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Grünes globales Europa

Globale Zusammenarbeit mit dem Ziel, die zukunftsfähigste Wirtschaft zu werden

Die "Global Europe" Strategie der EU – Projekt der Vergangenheit

Im Herbst 2006 stellte die EU ihre neue Außenhandelsstrategie unter dem Titel "Ein wettbewerbsfähiges Europa in einer globalen Welt" vor. Die neue Politik verabschiedet sich im Kern vom multilateralen Ansatz der WTO für eine schrittweise Handelsliberalisierung. Stattdessen setzt sie auf offensive bilaterale Verhandlungen, um mehr gegenseitigen Marktzugang zu erzwingen.

Seit 2007 bildet die Politik des "Globale Europe" die "Außendimension" der Lissabon-Strategie der EU, nach der die EU "zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt" werden soll. Durch Abkommen mit den wettbewerbsfähigsten Volkswirtschaften der Welt soll ein nahtloser Markt für Waren, Dienstleistungen und Kapital im Zeichen des uneingeschränkten Wettbewerbs entstehen.

Damit wird der Wettbewerbsdruck auf die globale Ebene ausgedehnt und zugleich innerhalb der EU verstärkt."Globale Europe" geht daher weit über den Handel hinaus: die neue Strategie berührt alle wirtschaftlichen, sozialen und Gender-Aspekte des Lebens in Europa.

"Globale Europe" fällt in eine Zeit, in der es als Schlüsselgebot des gesamten politischen Handelns betrachtet werden muss, den Klimawandel mit allen Mitteln zu bekämpfen. Diesem Erfordernis wird "Globale Europe" nicht gerecht, vielmehr stellt es ein großes Hindernis dafür dar.

Beschleunigung des Liberalisierungsdrucks – entgegen allen dringenden Umwelterfordernissen

Ziel der "Globale Europe" Strategie ist es, ausländische Märkte schneller zu öffnen, als dies von der WTO erreicht worden ist. Insbesondere ist beabsichtigt, Europa den ungehinderten Zugang zu allen Bodenschätzen zu gewährleisten. Dadurch dürfte es zu einem verschärften Wettlauf zwischen den Industrieländern kommen, in rohstoffreichen Ländern die besten Zugangsbedingungen zu erhalten. Die Erfordernisse des Klimawandels verlangen jedoch das genaue Gegenteil: Der Zugang zu Rohstoffen muss multilateral geregelt werden, wenn er zu Gerechtigkeit, Nachhaltigkeit und Sicherheit führen und mit Anreizen verbunden sein soll, in den Industrieländern weniger Ressourcen zu verbrauchen – oder sogar ärmere Länder dafür zu entschädigen, dass sie Ressourcen im Boden belassen.

Des weiteren soll die Öffnung der Auslandsmärkte über die Senkung von Zöllen hinaus vertieft werden, so dass Unternehmen dort vollkommen gleichberechtigt mit heimischen Firmen auftreten können. Vorschriften und Normen, die von den Unternehmen auf dem Gastlandmarkt als Handelshemmnisse empfunden werden, sollen abgeschafft oder mit den Vorschriften auf den Binnenmärkten in Einklang gebracht werden. Eine Konsultation der Wirtschaft wird verbindlich vorgeschrieben, bevor neue Vorschriften entweder in der EU oder in den Ländern, mit denen Abkommen geschlossen werden, erlassen werden können. Solch eine bevorzugte Behandlung der Wirtschaft ist mit demokratischen Prinzipien nicht zu vereinbaren und gefährdet zudem die gebotene Transparenz. Dies wird sich äußerst nachteilig auf die Einführung höherer Umweltstandards auswirken, die dringend erforderlich sind, um sowohl in den Partnerländern als auch in der EU selbst gegen den Klimawandel vorzugehen. Es wird auch die Einführung höherer Sozialstandards behindern, die wir brauchen, um den Frieden in und zwischen den Staaten zu gewähren.

Darüber hinaus wird Marktöffnung erheblich umfassender definiert. Sie soll auch Nichthandelsfragen wie das öffentliche Auftragswesen, die Wettbewerbspolitik, die Investitionsfreiheit und die Erbringung von Grundversorgungsleistungen sowie das Eigentum daran einschließen. Die Öffnung dieser Bereiche für den globalen Wettbewerb wird es für die öffentliche Hand erheblich schwieriger machen, Großprojekte in Angriff zu nehmen, die Starthilfe für die notwendigen Umgestaltungen unserer Gesellschaften mit dem Ziel geben, dem Klimawandel besser zu begegnen.

Privatisierung des Wissens, das wir für die Erreichung einer kohlenstoffneutralen Wirtschaft brauchen

Nicht alles soll im Rahmen von "Globale Europe" frei fließen können. Wissen – das Gut, das von seinem Wesen her fließt, da seine Verwendung niemanden etwas kostet – soll als handelbares Produkt eingestuft und als "geistiges Eigentum" vereinnahmt und privatisiert werden, sobald sich eine Idee zum Entwurf einer potenziell vermarktungsfähigen Ware entwickelt. Auf diese Weise wollen Großunternehmen die Ansprüche von Forschungseinrichtungen befriedigen, ihre Ideen vermarkten und für die nächsten zwanzig Jahre ihren Gewinn sichern. Zwar sind Formen des Schutzes oder der Vergütung im Bereich geistiger Eigentumsrechte wichtig, um kleine und mittlere Unternehmen in die Lage zu versetzen, Forschungs- und Entwicklungsarbeit zu betreiben, doch muss dabei ein ausgewogenes Gleichgewicht gewahrt werden, damit sich technische Neuheiten über die ganze Welt verbreiten können – zum Beispiel auf dem Gebiet von Anwendungen, die uns dem Ziel einer kohlenstoffneutralen Wirtschaft näher bringen. Der Klimawandel erfordert die Umstellung auf die Einsparung von Energie, auf erneuerbare und ressourceneffiziente Technologien. Das Konzept des "Globale Europe" möchte, dass die Welt diese Technologien in der EU einkauft oder dass Unternehmen aus anderen Ländern zwanzig Jahre lang Lizenz- und Nutzungsgebühren für deren Herstellung bezahlen. Das trifft überwiegend die ärmeren Länder, in denen die rasche, flächendeckende Umstellung auf Umwelttechnologien am dringendsten ist. Darüber werden sie so davon abgehalten, dem Klimaabkommen von Kyoto beizutreten.

"Globale Europe": auf der ganzen Welt in Aktion

Im April 2007 nahm die EU entsprechend den offensiven Zielen des "Globale Europe" bilaterale Verhandlungen mit ASEAN, Korea und Indien über Freihandelsabkommen (FHA) auf. Die asiatischen Staaten stehen in der Tat im Zentrum der neuen EU-Handelsstrategie.

Aber "Globale Europe" liefert ebenso die Grundlage für Verhandlungen mit anderen Ländern und Gebieten. Die EU wendet ihre Strategie der Marktöffnung nach der Devise "schneller, tiefer, umfassender" auch in den laufenden FHA-Verhandlungen mit den Ländern der Golfregion an und wird wahrscheinlich auch bald bei den Verhandlungen mit Russland und der Ukraine so verfahren. Darüber hinaus sind die "Wirtschaftspartnerschaftsabkommen" (WPA) mit armen Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifik (AKP) vom Atem des "Globale Europe" durchdrungen.

Unter den Zielsetzungen von "Globale Europe" hat die EU auch eine Reihe von Verhandlungen aufgenommen, um die Handelskapitel in den bestehenden "Partnerschafts- und Kooperationsabkommen" (PKA) mit Drittländern zu überprüfen. Dies betrifft die PKAs mit China, Mittelamerika und der Andengemeinschaft. De facto kommen die FHA auf diese Weise als PKA verschleiert daher.

Zur Zeit (April 2009) sind die meisten bilateralen Verhandlungen noch nicht weit vorangeschritten. Außer Indien und Korea scheint kein Verhandlungspartner willens, ein Abkommen zu schließen, das mehr umfasst als Zollabbau im Güterverkehr und die Liberalisierung von Dienstleistungen. Selbst Indien möchte keine Freihandelsvereinbarungen für den Markt des öffentlichen Beschaffungswesens.

Doch die EU beharrt auf ihren hochgesteckten Verhandlungszielen in allen Bereichen der Global Europe Strategie. Ungeachtet der globalen Finanzmarktkrise und des offensichtlichen Versagens des Freihandelsmodells im Bereich neuer Finanzprodukte, hält die EU sogar an der weiteren Liberalisierung des Finanzdienstleistungssektors fest. Dessen Liberalisierung hat maßgeblich zu den Mega-Fusionen der Banken und deren Fehlschlag, zu Kapitalmangel von Filialen und Tochtergesellschaften in Drittstaaten, und zu den Schwierigkeiten einer vernünftigen Regulation des Sektors auf nationaler Ebene beigetragen.

Demokratische Kontrolle der Verhandlungen wäre in dieser Situation von größter Bedeutung. Der neue Lissabon Vertrag der EU hätte dem Europäischen Parlament Mitentscheidungsrechte bei Handelsverträgen zugestanden; doch zur Zeit hat es nur das Recht, den schon ausgehandelten Verträgen die Zustimmung versagen zu können, ein Recht, das sich bei anderen Gelegenheiten als nicht wirkungsvoll erwiesen hat.

"Schädigen Sie bitte nicht die Menschen und die Umwelt" – die sanfte Seite der EU

"Globale Europe" sieht vor, dass alle neuen FHA bzw. Handelsabkommen im Rahmen von PKA ein Kapitel über "nachhaltige Entwicklung" enthalten. Die Handelspartner sind gehalten, die Kernstandards der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) im Bereich Soziales und Arbeit, die wichtigsten internationalen Übereinkommen über den Umweltschutz und einige Mindeststandards für "menschenwürdige Arbeit" umzusetzen. Dies könnte ein bedeutender Schritt hin zu größerer Fairness in den Handelsbeziehungen sei, wenn die Regierungen in den Partnerländern überzeugt werden könnten, ein solches Kapitel zu akzeptieren, was – wie sich gezeigt hat – in den laufenden Verhandlungen mit Korea, Indien, ASEAN und dem Golfkooperationsrat nicht der Fall war, obgleich das Kapitel eigentlich nur solche Standards beinhaltet, die von der internationalen Staatengemeinschaft angenommen und in der Regel auch ratifiziert worden sind.

Allerdings gibt es ein "Aber": Die Anwendung derartiger Standards wird nicht verbindlich vorgeschrieben oder mit Sanktionen belegt, sondern es wird nur dazu angehalten. Und das noch größere "Aber" besteht darin, dass die gesamte Agenda dieser neuen FHA/Handelskapitel in den PKA weniger Einschränkungen und mehr Wettbewerb beim Griff nach den Bodenschätzen und dem Überfluten der Märkte mit immer billigeren Waren verlangt. Ohne strikte und verbindliche Vorschriften werden marktfreundliche soziale und Umweltmaßnahmen die Nivellierung nach unten nicht aufhalten, die durch die FHA selbst nachdrücklich ausgelöst wird. Eine derartige Vorstellung ist reine Phantasie. Die Kapitel der neuen FHA zur nachhaltigen Entwicklung dienen daher als bloße Feigenblätter, um die sozial und ökologisch schädlichen FHA der Öffentlichkeit schmackhaft zu machen.

Das grundlegende, alles überlagernde Problem besteht darin, dass eine wirkliche soziale und ökologische Nachhaltigkeit auf wirtschaftlicher Demokratie in den einzelnen Ländern und auf dem Vorhandensein eines politischen Gestaltungsraums beruht, durch den ein Land selbst über seinen Entwicklungsweg entscheiden kann, vorausgesetzt, dass globale Standards eingehalten werden. Der Weg zu wirtschaftlicher Demokratie ist nicht einfach. Durch die FHAs, im Verbund mit den Auswirkungen der bestehenden WTO-Regeln, wird politischer Gestaltungsraum vor allem in den ärmeren Ländern weiter eingeschränkt.

FHAs beruhen auf Gegenseitigkeit: wenn ungebremster Wettbewerb auf uns zurückfällt

Die Marktöffnungsverpflichtungen, die die EU von ihren Partnern verlangt, muss sie auch selbst erbringen. An diesem Punkt wird die Außenhandelspolitik zu einer inneren Angelegenheit der EU. Die FHAs wirken sich in erheblichem Maße auf die Entwicklung des Binnenmarkts, die Umsetzung der Lissabon-Agenda und die Zukunft eines sozialen Europa aus. Sie haben großen Einfluss darauf, wie wir über die Standards und Vorschriften entscheiden, die für die Schaffung eines europäischen Wirtschaftsraums notwendig sind, welcher Wohlstand mit Gerechtigkeit, Gleichberechtigung der Geschlechter und ökologischer Nachhaltigkeit verbindet. In vielen Fragen – etwa den Finanzdienstleistungen, dem öffentlichen Beschaffungswesen oder den Investitionsvorschriften – verlangt die EU von ihren FHA-Partnern eine weitergehende Liberalisierung als die EU-Mitgliedstaaten bisher einander effektiv innerhalb der EU zu gewähren bereit waren.

Die offensive Verfolgung wettbewerbsverstärkender Maßnahmen weltweit ist mit dem Bestreben verbunden, das Vorhaben eines ungehinderten internen Wettbewerbs zum Abschuss zu bringen, das zum Synonym für die Lissabon-Agenda geworden ist. Die Politik der EU hat uneingeschränkt mit den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung vereinbar zu sein, wie sie in der Lissabon-Agenda selbst, der Göteborg-Agenda und den Mitteilungen der Kommission über ehrgeizigere Ziele zur Verringerung der Treibhausgase aus dem Jahre 2007 formuliert wurden; aber derartige Prioritäten fallen in zunehmendem Maße dem alles überlagernden Fokus eines "Wettbewerbs um jeden Preis" zum Opfer.

In wessen Interesse?

Die globalen Handelsbeziehungen werden in zunehmendem Maße den Wünschen der transnationalen Unternehmen entsprechend organisiert, nämlich beschaffen, produzieren und verkaufen zu können, wo immer dies den größten Wert für die Aktionäre erbringt. Firmen mit Sitz in der EU sind aktive Teilnehmer bei dieser globalen Verlagerung ihres Geschäfts. Ihr Anliegen, dass die Wettbewerbs- und Investitionsvorschriften ihren Interessen dienlich sind, wo immer sie tätig sind, wird mit der "Global Europe" Strategie gefördert, zum Nachteil von Unternehmen, die bisher Arbeitsplätze und Wertschöpfung in Europa aufrechterhalten haben. Die europäischen Arbeitsnormen und die Überbleibsel des europäischen Sozialmodells werden die wahren Verlierer sein, wenn immer mehr Unternehmen ermuntert werden, ihr Geschäft global zu organisieren, oder wenn die europäischen Wettbewerbsvorschriften nach unten an die niedrigsten Standards der globalen Wettbewerbsvorschriften angepasst werden.

Aber auch die Umwelt gehört zu den Verlierern, weil die Regeln, die "Globale Europe" über FHA-Verhandlungen etablieren will, nur die Aktionärsinteressen, nicht aber die Interessen anderer Wirtschaftsakteure zur Geltung bringt. Die Investoren erwarten, dass sie ein uneingeschränktes Recht auf die freie Einfuhr und Ausfuhr von Kapital und Gewinnen in und aus den Partnerländern erhalten. Es sollen jedoch keine Pflichten damit verbunden sein, beispielsweise aufzuräumen, bevor sie ihren Laden in einem Gastland dichtmachen und weiterziehen, oder für von ihnen verursachte Umweltschäden zur Rechenschaft gezogen werden zu können.

Kurzum, "Globale Europe" wiederholt lediglich überholte, nicht haltbare Rezepte der wirtschaftlichen Liberalisierung und Deregulierung. Es handelt sich um "altes" Denken, das nicht geeignet ist, den heutigen Herausforderungen des Klimawandels und der sozialen Gerechtigkeit zu begegnen. Die Fraktion Die Grünen/EFA lehnt diese neue Strategie ab. "Globale Europe" muss durch ein ganz anderes globales Europa ersetzt werden: ein "grünes globales Europa".

Die Vision der Grünen: Globale Zusammenarbeit, um das Tempo auf dem Weg zur nachhaltigsten Wirtschaft vorzugeben

Wirtschaftspolitik muss viele Faktoren berücksichtigen, um Wohlstand wirklich zu fördern. "Globale Wettbewerbsfähigkeit" ist nur ein Element der Gestaltung der Wirtschaftspolitik und sicherlich derzeit nicht das wichtigste – weder für die EU noch für den Rest der Welt. Nach herkömmlichen Indizes befindet sich die EU hinsichtlich ihrer Wettbewerbsfähigkeit in einer im Weltmaßstab guten Lage. Es ist höchste Zeit, dass wir das Ziel des globalen Wettbewerbs durch eines der globalen Zusammenarbeit ersetzen und erkunden, wie wir unsere Wirtschaftsmodelle am besten anpassen können, um Klimawandel und Umweltschädigung zu begegnen, und gerechteren Ausgleich zwischen Arm und Reich zu schaffen. Wir müssen weltweit zusammenarbeiten, mit dem Ziel, unsere Wirtschaftstätigkeit so zu organisieren, dass weniger Ressourcen verbraucht und größere soziale Zufriedenheit über das Konsumdenken hinaus bewirkt werden:

  • Die Lissabon-Agenda muss grundlegend überarbeitet und neu gewichtet werden, so dass der Wert des Sozialmodells erhalten und gestärkt wird.
  • Lokale Beschaffung für lokalen Verbrauch muss geschützt und angeregt werden, z. B. durch eine steuerrechtliche Differenzierung, die die Dominanz des Wettbewerbsvorteils sowie der Nullsteuern und ?zölle auf Einfuhren beendet. Die Besteuerung der Transportmittel mit hohem Energieverbrauch ist ebenfalls von entscheidender Bedeutung, um die Umweltkosten im Transportwesen zu internalisieren und damit Anreize für eine bessere Betriebsmittelverwaltung bei weniger Treibhausgasemissionen zu schaffen. Der Status quo hat zu einer globalen Arbeitsteilung geführt, in deren Rahmen Asien als Werkbank für Konsumgüter, Lateinamerika als der Ernährer der Welt, Europa als Dienstleister, die USA als finanzielles Machtzentrum (sowie als Waffenproduzent) und Afrika als Bezugsquelle für billige Waren fungieren. Eine derartige Teilung der Welt ist völlig unhaltbar, wie die derzeitige Wirtschaftkrise zeigt, und dazu konfliktträchtig.
  • Technologietransfer und Zusammenarbeit sind die Schlüssel, um lokale Beschaffung und Ressourcenverarbeitung für mehr Weltregionen zu wirklichen Optionen werden zu lassen. Wir müssen deshalb die Regeln auf dem Gebiet der geistigen Eigentumsrechte neu gewichten, um den Zielen der technologischen Zusammenarbeit Rechnung zu tragen. Die EU muss ihre Politik der Verstärkung der geistigen Eigentumsrechte beenden, durch die Innovation verhindert wird und Entwicklungsländern Rechtsetzungen aufgedrängt werden, die ihren Innovationshoffnungen widersprechen.
  • Es müssen auf lokaler, nationaler und EU-Ebene ehrgeizige Ziele für das Sparen und die Effizienz von Energie- und Ressourcen sowie für Investitionen in erneuerbare Energiequellen gesetzt werden, um der technologischen Innovation auf die Sprünge zu helfen. Der jetzt vorherrschende Ansatz, bei der Öffnung von Energie- und Ressourcenmärkten den  "ersten Zugriff" zu erlangen, verschleudert kostbare Güter und ist ganz und gar unhaltbar.
  • Netzwerkgestützte Volkswirtschaften mit einem hohen Grad an Technologietransfer sind am ehesten in der Lage, die Produktionsstrukturen in flexibler Weise neuen Bedürfnissen anzupassen und Anreize für eine Rohstoffe einsparende Regionalisierung von Märkten zu schaffen. Großkonglomerate und hierarchisch aufgebaute transnationale Unternehmen sind Gebilde der Vergangenheit, deren Macht begrenzt werden sollte.
  • Angemessen finanzierte öffentliche Dienstleistungen zu fairen Preisen, auf der Basis von Prinzipien des Austausches, stellen die beste Möglichkeit dar, Gemeingüter sowohl auf Gemeinschafts- als auch auf globaler Ebene bereitzustellen.
  • Handel sollte mit Qualifikationsmerkmalen versehen werden, um eine ökologisch und sozial optimale Mischung aus lokaler und globaler Beschaffung zu fördern; alle bilateralen Freihandelsabkommen müssen Bestimmungen über die verbindliche Durchsetzung von Menschenrechtsklauseln, soziale und ökologische Standards, sowie eine Verpflichtung auf die Prinzipien menschwürdiger Arbeitsbedingungen enthalten.
  • Europäische Unternehmen verlagern die schmutzigen Produktionsanteile oft in Länder, in denen billiger hergestellt werden kann, Arbeitsrechte eingeschränkt sind und Umwelt- und Tierschutzstandards geringer sind. Die Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Entwicklung von Sozial- und Umweltstandards in Drittländern sind gering, jedoch kann EU Politik in dem Augenblick greifen, an dem Importgüter die EU-Grenzen überschreiten. Die EU sollte einen speziellen Import-Zoll auf solche Produkte erheben, deren Produktion die EU-Standards im Bereich von Umwelt, Sozialrechten und Tierschutz nicht erfüllt oder Prinzipien der Nahrungsmittelsicherheit in den exportierenden Ländern verletzt. Die so eingenommenen Finanzmittel sollen für Projekte eingesetzt werden, durch die bessere Produktionsstätten und Praktiken in den Exportländern geschaffen werden können ("Qualifizierter Marktzugang", wie von den Grünen entwickelt und vom Europäischen Parlament in verschiedenen Resolutionen unterstützt).
  • Es ist von entscheidender Bedeutung, dass wir in der EU ebenso wie in den Partnerländern einen politischen Gestaltungsraum bewahren, um neuartige Wege zur nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung zu erleichtern. Soziale und Umweltvorschriften dürfen nicht als Handelshemmnisse angesehen werden, und kein Handelspartner sollte unter Druck gesetzt werden, sich auf Vorschriften für die Öffnung des öffentlichen Auftragswesens, die Investitionsfreiheit oder die Dienstleistungsliberalisierung zu verpflichten. Wenn die EU oder Partnerländer starke kollektive Präferenzen haben, wie nachhaltige Entwicklung zu bewerkstelligen ist, dann sollten Handelsverträge die Möglichkeit für Nachverhandlungen oder einen fairen Ausgleich beinhalten.

[Original: Englisch]

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