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Guinea-Bissau

Grüne/EFA Entschließungsantrag

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in großer Sorge über den am 12. April 2012 verübten Staatsstreich, der den Prozess der vorzeitigen Präsidentenwahl nach dem Tod des Präsidenten unterbrochen hat;

B.  in der Erwägung, dass die Kandidaten für den ersten Wahlgang der Präsidentenwahl das Ergebnis, in dem der ehemalige Ministerpräsident Carlos Gomes Júnior von der Afrikanischen Partei für die Unabhängigkeit von Guinea und Kap Verde (PAIGC) einer der Spitzenreiter war, abgelehnt haben;

C. in der Erwägung, dass in dreizehn Jahren keiner der sechs gewählten Präsidenten seine Amtszeit zu Ende führen konnte;

D. in der Erwägung, dass die Militärjunta Interimspräsident Raimundo Pereira und Ministerpräsident Carlos Gomes Júnior gestürzt und das Parlament aufgelöst hat;

E.  nimmt zur Kenntnis, dass ein von der Wirtschaftsgemeinschaft westafrikanischer Staaten (Ecowas) vermittelter Übergangspakt von allen Parteien außer der PAIGC unterzeichnet worden ist und dass diese Übergangsvereinbarung gegen die Verfassung verstößt, den Staatsstreich legitimiert und zu der von der Ecowas festgelegten Null-Toleranz-Politik gegenüber Staatsstreichen im Widerspruch steht;

F.  in der Erwägung, dass die Europäische Union im Anschluss an die VN-Resolution 2048 Sanktionen gegen die Mitglieder der Junta verhängt hat;

G. in Erwägung des Beschlusses der Ecowas, ein Kontingent von 500 bis 600 Mann zu stationieren, die das Ende der Angolanischen Mission vorbereiten sollen;

H. in der Erwägung, dass die Jahrzehnte politischer Instabilität in Guinea-Bissau das Land in eine tiefe Krise geführt haben, wozu auch mangelnder Zugang zu sauberem Wasser gehört, und dass Gesundheits- und Bildungspersonal und Beamte in vielen Ministerien monatelange Gehaltsrückstände zu bewältigen haben;

I.   in der Erwägung, dass die Gemeinschaft der portugiesischsprachigen Länder (CPLP) unter dem Vorsitz Angolas die Bildung einer Friedenstruppe unter der Schirmherrschaft der VN im Einvernehmen mit der Ecowas, der Afrikanischen Union und der Europäischen Union vorschlägt;

J.   in der Erwägung, dass die Mission der EU zur Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors in der Republik Guinea-Bissau (EU SSR Guinea-Bissau) im September 2010 ihr Mandat als abgeschlossen betrachtet und das Land verlassen hat;

K. in der Erwägung, dass Guinea-Bissau mit Drogenhandel konfrontiert ist und als wichtiger Drogenumschlagsplatz zwischen Südamerika und Europa dient und dass der Drogenhandel eine schwere Bedrohung für die politische Stabilität des Landes darstellt,

L.  in der Erwägung, dass Drogenkartelle mit Zugang zu Waffen, Rennbooten und Flugzeugen in der Lage gewesen sind, sich in einem der ärmsten Länder der Welt, dessen wichtigster Exportartikel Cashewnüsse sind, die Zusammenarbeit leitender Offiziere bzw. Beamter in den Streitkräften und in der Regierung zu sichern;

1.  verurteilt den Putsch, der den Wahlprozess unterbrochen hat;

2.  fordert die Staatsorgane auf, die Grundfreiheiten einschließlich des Rechts auf freie Meinungsäußerung und der Pressefreiheit, der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit und der Bewegungsfreiheit uneingeschränkt wiederherzustellen und zu garantieren; fordert die Beendigung der Verfolgung und Schikanierung aller abgesetzten Regierungsbeamten und derjenigen, die friedlich die Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit fordern;

3.  fordert die Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung gemäß den Bestimmungen der Verfassung und lehnt es ab, jegliches nicht gewählte Übergangsorgan anzuerkennen;

4.  verurteilt die Tatsache, dass der amtierende Präsident und der Ministerpräsident gezwungen wurden, das Land zu verlassen;

5.  fordert die bedingungslose Freilassung aller politischen Gefangenen;

6.  fordert alle politischen Parteien auf, den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker einschließlich des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit, der Vereinigungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit zu achten;

7.  fordert, diejenigen, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, für ihre Handlungen zur Rechenschaft zu ziehen, möglicherweise vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH), und diejenigen, die die verfassungsmäßige Ordnung verletzt haben, vor Gericht zu stellen;

8.  ist besorgt über die Möglichkeit einer humanitären Krise in Guinea-Bissau und fordert die EU, die VN und die AU, die Ecowas und die CPLP auf, ihre Anstrengungen, eine solche Krise zu verhindern, zu koordinieren und dabei auch gemeinsame Maßnahmen insbesondere im Gesundheitswesen zu planen, unter anderem eine Unterstützung für das Hauptkrankenhaus Bissa, dem es an der notwendigen Ausrüstung fehlt, um den täglichen Bedarf zu befriedigen, und das nicht in der Lage sein wird, eine Krise der öffentlichen Gesundheit zu bewältigen, die durch die sich annähernde Regenzeit noch verschärft wird;

9.  fordert die politischen Parteien auf, als ersten Schritt zu politischer Stabilität einen Konsens über einen umfassenden Reformprozess im Hinblick auf die Streitkräfte, die Polizei, den Sicherheitsbereich und das Rechtswesen zu erzielen;

10. fordert die Kommission auf, das Mandat der EU-SSR-Mission in Guinea-Bissau neu zu formulieren und zu stärken;

11. fordert die Kommission und das Büro der Vereinten Nationen zur Unterstützung der Friedenskonsolidierung auf, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um den Drogenhandel und die Korruption zu bekämpfen, die wichtige Faktoren der Destabilisierung des Landes sind;

12. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, der Afrikanischen Union und der Ecowas zu übermitteln.

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Zuständige Abgeordnete

Judith Sargentini
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