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Sudan und Südsudan

Grüne/EFA Entschließungsantrag

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Sudan,

–   unter Hinweis auf die Resolution 2046 (2012) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 2. Mai 2012 zum Sudan und zum Südsudan,

–   unter Hinweis auf die Erklärung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik/Vizepräsidentin der Kommission, Catherine Ashton, in der sie die Resolution 2046 (2012) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 2. Mai 2012 begrüßt,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass die Eskalation der Spannungen zwischen dem Sudan und dem Südsudan die beiden Länder in der jüngsten Vergangenheit an den Rand eines Krieges gebracht hat;

B.  in der Erwägung, dass die wiederholten grenzüberschreitenden Gewalthandlungen zwischen dem Sudan und dem Südsudan, darunter auch Truppenbewegungen, die Einnahme und Besetzung Hegligs, die Unterstützung von Stellvertreterkräften, die Unterstützung der Rebellen der jeweils anderen Seite, die Kämpfe zwischen den Sudanesischen Streitkräften (SAF) und der Sudanesischen Volksbefreiungsarmee (SPLA) dazu geführt haben, dass sich der Konflikt zu einer ausgewachsenen Konfrontation ausgeweitet hat;

C. in der Erwägung, dass die mangelnde Einigung über vorläufige wirtschaftliche Vereinbarungen zwischen den beiden Ländern, darunter über die Nutzung von Erdöl, die zur Aneignung von Ölfeldern im Süden durch Khartum und zum Beschluss des Südsudans geführt hat, die Erdölproduktion zu unterbrechen, erheblich zur derzeitigen Krise beigetragen hat;

D. in der Erwägung, dass das Misstrauen zwischen den beiden Nachbarstaaten in Bezug auf die Aufteilung der Staatsschulden und auf die Frage, wie viel der Binnenstaat Südsudan für den Transport seines Erdöls durch den Sudan zahlen sollte;

E.  in der Erwägung, dass am 29. Juni 2011 das Abkommen zwischen der Regierung des Sudans und der Regierung des Südsudans über die Grenzsicherung und den Gemeinsamen Mechanismus für politische und Sicherheitsfragen abgeschlossen wurde, das die Verpflichtung beinhaltet, eine sichere entmilitarisierte Grenzzone einzurichten, und am 30. Juli 2011 das Abkommen zwischen der Regierung des Sudans und der Regierung des Südsudans über die Unterstützungsmission für die Grenzüberwachung geschlossen wurde;

F.  in der Erwägung, dass der Südsudan den unverzüglichen Rückzug aus dem Gebiet Abyei im Einklang mit dem Abkommen zwischen dem Sudan und dem Südsudan vom 20. Juni 2011 angekündigt hat;

G. in der Erwägung, dass das gegenseitige Misstrauen beide Seiten davon abhält, Signale für eine Entspannung der Lage und die Fortsetzung ernster Verhandlungen zu setzen;

H. in der Erwägung, dass für einen Großteil der Bevölkerung in der Region weiterhin keine Lebensmittelsicherheit besteht, eine Situation, die sich durch den Konflikt, steigende Rohstoffpreise und die Hungersnot am Horn von Afrika verschärft hat;

I.   in der Erwägung, dass der Sudan und der Südsudan von einer strengen Dürre betroffen sind und die Menschen auf der Suche nach Nahrung damit begonnen haben, abzuwandern, und dass nach Angaben von Mitarbeitern der Vereinten Nationen ungefähr eine Million Menschen verhungern könnten, wenn sie in den kommenden Monaten keine Nahrungsmittelhilfe erreicht;

J.   ist besorgt darüber, dass Sharif Abdallah, die das 18. Lebensalter noch nicht erreicht hat, am 22. April 2012 in der Stadt Omdruman, in der Nähe von Khartum, wegen Ehebruchs zum Tode durch Steinigung verurteilt wurde;

1.  fordert die Regierung des Sudans und des Südsudans auf, militärischen Zusammenstößen Einhalt zu gebieten und ihre Streitigkeiten gemäß dem umfassenden Friedensabkommen beizulegen;

2.  begrüßt die Tatsache, dass der Sudan und der Südsudan dem Fahrplan zugestimmt haben und ihre Verpflichtung zu einer unverzüglichen Einstellung der Feindseligkeiten bekräftigt haben, als einen wichtigen ersten Schritt in die richtige Richtung;

3.  fordert den Sudan und den Südsudan auf, ihren politischen Willen und ihre praktische Bereitschaft zu zeigen, den Weg des Friedens zu beschreiten, indem sie die Sicherheitsprobleme auf beiden Seiten im Wege substanzieller Verhandlungen im Rahmen des Gemeinsamen Mechanismus für politische und Sicherheitsfragen angehen und im Einklang mit früher geschlossenen Abkommen, unter anderem dem Abkommen über die Unterstützungsmission für die Grenzüberwachung vom 30. Juli 2011, mit dem bedingungslosen Rückzug aller ihrer Streitkräfte auf ihre Seite der Grenze beginnen;

4.  fordert die Regierung des Sudans und des Südsudans eindringlich auf, in einen politischen Dialog über alle verbleibenden offenen Fragen des umfassenden Friedensabkommens einzutreten; bekräftigt die Zusagen der EU, sich gemeinsam mit dem Sudan und dem Südsudan für die Förderung eines demokratischen Regimes und die Achtung der Menschenrechte aller Sudanesen einzusetzen;

5.  fordert den Sudan und den Südsudan mit Nachdruck auf, Einigung über Übergangsregelungen für ungelöste Wirtschaftsfragen zwischen den beiden Ländern, auch über die Nutzung des Erdöls, zu erzielen;

6.  fordert die sofortige Aktivierung des Gemeinsamen Mechanismus zur Verifikation und Überwachung der Grenze durch Entsendung internationaler Beobachter and anderen Personals vor Ort, um die Einhaltung des Mechanismus zu überwachen und zu unterstützen;

7.  fordert den Sudan und den Südsudan auf, die ausstehenden Aspekte des Abkommens vom 20. Juni 2011 über vorläufige Regelungen für die Verwaltung und Sicherheit des Gebiets Abyei umzusetzen, insbesondere den Abzug aller sudanesischen und südsudanesischen Streitkräfte aus dem Gebiet Abyei; begrüßt die Ankündigung des Südsudans, seine Streitkräfte aus dem Gebiet Abyei unverzüglich abzuziehen, und fordert die Regierung des Sudans auf, das Gleiche zu tun;

8.  fordert die sudanesische Regierung auf, das gegen Sharif Abdallah ergangene Todesurteil aufzuheben und ihre physische oder psychische Integrität zu garantieren, und fordert die sudanesische Regierung auch auf, ihr Rechtssystem im Einklang mit den völkerrechtlich verankerten Menschenrechtsnormen zu reformieren;

9.  fordert die Kommission auf, der sudanesischen und südsudanesischen Bevölkerung humanitäre Hilfe zu leisten, um die bevorstehende Hungersnot abzuwenden, wenn die Bevölkerung aus dem Dürregebiet flieht und dieser Zustrom von Flüchtlingen in der Regenzeit zu einer größeren Hungersnot führt;

10. vertritt die Auffassung, dass die Mission der Vereinten Nationen im Sudan (UNMIS) einer Neubewertung und Neuausrichtung bedarf, damit der Regierung des Südsudans Unterstützung im Bereich des Zivilschutzes gewährt werden kann;

11. ist sehr besorgt über Berichte, denen zufolge in der Region vermehrt Landminen genutzt werden; verweist darauf, dass es den Einsatz von Landminen entschieden ablehnt, und fordert die sofortige Einstellung ihres Einsatzes;

12. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Hohen Vertreterin der Union und dem EU-Sonderbeauftragten für den Südsudan, der Regierung des Sudans, der Regierung des Südsudans, den Vereinten Nationen und der Afrikanischen Union zu übermitteln.

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Zuständige Abgeordnete

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