de | en | fr
string(3) "132"
Dokument |

Für eine echte europäische Einwanderungs- und Asylpolitik

Hintergrundpapier: Einwanderung kann nicht punktgenau gesteuert werden

Einleitung

Mobilität, also Migration, ist ein natürliches, menschliches Phänomen und wird von der Allgemeinen Menschenrechtserklärung von 1948 anerkannt.

Einwanderung ist so alt die Welt und geniesst keinen einfachen Status .

Die Römer betrachteten die Franken als Eindringlnge und die Germanen übrigens auch.

Auch ohne weitere historische Exkurse muss man einräumen, dass das moderne Europa, wie es mit Christoph Kolumbus begonnen hat, eher die Rolle von Eroberern und Kolonisatoren gespielt hat und sich daran gewöhnt hatte, ganze Teile der restlichen Welt auszubeuten (Amerika, Asien, Afrika).

Wir müssen also die notwendige Erinnerungsarbeit leisten, die den europäischen Völkern hinsichtlich ihrer früheren Kolonialpolitik obliegt und uns des Bumerang-Effekts bewusst sein, den wir heute erleben, wenn arme Völker des Südens Wohlstand in unseren Breiten suchen.

Und schliesslich müssen wir die beiden wichtigsten Gründe für Wanderungsbewegungen heute und gestern analysieren. Der erste ist politisch : Die Flüchtlings- und Asylprobleme derjenigen, die um ihr Leben fürchten, sei es, weil sie auf der Flucht vor Kriegen sind, sei es, weil sie wegen ihres Geschlechts, ihrer Hautfarbe oder ihres Glaubens verfolgt werden. Der zweite ist wirtschaftlicher Natur : Die Völker des Südens suchen in Europa die Arbeit, die es bei ihnen nicht gibt.


In den letzten beiden Jahrzehnten haben sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union bemüht, der Einwanderung Einhalt zu gebieten, gleich, ob es sich dabei um Asylbewerber oder um Arbeitsmigranten handelte.

Die Untersuchung der Einwanderungsströme der letzten 15 Jahre in die Europäische Union zeigt deutlich, dass die Gesamtzahl der (legalen und illegalen) Einwanderer bei weitem nicht gesunken ist, sondern dass die Zahl der illegalen Einwanderer förmlich explodiert ist und die der legalen Einwanderer vorübergehend gefallen ist, wobei darauf hinzuweisen ist, dass viele von ihnen durch restriktive Gesetze zu illegalen Einwanderern wurden.

Der repressive Mythos der "Nulleinwanderung" und seine ebenso repressiven Folgen haben zu dramatischen Situationen geführt:

diese restriktive Politik hat nicht zum Erreichen des Ziels der Senkung der Einwanderungszahlen geführt;

diese restriktive Politik hat die illegale Einwanderung verstärkt und Hunderttausende von Menschen, die oftmals unter dem Einfluss von Menschenhandels- und Ausbeutungsnetzen stehen, in die Illegalität zurückgeschickt und zum Untertauchen gezwungen;


Die Europäische Union benötigt nicht nur politische Maßnahmen zur Aufnahme von Flüchtlingen und anderen Migranten, sondern auch politische Maßnahmen, um gegen die Gründe der Migration anzugehen.

Das Weltwirtschaftssystem führt dazu, dass der Süden dem Norden auch weiterhin Ressourcen zur Verfügung stellt. Es handelt sich hierbei um ein unumgängliches System, das der Hauptgrund für die autokratischen Regime und blutigen Konflikte in vielen der weltweit ärmsten Regionen ist. Dies ist wiederum der Hauptgrund für die Zwangsmigration innerhalb dieser Regionen und, in einem viel geringeren Ausmaß, in die Industrieländer. Die Tatsache, dass fast ausschließlich die Länder der Triade (EU, Vereinigte Staaten, Japan) von diesem Weltwirtschaftssystem profitieren, müsste eine Verpflichtung dieser Länder, den negativen Auswirkungen dieses Systems entgegenzutreten, implizieren.

Es ist letztendlich die Frage nach der Art und Weise der Entwicklung und der Verteilung der Reichtümer unseres Planeten, um die es hier geht. Der Migrationsdruck auf Europa wird auf absehbare Zeit wegen des Fort- und Zusammenwirkens unterschiedlicher Push- und Pull-Faktoren – Armut und weltweites Wohlstandsgefälle, Kriege um natürliche Ressourcen, Bürgerkriege, Diktatur und politische Verfolgung, ökologische Katastrophen, usw. – nicht abnehmen. Eine solche Herausforderung erfordert von der Europäischen Union einen globalen Ansatz und eine harmonisierte Politik, die klarer und transparenter sowie menschlicher und realistischer ist, damit eine nachhaltige Antwort, die sowohl den Herkunftsgesellschaften als auch den Aufnahmeländern von Nutzen ist, gegeben werden kann.

Diesbezüglich ist die Arbeit der Organisation der Vereinten Nationen unerlässlich. Die Mitgliedstaaten sollten diese nicht nur durch Reden, sondern auch durch die Erhöhung ihrer Beiträge, insbesondere zu Gunsten des Hochkommissariats für Flüchtlinge (UNHCR), unterstützen.

  1. – Die Einwanderungspolitik

    Die derzeitigen Einwanderungspolitiken in Europa versagen. Aus diesem Grunde brauchen wir eine radikale Neuorientierung hin zu einer wirklichen und fairen Einwanderungspolitik. Es gibt jedoch keine einfache Lösung für eine so unfaire Situation.

    Eine verantwortliche und nachhaltige Migrationspolitik darf demnach die Ursachen, d.h. die Situation in den Herkunftsländern, und auch die Folgen, d.h. die Rechte der in Europa Ansässigen und ihrer Familien, nicht ignorieren.

    Asyl und Familienzusammenführung sind derzeit die einzigen legalen Wege der ständigen Einwanderung in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Für eine begrenzte Anzahl Staatsangehöriger aus Drittstaaten ist es möglich, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union zu arbeiten und zu leben, aber nur vorübergehend und unter strengen Bedingungen. Diese Staatsangehörigen müssen hochqualifiziert sein und dürfen nur spezielle Stellen besetzen, die von Staatsangehörigen der Europäischen Union nicht besetzt werden können.

    Natürlich ist die Zahl der Staatsangehörigen aus Drittstaaten, die in der Europäischen Union arbeiten und leben möchten, viel größer und umfasst auch wenig oder unqualifizierte Arbeitskräfte. Diese Personen haben keine andere Wahl, als Asyl zu beantragen oder illegal ins Land einzureisen und dort ohne Ausweispapiere zu leben.

    Da eine uneingeschränkte Öffnung der Grenzen, die auf dem Grundsatz beruht, dass jeder das Recht hat, frei einzuwandern, derzeit nicht realisierbar ist, stellt sich die Frage, auf Grundlage welcher Kriterien die zukünftige Einwanderungspolitik der EU organisiert werden muss.

    Die fehlenden Möglichkeiten der legalen Einwanderung begünstigen die Entwicklung illegaler Netze mit den bekannten schädlichen Auswirkungen (soziale Schutzlosigkeit, Einfluss krimineller Organisationen, Schwarzarbeit...).

    Die Einrichtung legaler und zugänglicher Einwanderungsmöglichkeiten ist eine Voraussetzung, die für sich allein ungenügend, aber notwendig ist, wenn man den Menschenhandel und jede Art von Ausbeutung, die zu Diskriminierung und Ausgrenzung führen, eindämmen möchte.

    Es ist inakzeptabel, eine Migrationspolitik in Betracht zu ziehen, die nur darauf basiert, die Immigrationsbewerber auf Grundlage der Bedürfnisse unserer Gesellschaften und der "Verdienste" dieser Bewerber auszuwählen.

    Die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt können die Einwanderungspolitik nicht alleine bestimmen: Eine Arbeitsgenehmigung auf Grundlage genau definierter Diplome führt zu einer Abwanderung der Intelligenz aus den Entwicklungsländern und birgt die Gefahr in sich, im Interesse der reichsten Länder erneut die Ressourcen der Dritten Welt zu plündern. Natürlich hat diese Art von Einwanderung auch positive Auswirkungen, wenn Einwanderer ihre Verwandten in der Heimat finanziell unterstützen oder mit neuen Kenntnissen und Erfahrungen versehen in ihre Heimatländer zurückkehren.

    Deshalb muss jegliche Migrationspolitik mit Entwicklungbemühungen in den Herkunftsländern einhergehen. Des weiteren sollte der Austausch von Kenntnissen und Erfahrungen gefördert werden. Migranten, die in der EU leben, sollten die Mög-lichkeit haben, sich über Karriereperspektiven in ihren Heimatländern zu informieren. Dies würde durch eine flexible Visapolitik gefördert, die ihnen kurze Heimreisen ohne Verlust des Bleiberechts in der EU erlaubt.

    Es ist gefährlich, und im Übrigen auch nutzlos, die genaue Anzahl von Einwanderern, ihre Herkunft oder ihre Qualifikationen festsetzen zu wollen. Eine "pro-aktive" Einwanderungspolitik muss sich auf ein Phänomen beziehen, das wir auf jeden Fall nicht ganz in den Griff bekommen können.

    Die Grünen/EFA-Fraktion begrüßt den Ansatz der Kommission, wonach zur Arbeitsmigration auf europäischer Ebene ein flexibler Rechtsrahmen mit gemeinsamen Standards und Verfahren geschaffen werden soll, der einheitlich Rechte und Pflichten für Einwanderer in allen Mitgliedstaaten festschreibt. Die Harmonisierung von Arbeits- und Aufenthaltstiteln, die stufenweise und rasch zur vollen ökonomischen, sozialen und politischen Integration führt, erhöht die Chancengleichheit der Arbeitsmigranten unnabhängig vom Mitgliedstaat in dem sie ansässig sind.

    • Anstelle der derzeitigen Einwanderungspolitik auf Grundlage einer vorübergehenden Beschäftigung je nach Verfügbarkeit von Arbeitsplätzen sollten die Mitgliedstaaten den Arbeitgebern die Möglichkeit geben, ungelernte wie auch gelernte Arbeitskräfte aus Drittstaaten frei einzustellen. Nach einer Arbeitsdauer und einem legalen Aufenthalt von einem Jahr in einem Mitgliedstaat sollte der Einwanderer die Möglichkeit haben, eine andere Arbeit zu suchen und weiterhin in diesem Land zu leben. Obwohl es keinen Grund gibt, einen vorübergehenden Aufenthalt auszuschließen, sollte ein dauerhafter Aufenthalt die Regel und die Integration in die Gesellschaft des Aufnahmelandes das zentrale Element der Einwanderungspolitik sein.
    • Die durch die "Nachfrage" motivierte Einwanderung sollte durch einen durch das "Angebot" motivierten legalen Einwanderungsweg ergänzt werden. Dadurch könnten die Einwanderer aus wirtschaftlichen oder persönlichen Gründen in die Europäische Union einwandern. Auch hier müssen der dauerhafte Aufenthalt, die vollständige Integration und die Gleichberechtigung die Regel sein.

    Anders als die Kommission glaubt die Grünen/EFA-Fraktion nicht, daß eine weitere Verstärkung der Kontrollen an den EU-Außengrenzen ein wirksames Mittel gegen illegale Einwanderung ist. Neben der Öffnung legaler Einwanderungsmöglichkeiten ist - sowohl im Interesse der EU-Bürger als auch im Interesse der Immigranten - vielmehr sicherzustellen, daß Arbeitgeber die geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften auch bei Drittstaatsangehörigen voll respektieren.

    Die Grünen/EFA-Fraktion unterstützt den aktuellen Richtlinenvorschlag der Kommission betreffend das Recht auf Familienzusammenführung, der es Arbeitsmigranten und auch Asylbewerbern unter gewissen Umständen ermöglicht, volljährige Kinder, Eltern und Großeltern nachzuholen. Das Grundrecht auf Familienleben gilt nicht exklusiv für EU-Bürger. Daher ist jedem Versuch, unter Verletzung völkerrechtlicher Normen das Nachzugsalter für Kinder auf bis zu sechs Jahre abzusenken, entschieden entgegenzutreten. Familienzusammenführung muß überdies auch Partner des gleichen Geschlechts einschließen.

  2. – Asylpolitik

    Das Recht auf Asyl für Personen, die ihn ihrem Herkunftsland verfolgt werden, ist ein grundlegendes und unveräußerliches Individualrecht, das international anerkannt ist und bewahrt und verstärkt werden muss.

    Die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 sollte die Grundlage jeder Asylpolitik der Europäischen Union sein und bei der nächsten Regierungskonferenz als politischer Grundsatz der Europäischen Union in den EG-Vertrag integriert werden. Das Handbuch des UNHCR sollte ein obligatorischer Leitfaden für alle Mitgliedstaaten bezüglich der Auslegung der Konvention sein.

    Der Richtlinienentwurf über Mindestnormen für Verfahren zur Zu- und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft, den die Kommission im Herbst 2000 vorgelegt hat, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Trotz der restriktiven, vom Rat vorgegebenen Rechtsgrundlage (Titel IV EG-Vertrag), gelingt es diesem Richtlinienvorschlag, ein schlüssiges und gerechtes gemeinsames Asylsystem zu entwerfen: Die Grünen/EFA-Fraktion begrüßt ausdrücklich die Garantie der Einzelfallprüfung und des Rechtsbehelfs in allen drei vorgeschriebenen Überprüfungsinstanzen selbst im Falle einer Einreise über einen sog. "sicheren Drittstaaten" oder aus einem "sicheren Herkunftsland". Die vorgeschlagenen Verfahrensgarantien für Asylbewerber, das Recht auf kostenlosen rechtlichen Beistand sowie die Unmöglichkeit für EU-Grenzbehörden, Asylbewerber allein aufgrund ihres "falschen" Fluchtwegs abzuweisen, erhöhen die Chancen von politisch Verfolgten enorm, tatsächlich als solche erkannt zu werden.

    Allerdings bleibt die Beibehaltung von Grenzverfahren – insbesondere von unmenschlichen Flughafenverfahren – aus Sicht der Grünen/EFA-Fraktion inakzeptabel. Diese und andere restriktive Maßnahmen wie die neue EURODAC-Verordnung des Rats, welche den Aufbau einer Datenbank von Fingerabdrücken aller Asylbewerber in der EU vorsieht, führen zu einer unzulässigen Kriminalisierung von schutzsuchenden Menschen. EURODAC steht im logischen Widerspruch zur Harmonisierung der einzelstaatlichen Asylgewährung, weil die angestrebte Rechtsangleichung die oft lebensgefährlichen Sekundärbewegungen von Asylbewerbern innerhalb der EU (sog. "Asylum-Shopping") überflüssig machen sollte. Damit braucht man Asylbewerber auch nicht wie Verbrecher quer durch die EU zu verfolgen.

    • Darüber hinaus muß eine zeitgemäße Auslegung der Konvention Folgendes umfassen:

    • Nichtstaatliche Verfolgungen,
    • Asylanträge auf Grund des Geschlechts (von Frauen, Homosexuellen und Transsexuellen)
    • Für jedes Mitglied einer Familie sollte der Asylantrag individuell behandelt werden.
    • Wenn einem Familienmitglied Asyl gewährt wird, sollte dieser Status auf die gesamte Familie ausgeweitet werden. Dadurch würde vermieden werden, dass jedes Mitglied einer selben Familie einen anderen Status hat, was sich negativ auf den Familienzusammenhalt auswirkt.

    Die Grünen/EFA-Fraktion unterstützt die Bestrebungen der Kommission, die auf das Asylverfahren anwendbaren Normen auf andere Formen des Schutzes zu übertragen, welche sich – auch bei großzügiger Auslegung - nicht aus der Genfer Flüchtlingskonvention ergeben. Es ist wichtig, die Gewährung vorübergehenden Schutzes nicht von Gnadenakten abhängig zu machen, sondern auf solide rechtliche Grundlagen zu stellen.

    Das Aznar-Protokoll zum Vertrag von Amsterdam, das verhindert, dass die Bürger eines Staates in einem anderen Mitgliedstaat Asyl beantragen können, sollte aufgehoben werden.

    Die Kommission unternimmt derzeit anhand mehrerer Richtlinienvorschläge den Versuch, die nationalen Asylpolitiken durch einheitliche Asylverfahren, gleiche Aufnahmebedingungen und durch einen gemeinsamen Flüchtlingsstatus zu harmonisieren. Dabei ist der Rat zur Annahme von Mindestvorschriften auf der Grundlage einer nicht-restriktiven Auslegung der Genfer Konvention aufgefordert. Eine solche Auslegung ist das beste Mittel gegen eine Harmonisierung, die letztlich nur den kleinsten gemeinsamen Nenner widerspiegelt.

    Diese Mindestregeln sollten schnelle und gerechte Verfahren gewährleisten sowie Aufnahmebedingungen, die zumindest den Zugang zu Beschäftigung, Schulbesuch und Unterkunft unter Achtung der Privatsphäre und im allgemeinen ein menschenwürdiges Leben sowie eine finanzielle Unterstützung vorsehen.

    Die Mitgliedstaaten müssen über die Freiheit verfügen, innerstaatliche Rechtsvorschriften, die vorteilhafter als die Mindestvorschriften der EU sind, zu verabschieden. Im Übrigen sollte eine Klausel in jedes neue Element der europäischen Gesetzgebung aufgenommen werden, die den Mitgliedstaaten verbietet, das Niveau ihrer derzeitigen Gesetzgebung im Hinblick auf die Mindestnormen in der EU zu senken.

    • Finanzielle Solidarität

    Die harmonisierten Asylverfahren sollten durch ein System für den finanziellen Beistand ergänzt werden. Der im vergangenen Jahr für Flüchtlinge eingerichtete Fonds stellt eine erste Etappe auf dem Weg zur Solidarität dar. Es ist jedoch notwendig, dass dieser Fonds in Zukunft substanzieller wird.

    Die Genfer Konvention sollte um Instrumente erweitert werden, um Folgendes zu gewährleisten:

    einen legalen Status für vorübergehenden Schutz im Falle eines massiven Zustroms von Personen, die vor Krieg, Krisen und Konflikten flüchten, wobei der Status keinesfalls die Tür zum Asylverfahren verschließt,

    einen ersatzweisen Schutz für Personen, die nicht der Genfer Konvention unterliegen, die aber aus humanitären Gründen oder weil ihr Leben in Gefahr ist, nicht in ihr Herkunftsland zurückgeschickt werden können,

    Flüchtlinge, die besonderen Schutz benötigen

    Schutz für Opfer von Prostitutions- oder Menschenhandelsnetzen in Einrichtungen, die ihnen eine besondere Betreuung bieten,

    Maßnahmen für minderjährige Ausländer ohne Begleitung, gleich, ob sie rechtmäßig auf nationalem Gebiet sind oder nicht, die ihnen das Recht auf Schutz, Gesundheit und Unterricht verleihen. Minderjährige Opfer von Menschenhandelsnetzen müssen ebenfalls in Einrichtungen, die ihnen eine besondere Betreuung bieten, geschützt werden. Der Grundsatz, der die Ausweisung von Minderjährigen verbietet, muss respektiert werden.

    Die Ausarbeitung der Asylpolitik der EU muss die Gelegenheit bieten, diese an die Entwicklungen der humanitären Bedürfnisse der Flüchtlinge und Vertriebenen anzupassen, um die Vielfalt der erlebten Situationen besser berücksichtigen zu können.

  3. – Gleichberechtigung

    Die zukünftige europäische Einwanderungspolitik muss sich auf zwei Ziele konzentrieren: die Aufhebung der Nulleinwanderung erfolgt über eine Lockerung der Visapolitik (kurzer oder langer Aufenthalt) und demnach über eine Politik der Freizügigkeit zu Gunsten eines Reiserechts, das Aus- und Einreisen erleichtert und somit einen der Gründe für einen illegalen Aufenthalt beseitigt,

    eine Integrationspolitik erfolgt über eine Antidiskriminierungspolitik auf Grundlage der Gleichberechtigung und der Gleichbehandlung zwischen allen legalen Bürgern und Gebietsansässigen ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit, aber vom Kriterium der Gebietsansässigkeit ausgehend.

    Die Einwanderungspolitik der EU muss sich auf folgende Voraussetzungen stützen:

    • Eine weit angelegte Regularisierungskampagne für Personen ohne Papiere in allen Mitgliedstaaten der EU für alle Personen, gleich, ob es sich dabei um Wirtschaftsmigranten, De-facto-Flüchtlinge oder abgewiesene Asylbewerber handelt;
    • Personen ohne Papiere sollten Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen wie z.B. Gesundheitsfürsorge und Erziehung der Kinder erhalten, ohne dabei Gefahr zu laufen, angezeigt zu werden; Um der schamlosen Ausbeutung der illegalen Flüchtlinge ohne Papiere ein Ende zu bereiten, sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Arbeitgeber die Mindestvorschriften für deren Beschäftigung einhalten.
    • Gemäß dem Grundsatz "non bis in idem" muss die doppelte Bestrafung (Verurteilung + Ausweisung) abgeschafft werden. Manchmal handelt es sich sogar auf Grund der Rückführungsvereinbarungen um eine dreifache Bestrafung (+ Gefängnis bei Ankunft);
    • Es ist dringend notwendig, dem derzeitigen Widerspruch der Situation von "nicht ausweisbaren und nicht legalisierbaren" Personen abzuhelfen und das Recht auf eine familiäre Lebensgemeinschaft anzuerkennen.
    • Nach Ablauf einer Mindest-Aufenthaltsdauer, sollte die Unionsbürgerschaft jedem offen stehen, der sich legal in der Europäischen Union aufhält, muss somit ungeachtet ihres Status Im Sinne der Artikel 12 und 13 des EG-Vertrags sollte die Europäische Union diese Personen gegen jede Art von Diskriminierung auf Grund der Staatsangehörigkeit, der Rasse oder der ethnischen Herkunft schützen. Jede Person, die sich legal in einem Mitgliedstaat aufhält, muss somit ungeachtet ihres Status die gleichen sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Rechte genießen können, darunter die Freizügigkeit und die Niederlassungsfreiheit in einem Land ihrer Wahl innerhalb der Europäischen Union, das Recht auf Arbeit und sozialen Schutz sowie der Zugang zu Gesundheitsfürsorge und Erziehung.
    • Im Sinne der Artikel 12 und 13 der EU-Verträge sollte die EU alle Menschen vor jeder Art von Diskriminierung aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit, Rasse oder der ethnischen Herkunft schützen.
    • Das Recht auf eine familiäre Lebensgemeinschaft muss zur Realität werden. Die Lockerung der Regelungen bezüglich der Familienzusammenführung ist Teil dieser Logik und schließt Partner des gleichen Geschlechts mit ein.
    • Durch eine Lockerung des Einbürgerungsverfahrens kann den Ansässigen ausländischer Herkunft, wenn sie es wünschen, eine unbeschränkte Staatsbürgerschaft garantiert werden.
    • Was die heikle Frage der freiwilligen Rückkehr oder der Zwangsrückkehr betrifft:

      muss man soweit wie möglich die freiwillige Rückkehr in das Herkunftsland fördern,

      Eine Rückkehr sollte nur dann erlaubt werden, wenn die Lage in dem Herkunftsland geeignet ist, körperliche Unversehrtheit, Rechtssicherheit und Einhaltung der Grundrechte des betreffenden Menschen sicherzustellen.

      Wenn ein Mensch in sein Heimatland zurückkehrt, muss ihm/ihr bei der Integration geholfen werden. Diese Hilfe sollte eine Kombination aus individueller Unterstützung, Fort-/Ausbildung oder finanzieller Beihilfe sein und die Umgebung seines/ihrer Heimatstadt umfassen.

    Schlussfolgerung

    Zu einer Zeit, in der die Union dem Problem der illegalen Einwanderung entgegentreten muss, aber auch daran denkt, aus den Vorteilen der Einwanderung wiederum einen Nutzen zu ziehen, ist es notwendig, genaue und gerechte Regeln aufzustellen. um jeglichen Versuch einer erneuten, dem Norden nutzenden Ausbeutung auf Kosten des Südens zu begrenzen.

    Die Herausforderung, die die EU nnehmen muss, ist die Organisation der Migrationsströme unter Achtung der Menschenrechte, so dass die Herkunftsländer, wie auch die Aufnahmeländer, keinen Schaden erleiden.

    Die Konfliktvorbeugung, strengere internationale Vorschriften bezüglich des Waffenverkaufs, die Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der Demokratie in den Auswanderungsländern müssen die Achsen einer ehrgeizigen europäischen Entwicklungspolitik sein.

    Die EU darf ebenso kein Klima schaffen, das die Entwicklung der rassistischen und fremdenfeindlichen Reaktionen fördert. Zahlreiche rassistische und fremdenfeindliche Zwischenfälle in allen Ländern Europas zeigen, dass die Einwanderung nicht nur ein externes Phänomen ist, das es zu regeln gilt, sondern auch eine bereits besorgniserregende Situation innerhalb der Länder der Union, die auch die Fragen der Integration aufwirft.

    Die Menschenrechte und die Gleichberechtigung aller in Europa ansässigen Bürger müssen zur Bekämpfung der rassistischen und fremdenfeindlichen Ausschreitungen beitragen. In diesem Zusammenhang setzt sich die Grünen/EFA-Fraktion sowohl auf nationaler wie auf EU-Ebene für einen grundlegenden Wechsel in der Art des politischen Umgangs mit dem Thema Einwanderung und Asyl ein. Die Fraktion verurteilt jeglichen Versuch, aus ausländerfeindlichen Stimmungen politisch Kapital zu schlagen und plädiert für mehr Offenheit und Ehrlichkeit in der Einwanderungsdiskussion, d.h. man darf sich nicht der Illusion hingeben, Einwanderung sei punktgenau steuerbar.

Auch interessant

Dokument
© Christian Kaufmann
Picture of vegetables on a table
11.04.2024
Dokument
making it green together illustration
making it green together illustration
Dokument

Weiterempfehlen