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Radioaktive Verseuchung von Wasser und Nahrungsmitteln

EU-Sicherheitsregeln werden weiter hinter verschlossenen Türen festgelegt

Seit 2011 ist der 11. März der jährliche Gedenktag des Reaktorunglücks in Fukushima. Er folgt dem 26. April, dem Jahrestag der Tschernobyl-Katastrophe von 1986, einem weiteren menschlichen und ökologischen Desaster im Zusammenhang mit Kernenergie.

Die meisten der heute betriebenen Atomreaktoren sind das Produkt technologischer Entscheidungen, getroffen von Menschen, die teilweise schon nicht mehr leben - dennoch haben die Folgen dieser Entscheidungen heute einen erheblichen Einfluss auf das Leben von Menschen weltweit, als auch auf das zukünftiger Generationen, ungeachtet politischer Grenzen und über die Zeit hinweg.

Extrem langfristig und global - das sind die Charakteristika der Auswirkungen von Kernenergie, egal ob ökologisch, ökonomisch oder im Zusammenhang mit öffentlicher Gesundheit.

Man sollte davon ausgehen, dass Entscheidungen in einer solch wichtigen Angelegenheit so demokratisch und inklusiv wie nur möglich getroffen werden und dass beispielsweise die gewählten Parlamente darüber beraten und entscheiden, wie jetzige und kommende Generationen im Ernstfall geschützt werden können. Weiter sollte man meinen, dass Politiker Maßnahmen zum Schutz unserer wichtigsten Lebensgrundlage vorbereitet hätten: Nahrungsmittel und Trinkwasser.

Die Realität sieht jedoch anders aus, denn ganz im Gegenteil wird radioaktive Kontamination immer noch nicht gemäß der neusten demokratischen Standards reguliert.

Im Jahr 2016, nach den Reaktorunglücken in Tschernobyl und Fukushima und trotzt eines zunehmenden öffentlichen Interesses an Nuklearfragen, hat der Rat der Europäischen Union die geltenden Regeln überarbeitet und eine Richtlinie erlassen, welche Höchstwerte an Radioaktivität für Lebens- und Futtermittel im Falle eines nuklearen Unfalls oder einer anderen radiologischen Notstandssituation festlegt. In 2013, hatte der Rat bereits eine weitere Richtlinie, welche die Anforderungen an den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung hinsichtlich radioaktiver Stoffe in Wasser für den menschlichen Gebrauch festlegt, beschlossen.

Beide Richtlinien basieren auf “Expertenempfehlungen”, jedoch sind mögliche Verbindungen zur Nuklearindustrie nicht offen dargelegt. In beiden Fällen hatte das Europäische Parlament - die einzige von allen EU Bürgern direkt gewählte Institution - lediglich die Möglichkeit eine unverbindliche Stellungnahme abzugeben. Dies ist bei anderen Themen, die für die Lebensmittelsicherheit von Bedeutung sind, nicht der Fall und die Abgeordneten im  Europäischen Parlament entscheiden gemeinsam mit dem Rat, zum Beispiel über ein Vetorecht für Änderungen der Höchstgehalte an Pestizidrückständen.

Die Grünen/EFA-Fraktion setzt sich kontinuierlich für grundlegende Veränderungen in diesem Bereich ein: Entscheidungen, die die öffentliche Gesundheit und den Umweltschutz in Bezug auf Kernkraft betreffen, sollten auf dem Lissabon-Vertrag basieren und nicht auf dem Euratom-Vertrag von 1957, der 22 Jahre vor der Wahl des ersten Europaabgeordneten unterzeichnet wurde. Im September 2016 konnte die Fraktion die Veröffentlichung der Namen aller derzeitigen Experten erwirken. Ein großer Erfolg, auch wenn die Liste bedauerlicherweise nur sehr versteckt auf der Website der GD Energie zu finden ist, zumal unter dem sehr vagen Titel  “Composition of the group of experts 2015-2020”. Nicht zuletzt fehlen außerdem die Absichtserklärungen der einzelnen Experten.

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