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Policy Paper |

Häufig gestellte Fragen zu EU-Rüstungsexporten

Veröffentlicht von GRÜNEN/EFA
Erstellt mit Unterstützung von SaferGlobe  https://saferglobe.fi/en/ 

 

  1. Was versteht die EU unter Rüstungsgütern?

Die Gemeinsame Militärgüterliste der EU ist ein umfassendes Verzeichnis, das regelt, was in der Europäischen Union als Rüstungsgut definiert wird. Die Liste enthält 22 Kategorien für Waffen und Munition, Fahrzeuge, Schiffe und Luftfahrzeuge sowie sonstiges militärisch genutztes Material, darunter auch Software und Technologie.

Die Liste wird regelmäßig vom Europäischen Rat aktualisiert, um Entwicklungen in der Rüstungsindustrie abzubilden. Die letzte Aktualisierung ist vom Februar 2020.

Die EU verfügt außerdem über eine Liste von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, d.h. Technologie, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke eingesetzt werden kann. Zu diesen sogenannten Dual-Use-Gütern gehören zum Beispiel nukleares Material, Sensoren, Laser, Computer und Computerprogramme.

Viele EU-Länder kontrollieren auch die Ausfuhr von Waffen für zivile Zwecke, zum Beispiel für die Nutzung zur Jagd oder im Sport.

Die EU hat die Aus- und Einfuhr von Gütern verboten, die für die Vollstreckung der Todesstrafe, für Folter oder zu anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung und Strafe verwendet werden könnten. Für die Ausfuhr von Gütern, die für Folter oder andere Misshandlungen verwendet werden könnten, erfordert die EU eine Genehmigung (Verordnung 1236/2005).

 

  1. Welcher Anteil der weltweiten Rüstungsexporte entfällt auf die EU-Mitgliedstaaten?

Laut dem Stockholmer Internationalen Friedensforschungsinstitut SIPRI waren die derzeit 27 EU-Mitgliedstaaten zwischen 2000 und 2020 insgesamt für ungefähr ein Viertel (24 %) des gesamten globalen Rüstungsexports verantwortlich. Von 2015 bis 2019 erteilten die EU-Mitgliedstaaten jedes Jahr Genehmigungen für Ausfuhren im Wert von 138-196 Milliarden Euro, jedoch führte nur ein Bruchteil dieser Genehmigungen zu tatsächlichen Exporten.

Zu den 25 größten Rüstungsexporteuren gehörten im Zeitraum zwischen 2016 und 2020 auch acht EU-Länder: Frankreich (an 3. Stelle), Deutschland (4.), Spanien (7.), Italien (10.), die Niederlande (11.), Schweden (15.), Tschechien (23.) und Portugal (25.).

Circa 70 % der von den EU-Ländern erteilten Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter gelten für Zielländer außerhalb der EU. Ungefähr 25 % des Rüstungshandels findet zwischen EU-Mitgliedstaaten statt – weitere ca. 5 % mit NATO-Partnern außerhalb von Europa, zum Beispiel den USA, Norwegen, Island oder Kanada. Diese Zahlen sind von Jahr zu Jahr starken Schwankungen unterworfen (siehe Tabelle 1).

 

Tabelle 1: Wert und Anteil der EU-Ausfuhrgenehmigungen für EU- und Nicht-EU-Länder im Zeitraum 2003-2019

Jahr
 

Gesamt
(in Mrd.)

EU-EU-Länder
(in Mrd.)

EU-EU-Länder
(in %)

EU-Nicht-EU-Länder
(in Mrd.)

EU-Nicht-EU-Länder
(in %)

2003

28,4 €

9,2 €

32,3%

19,2 €

67,7%

2004

26,2 €

9,7 €

36,9%

16,6 €

63,1%

2005

26,2 €

9,6 €

36,6%

16,6 €

63,4%

2006

27,4 €

10,1 €

36,7%

17,4 €

63,3%

2007

27,1 €

10,7 €

39,4%

16,4 €

60,6%

2008

33,4 €

10,6 €

31,9%

22,8 €

68,1%

2009

40,1 €

13,4 €

33,3%

26,8 €

66,7%

2010

31,7 €

9,0 €

28,3%

22,7 €

71,7%

2011

37,5 €

14,5 €

38,6%

23,0 €

61,4%

2012

39,3 €

12,5 €

31,9%

26,8 €

68,1%

2013

36,5 €

10,7 €

29,4%

25,8 €

70,6%

2014*

98,4 €

15,4 €

15,7%

83,0 €

84,3%

2015

195,7 €

29,5 €

15,0%

166,3 €

85,0%

2016

191,5 €

30,6 €

16,0%

160,9 €

84,0%

2017

156,2 €

38,8 €

24,8%

117,4 €

75,2%

2018

169,1 €

34,5 €

20,4%

134,5 €

79,6%

2019

137,8 €

33,4 €

24,2%

104,4 €

75,8%

Tabelle erstellt von SaferGlobe 2021 mit Daten der EU-Exportstatistik von ENAAT.

* Der signifikante Anstieg im Wert der erteilten Ausfuhrgenehmigungen in den Jahren 2013 und 2014 ist teilweise auf eine Änderung des französischen Genehmigungssystems zurückzuführen. Ab 2014 erteilte Frankreich schon früh in der Verhandlungsphase Ausfuhrgenehmigungen – um ausreichend Verhandlungsspielraum zu haben, fielen diese im Wert oft höher aus als vorher, wurden aber eventuell nicht voll ausgeschöpft.

 

Abbildung 1 zeigt den globalen Umfang des europäischen Rüstungshandels. Die Ausfuhren der letzten fünf Berichtsjahre sind mit ihrer Verteilung auf verschiedene geografische Regionen dargestellt.

 

Abbildung 1: Verteilung der EU-Ausfuhrgenehmigungen nach Wert auf verschiedene Regionen

SaferGlobe 2021 based on the export database of ENAAT Distribution of EU export licences by value to different regions

Abbildung erstellt von SaferGlobe 2021 basierend auf der EU-Exportstatistik von ENAAT.
 

Anmerkungen:

  • Durch den Brexit sind die Rüstungsexporte der EU gesunken, da das Vereinigte Königreich ein bedeutender Rüstungslieferant ist (in der Regel mit einem Anteil von ca. 3 % auf Platz 6 der globalen Liste der Rüstungsexporteure).
  • Deutliche Fluktuationen von Jahr zu Jahr sind typisch für Rüstungsexporte, deshalb wird der Analyse normalerweise ein Mehrjahreszeitraum zugrunde gelegt, um so den Einfluss von einzelnen Großexporten auf die Entwicklung zu korrigieren.
  • Zusätzlich zum Wert der Exporte gilt es auch die Art der Ausfuhr zu berücksichtigen. Anders als größere Waffensysteme, die fast ausschließlich für den Einsatz in bewaffneten Konflikten an staatliche Empfänger geliefert werden, können kleinere Waffen leichter transportiert und entwendet werden.
  • Rüstungsexportdaten basieren auf erteilten Genehmigungen, nicht auf tatsächlichen Exporten. Daten zu den tatsächlich erfolgten Ausfuhren werden in der Regel nicht erhoben oder sind nicht verfügbar, da sie unter das Geschäftsgeheimnis fallen und eine weitere, nicht überprüfbare Ebene der Bürokratie hinzufügen würden.

 

  1. Warum produzieren und exportieren EU-Mitgliedstaaten Rüstungsgüter? Wo kann ich ausführliche Informationen zu den Rüstungsexporten der EU finden?

Die europäische Rüstungsindustrie wurde für den europäischen Verteidigungsbedarf aufgebaut und soll für Unabhängigkeit hinsichtlich der Verfügbarkeit von Militärgütern sorgen. Viele Unternehmen sind entweder teilweise oder ganz in staatlicher Hand und haben enge Verbindungen zum Militär. Die Ausfuhr von militärischem Gerät kann zur sicheren Versorgung mit Militärgütern innerhalb der EU-Mitgliedstaaten beitragen.

Industrievertreter*innen betonen oft, dass die Marktchancen in Europa begrenzt sind und dass der Export von Waren notwendig ist, um die europäische Verteidigungsindustrie und ihre globale Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Es heißt auch, dass aufgrund des Exports von Waffen (aus der Produktion von Rüstungsunternehmen in staatlichem Besitz) nationale Verteidigungsbudgets nicht immer weiter steigen müssen und die Instandhaltung von Waffensystemen günstiger gestaltet werden kann.

Die Rüstungsindustrie hat einen hohen Wert für die Wirtschaft. Rüstungsgüter sind teuer, oft High-Tech und leisten einen Beitrag zum BIP eines Landes. Laut dem Europäischen Verband der Luftfahrt-, Raumfahrt- und Verteidigungsindustrie hatte die europäische Verteidigungsindustrie 2019 einen Wert von 116 Mrd. Euro und bot Arbeitsplätze für 440.000 Menschen.

Die Rüstungsindustrie ist extrem lukrativ und in der Vergangenheit unabhängig von Marktvariablen solide und stetig gewachsen. Trotzdem gibt es auch im Bereich der Rüstungsindustrie vermehrt einen globalen Wettbewerb.

Die Ausfuhr von Waffen kann weitere Exportmöglichkeiten begünstigen und allgemein die auswärtigen Beziehungen zu den Empfängerländern verbessern.

Ausführlichere Informationen zu EU-Rüstungsexporten: Der Auswärtige Dienst der EU stellt auf seinen Webseiten umfangreiche Informationen bereit, unter anderem auch den offiziellen Jahresbericht der EU zu Rüstungsexporten.

Der Jahresbericht enthält eine umfassende Liste mit den Internetadressen der verschiedenen nationalen Stellen, auf denen sich Informationen zu den jeweiligen nationalen Exportaktivitäten finden lassen.

  • Ausführlichere Informationen zu Rüstungsexportdaten finden Sie in dieser Online-Datenbank des Europäischen Auswärtigen Dienstes (Arbeitsblatt durch Klicken in der oberen rechten Ecke wechseln; oder nach Klick auf Analyse in der Mitte der Kopfzeile Einblicke wählen).
     
  • Dieselben EU-Daten finden sich auch auf dem EU-Exportdaten-Browser der Organisation Campaign Against Arms Trade.
     
  • SIPRI hat verschiedene Länderberichte zu Rüstungsexporten zusammengetragen und verfügt über die ausführlichsten Informationen, die zu den einzelnen Ländern verfügbar sind.

 

  1. Wer überwacht all die Rüstungsexporte aus der EU? Was sind die wichtigsten Instrumente, die die Rüstungsexporte aus den EU-Mitgliedstaaten regeln?

Jeder Mitgliedstaat ist für die Kontrolle der Rüstungsexporte aus seinem Land verantwortlich. In der Praxis prüfen normalerweise die Zollbehörden, ob die ausgeführten Rüstungsgüter mit den Angaben auf den gültigen Ausfuhrgenehmigungen, die von verschiedenen Behörden ausgestellt werden können, übereinstimmen.

Alle europäischen Exporte unterliegen jedoch der Regulierung durch (i) den Gemeinsamen Standpunkt des Europäischen Rats, (ii) durch von der EU, den Vereinten Nationen oder anderen Organisationen beschlossene Waffenembargos und (iii) den Vertrag über den Waffenhandel, den alle EU-Mitgliedstaaten ratifiziert haben. Waffenexporte werden außerdem durch die nationale Gesetzgebung der einzelnen Mitgliedstaaten geregelt. Dieser gesetzliche Rahmen ist gut etabliert und wird von allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt.

Der Gemeinsame Standpunkt der EU zu Rüstungsexporten verpflichtet die Mitgliedstaaten mithilfe von acht gemeinsamen Grundsätzen, den möglichen Verwendungszweck solcher Exporte zu berücksichtigen. Dazu gehören beispielsweise die Folgen einer Waffenlieferung für die Menschenrechte und den Erhalt von Frieden und Stabilität. Jeder Mitgliedstaat kann selbst über sein Genehmigungsverfahren und über die Auslegung des Gemeinsamen EU-Standpunkts entscheiden. Anders ausgedrückt haben die EU-Länder zwar gemeinsame Regeln und Ziele, aber 27 unterschiedliche Arten, diese umzusetzen. Informationsaustausch und Konsultationen zwischen den Mitgliedstaaten finden in der Gruppe „Ausfuhr konventioneller Waffen“ (COARM – Council Working Party on Conventional Arms Exports) statt – dies trägt zwar zur Koordinierung der Rüstungskontrolle bei, jedoch gibt es in der Praxis große Unterschiede.

 

  1. Wie kann es sein, dass Länder immer noch Waffen an Kriegstreiber und Verantwortliche für schwere Menschenrechtsverletzungen verkaufen können? Was sind die größten Herausforderungen des gegenwärtigen Systems?

Die endgültige Entscheidung über die Erteilung einer Exportgenehmigung für Rüstungsgüter liegt bei den Mitgliedstaaten. Es gibt aktuell auf EU-Ebene keinen Sanktionsmechanismus oder Ähnliches, um in diese Entscheidungen einzugreifen.[1] Seitens des Europäischen Parlaments gab es zwar deutliche Forderungen nach einer robusteren Rüstungskontrolle, die jedoch bisher zu keiner Veränderung geführt haben.

Rüstungskontrollsysteme können kompliziert und undurchsichtig sein. Dadurch ist schwierig zu erkennen, ob eine Entscheidung zum Stopp von Waffenverkäufen letztlich zu einer Nicht-Erteilung von Exportgenehmigungen, zum Stopp von militärischen Waffenverkäufen, zu einem vollständigen Verkaufsstopp oder zu gar keinen konkreten Maßnahmen geführt hat.[2] Typische Herausforderungen in diesem Zusammenhang sind:

  • Schlechte Koordination zwischen verschiedenen Behörden
  • Wenig Transparenz über die getroffenen Entscheidungen
  • Extrem knappe Ausstattung der Genehmigungsbehörden
  • Zu wenig demokratische Überprüfung und Exportkontrolle

Zudem können Exportgenehmigungen für lange Zeiträume vergeben werden. Ein Stopp von Waffenexportgenehmigungen ist nicht das gleiche wie ein Stopp von Waffenausfuhren, da es weiterhin möglich sein kann, im Rahmen der bereits erteilten Genehmigungen Waffen zu verkaufen. Eine Aussetzung oder ein Widerruf von Genehmigungen kommt selten vor, da solche Maßnahmen der Rüstungsindustrie und ihrem Ruf als verlässliche Handelspartner schaden.

Anlass zu großen Bedenken sind die Rüstungslieferungen der Mitgliedstaaten in den Nahen Osten. Mehrere Nahoststaaten gehören zu den weltweit größten Waffenimporteuren und zu den Importen gehören auch solche aus Europa.

Die EU-Mitgliedstaaten versorgten Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate auch dann weiter mit Waffen, als diese aktiv am Jemen-Krieg beteiligt waren. Im Jemen flog die saudisch geführte Koalition Bombenangriffe auf Wohngebiete, bei denen Zivilisten ums Leben kamen – laut den VN ein möglicher Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht. Die Expertengruppe der Vereinten Nationen zum Jemen kam zu dem Schluss, dass die Konfliktparteien weiterhin keine Rücksicht auf das Völkerrecht oder das Leben, die Würde und die Rechte der Menschen im Jemen nähmen und dass Drittstaaten dabei geholfen hätten, den Konflikt weiter am Laufen zu halten, indem sie die Parteien mit Waffen versorgt hätten.Zusätzlich zur direkten Bewaffnung von Kriegsparteien exportierten die EU-Mitgliedstaaten auch Waffen in Länder, die diese anschließend in Konfliktgebiete weiterverkauften. Nach Aussage des Balkan-Netzwerks für investigative Berichterstattung (BIRN) und des Berichterstattungsprojekts über organisierte Kriminalität und Korruption (OCCRP) befanden sich zwischen 2011 und 2016 Waffen im Wert von €1,2 Mrd. in den Händen von gegnerischen Parteien in Syrien, dem Jemen und Libyen, während zeitgleich einige ost- und zentraleuropäische Länder, darunter Bulgarien, Kroatien, die Tschechische Republik, die Slowakei und Rumänien, Waffen im Wert von €1,2 Mrd. nach Saudi-Arabien, in die Türkei und die Vereinigten Arabischen Emirate exportierten. Mit großer Wahrscheinlichkeit gelangten die Waffen von dort aus auf die Gefechtsfelder in Syrien, dem Jemen und Libyen.

 

  1. Waffenembargos gegen bestimmte Länder können eine Form der Kontrolle von Rüstungsexporten aus der EU sein. Wie oft verhängt die EU Waffenembargos? Werden dadurch Rüstungsexporte in diese Länder gestoppt ?

Die EU verhängt eigene Waffenembargos, kann sich aber auch an Waffenembargos der Vereinten Nationen beteiligen. Zwischen 1986 und heute hat die EU 39 Embargos verhängt. Davon sind aktuell 20 in Kraft, darunter Embargos für China, den Jemen, Nordkorea, Syrien und Russland. Embargos können sich nicht nur gegen Staaten, sondern auch gegen nichtstaatliche Akteure wie zum Beispiel Al-Qaida richten.

Waffenembargos können sehr unterschiedliche Wirkung haben. Einige sind rechtlich verbindlich, andere nicht. Einige beziehen sich auf bestimmte Produkte (zum Beispiel Produkte, die sich für interne Repressionen eignen), manche decken alle Produktkategorien ab und wieder andere machen keine Aussage darüber, welche Produkte genau gemeint sind. In manchen Fällen führt ein Waffenembargo zu einer drastischen Reduzierung der erteilten Ausfuhrgenehmigungen, zum Beispiel bei den Embargos gegen Russland, Libyen und Belarus. Im Fall von Ägypten war es jedoch genau umgekehrt: das Embargo ist rechtlich nicht verbindlich und nach seinem Inkrafttreten wurde ein massiver Anstieg an Exporten nach Ägypten beobachtet.

Weitere Informationen dazu finden sich auf der Karte mit EU-Sanktionen.

 

  1. Was wären die Vorteile, wenn die Rolle der EU in der Rüstungsexportkontrolle gestärkt würde?

 

Der Hauptvorteil wäre, dass die EU-Mitgliedstaaten dadurch weniger gut ihre eigenen Standards für Waffenexporte untergraben könnten. Außerdem könnten so die Zusammenarbeit und die Kohärenz innerhalb der Europäischen Union gestärkt werden.

Politisch gesehen würde eine robustere Rüstungsexportkontrolle die Fähigkeit der EU stärken, bei Bedarf entschieden zu handeln. Ähnliche Regeln würden auch die Europäische Verteidigungsunion stärken. Der Gemeinsame Standpunkt der EU würde damit einen neuen Impuls erhalten, genauso wie die darin verankerten gemeinsamen europäischen Werte.

Steigende europäische Verteidigungsausgaben und eine wachsende Anzahl an europäischen Partnerschaften im Bereich der Rüstungsindustrie sollten durch bessere europäische Rüstungskontrollmechanismen ergänzt werden. Dadurch ließen sich Bürokratie und potenzielle Konflikte abbauen und man könnte wirklich gemeinsame Prozesse schaffen, bei denen eine Wiederauffächerung in nationale Prozesse nicht mehr notwendig wäre. Eine stärkere Rolle der EU in der Rüstungskontrolle würde zu besseren Wettbewerbsbedingungen führen, da laxere Genehmigungsverfahren eines Landes dann keinen Wettbewerbsvorteil mehr bedeuten würden. Eine robustere Rüstungskontrolle würde voraussichtlich auch den Binnenmarkt für Militär- und Rüstungsgüter stärken.

Eine Beteiligung der EU an der Rüstungsexportkontrolle würde für mehr Transparenz und Kontrolle sorgen und Korruption reduzieren, da die großen finanziellen Anreize einer schwachen Rüstungskontrolle – die in einigen Mitgliedstaaten bestehen – von der EU eher nicht geteilt werden würden.

Auch die politische Kohärenz würde durch eine robustere Rüstungskontrolle verbessert werden. Derzeit wird die gute Arbeit, die die EU im Krisenmanagement, bei der Friedenskonsolidierung oder im Entwicklungsbereich für mehr Stabilität weltweit leistet, durch den Waffenhandel in kürzester Zeit wieder zunichtegemacht.

Zusätzlich gäbe es auch intern eine konsequentere Politik. Robustere Rüstungskontrollmechanismen haben voraussichtlich Folgen für den illegalen Waffenschmuggel und die Umlenkung von Feuerwaffen vom legalen Markt. Gleichzeitig ist die Reduzierung von illegalen Feuerwaffen eine der EU-Prioritäten im Kampf gegen schwere und organisierte Kriminalität im Rahmen der Europäischen multidisziplinären Plattform gegen kriminelle Bedrohungen (EMPACT) 2022-2025.

Eine stärkere Rüstungskontrolle auf EU-Ebene würde auch zur Weiterentwicklung von Rüstungskontrollmechanismen beitragen, um so mit der technologischen Entwicklung moderner Waffensysteme wie z.B. KI und mit neuen Werkzeugen für die Kriegsführung im Cyberraum Schritt zu halten. Gemeinsam können die Mitgliedstaaten diese Herausforderungen besser angehen als alleine, was unter anderem auch zu Kosteneinsparungen führt.

Allerdings steht einer Stärkung der Rüstungskontrolle auf EU-Ebene maßgeblich im Weg, dass viele EU-Mitgliedstaaten sehr ähnliche und konkurrierende Rüstungsgüter für den Export produzieren. In der EU werden zum Beispiel drei moderne Kampfflugzeugtypen hergestellt (Eurofighter Typhoon, Dassault Rafale und Saab JAS 39 Gripen), die alle auf dem europäischen und internationalen Markt miteinander konkurrieren. Das gleiche gilt für Kampfpanzer (Challenger 2, Leclerc, Leopard 2 und Ariete) und viele andere Hauptwaffensysteme. Durch die Förderung gemeinsamer Beschaffungsprojekte im Verteidigungsbereich, wie sie von der Europäischen Verteidigungsagentur geplant, könnte dieses Hindernis teilweise abgebaut werden. Beide Themen anzugehen könnte zu geringeren Kosten und dadurch zu weniger Abhängigkeit von Rüstungsexporten führen..

 

  1. Wie hat der Wandel im europäischen Verteidigungsumfeld dazu beigetragen, dass jetzt eine stärkere Einbeziehung der EU-Ebene bei Rüstungsexporten erforderlich ist?

Das Umfeld im Bereich Sicherheit und Verteidigung hat sich innerhalb und außerhalb der EU gewandelt.

Intern hat sich die Zusammenarbeit im Bereich Sicherheit und Verteidigung merklich erhöht und für europäische Projekte werden beachtliche Summen bereitgestellt. Die innere Sicherheit ist immer enger verbunden mit Sorgen um die äußere Sicherheit.

Initiativen der letzten Jahre, wie zum Beispiel die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit (PESCO) und der Europäische Verteidigungsfonds (EDF), tragen zur Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Bereich Sicherheit und Verteidigung und bei der Entwicklung im Rüstungsbereich bei. Die Europäische Friedensfazilität ermöglicht jetzt auch eine Finanzierung zur Unterstützung von Waffenexporten im Rahmen von EU-geführten Projekten. Maßgebliche Finanzierung steht auch für die wehrtechnische Forschung der EU zur Verfügung.

Diese Entwicklungen bedeuten eine neue europäische Dimension sowie zusätzliche Ressourcen für die Rüstungsproduktion, was folglich auch eine gleichwertige Stärkung der Rüstungsexportkontrolle auf EU-Ebene erforderlich macht.

Eine Umlenkung legaler Waffen in den illegalen Handel kann auch zu einer Verschärfung der in der EU-Strategie für eine Sicherheitsunion benannten Sicherheitsbedrohungen führen, wie zum Beispiel organisierte Kriminalität und Terrorismus.

Politische Kohärenz ist innerhalb der EU wichtig, damit die EU als glaubhafter Akteur wahrgenommen wird.

International sieht sich die EU mit wachsender Konkurrenz konfrontiert, was diese Glaubhaftigkeit als internationaler Akteur angeht. Rüstungskontrolle ist wichtig, um zu zeigen, dass die EU hinter ihren Werten steht.

 

  1. Welche Veränderungen fordern die Grünen/EFA zur Verbesserung der Rüstungsexportkontrolle ?

Wir fordern auf EU-Ebene einen strengen, transparenten und kohärenten Mechanismus zur Rüstungsexportkontrolle, inklusive Sanktionen im Fall von Verstößen durch die EU-Mitgliedsstaaten.

Wir fordern mehr Transparenz und demokratische Rechenschaftspflicht bei Rüstungsexportverfahren, Kohärenz zwischen den EU-Mitgliedsstaaten bei Entscheidungen über Rüstungsexporte und eine stärkere Umsetzung der acht Kriterien des Gemeinsamen EU-Standpunkts.

Wir schlagen die Schaffung einer EU-Verordnung vor. Wir schlagen vor, die acht Kriterien des Gemeinsamen EU-Standpunkts als Grundlage für die Verordnung zu nehmen und Korruption als zusätzliches Kriterium hinzuzufügen. Der Vorteil einer Verordnung (gegenüber eines Gemeinsamen Standpunkts) wäre die Verpflichtung der Europäischen Kommission, die Einhaltung der in der Verordnung enthaltenen Verfahren zu kontrollieren und bei einem Regelverstoß letztlich auch den Europäischen Gerichtshof einzuschalten.

Die Verordnung hat nicht zum Ziel, dass die EU über die Erteilung von nationalen Rüstungsexportgenehmigungen in den EU-Mitgliedstaaten entscheidet (ca. 30.000 Genehmigungen im Jahr 2020). Stattdessen würde durch die Verordnung auf EU-Ebene eine unabhängige Stelle für eine gemeinsame Risikobewertung eingerichtet werden, mit einer regelmäßig aktualisierten Liste von Drittländern, in die Waffenexporte problematisch sein könnten sowie mit einer Risikobewertung für diese Länder. Sollte ein Mitgliedstaat entgegen der Empfehlung dieser Stelle entscheiden, bestimmte Waffen in ein Zielland zu exportieren, müsste er diese Entscheidung begründen. Das würde zu mehr Kohärenz bei den Ausfuhrentscheidungen der Mitgliedstaaten führen und dafür sorgen, dass diejenigen, die das mögliche Risiko von Waffenexporten beurteilen, nicht dieselben sind, die – wie es in vielen Mitgliedstaaten derzeit geschieht – von solchen Exporten profitieren.

Eine EU-Verordnung würde außerdem für mehr Transparenz sorgen, indem Informationen über Rüstungsexporte von Mitgliedstaaten öffentlich zugänglich wären, einschließlich Informationen über tatsächlich erfolgte Exporte, Menge, Typ und Name des Produkts sowie der Empfehlung der gemeinsamen Risikobewertungsstelle.

Durch die rechtliche Einklagbarkeit des Gemeinsamen Standpunkts der EU würde die Rechenschaftspflicht verbessert. Eine EU-Verordnung würde dem EuGH eine rechtliche Handhabe geben – auch in Fällen, wo Mitgliedstaaten ihre Waffenexporte mit fraglichen nationalen Sicherheitsinteressen begründen. Zusätzlich würde eine Verordnung Möglichkeiten schaffen, EU-Mitgliedstaaten, die gegen die Empfehlung der gemeinsamen Risikobewertungsstelle handeln, mit Sanktionen zu belegen, indem ihnen beispielsweise der Zugang zu Subventionen aus dem Europäischen Verteidigungsfonds oder zu anderen EU-Finanzierungsquellen im Verteidigungssektor verwehrt wird.

Wir sind überzeugt, dass ein effektiverer Mechanismus zur Rüstungsexportkontrolle auf EU-Ebene die EU zu einem transparenteren, ethischeren und verantwortlicheren Akteur in der Welt machen würde. Solch ein Mechanismus würde einen Beitrag dazu leisten, dass in der EU hergestellte Waffen nicht in den Händen von Diktatoren landen und nicht dafür eingesetzt werden können, schwere Menschenrechtsverstöße zu begehen. Letztlich würde dies die globale Sicherheit stärken.

 

  1. Warum ist es jetzt wichtig, das System zu ändern?

Aktuell werden die Grundsätze des Gemeinsamen Standpunkts der EU nicht ausreichend angewendet. Waffen werden in Länder verkauft, die wenig Achtung vor den Menschenrechten zeigen, oder in denen anhaltende Konflikte herrschen. Diese Inkonsequenz stellt die Selbstverpflichtung der EU zu Frieden, Stabilität, Menschenrechten und europäischen Werten in Frage, genauso wie die Glaubwürdigkeit der EU als außenpolitischem Akteur.

Eine bessere europäische Rüstungskontrolle könnte auch auf nachgeordneter Ebene zu einem Bürokratieabbau bei europäischen Verkäufen führen und problematische Verkäufe und Ausfuhren gezielter in den Blick nehmen. Dies würde sowohl den Binnenmarkt als auch den europäischen Verteidigungssektor stärken.

Außerdem nehmen auch die potenziellen negativen, sicherheitsrelevanten Auswirkungen des europäischen Waffenhandels auf Europa selbst zu, zum Beispiel durch die entstehende Instabilität in der europäischen Nachbarschaft. Illegaler Handel, organisierte Kriminalität und Terrorismus sind Problemfelder, die ein gut funktionierendes Rüstungskontrollsystem positiv beeinflussen kann. Diese Problembereiche werden durch steigende Waffenverkäufe außerhalb Europas an weniger stabile Länder immer deutlicher.

Zur Sicherung europäischer Wettbewerbsfähigkeit und Anpassung an ein schwierigeres Sicherheitsumfeld ist jetzt der Zeitpunkt zu handeln. Im Kern geht es bei einer robusteren EU-Rüstungskontrolle um gemeinsame Verfahren und Praxis zur Stärkung der europäischen Sicherheit, unseres Binnenmarkts und unserer Fähigkeit, durch konsequentes Handeln ein glaubhafter Akteur zu sein.

 

  1. Wie lässt sich verhindern, dass Entscheidungen zu Rüstungsexporten auf EU-Ebene die strengen Regeln aufweichen, die einige EU-Mitgliedstaaten sich gesetzt haben?

Eine EU-Verordnung zur Rüstungsexportkontrolle würde EU-Mitgliedstaaten verpflichten, Mindeststandards einzuhalten, ohne jedoch strengere nationale Regeln zu unterbinden. Dieser Mechanismus kommt auch in ähnlichen Situationen zur Anwendung.

 

 

[1] Je nach Gesetzeslage der einzelnen Mitgliedstaaten kann eine gewisse gesetzliche Aufsicht stattfinden, da der Gemeinsame Standpunkt der EU verpflichtendes Recht ist. In einem Testfall im Vereinigten Königreich entschied ein Gericht, dass britische Waffenexporte nach Saudi-Arabien gegen geltendes Recht verstießen.

 

[2] Die Komplexität der Exportverfahren zeigt sich oft in inkorrekter Berichterstattung. Der Spiegel berichtete 2015, dass Deutschland seine Waffenexporte nach Saudi-Arabien gestoppt hätte.

In Wirklichkeit ging der Waffenhandel weiter, obwohl die Ausfuhrkontrollen verschärft worden zu sein scheinen.

 


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