die identifizierten Bedingungen für eine Realisierung dieses Potentials sind im DARP selbst jedoch nicht implementiert worden. Von den übrigen im Gleichstellungskapitel des DARP aufgezählten Maßnahmen wird der angenommene Beitrag zu den Zielen der nationalen Gleichstellungsstrategie auf Grundlage der erfolgten ex ante Wirkungsanalyse nicht als plausibel eingeschätzt.

Insgesamt ist somit von 36 Maßnahmen mit einem Mittelanteil von 84% am Gesamtvolumen des DARP kein Beitrag zu den nationalen Gleichstellungszielen zu erwarten. Diese Maßnahmen wiederum wurden als reproduzierende Interventionen klassifiziert, denn es sind geschlechtsbezogene Auswirkungen anzunehmen, Gender Mainstreaming wurde im DARP selbst aber nicht (ausreichend) implementiert, um eine effektive Umsetzung gemäß §2 GGO in den Maßnahmen als gewährleistet erwarten zu können. Für den Großteil dieser Maßnahmen lässt sich zudem ein „male employment bias“ feststellen, d.h. dass Beschäftigungseffekte vorwiegend für Männer zu erwarten sind. In Summe ist damit eine Fortschreibung, wenn nicht Verschärfung von geschlechtsbezogenen Ungleichgewichten in Wirtschaft und Beschäftigung von den im Rahmen des DARP vorgesehenen Maßnahmen zu erwarten.

Zwar wurden mit den Schwerpunkten der ARF auf ökologische Transformation und Digitalisierung bereits auf EU-Ebene wesentliche Weichen für einen „male employment bias“ gestellt, da damit ein großer Teil der Fördermittel für männerdominierte Beschäftigungssektoren reserviert wurde. Nichtsdestotrotz gibt es auch in diesem vorgegebenen Rahmen der ARF Potentiale für Beiträge zur Gleichstellung von Frauen und Männern, die im DARP jedoch weitgehend ungenutzt blieben. So wurden weder die Erkenntnisse und Empfehlungen der Sachverständigenkommission zum Dritten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung für eine gleichstellungsorientierte Gestaltung von Digitalisierung aufgegriffen noch die ARF-Mittel für vermehrte Impulse zur Stärkung des Care-Sektors genutzt, um einen wesentlichen Beitrag für eine – nicht nur im ökologischen, sondern auch im sozialen und gleichstellungsorientierten Sinne – nachhaltige Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft zu leisten.

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