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Presse­mitteilung |

Europäische Bankenunion

Einlagensicherung nur als Rückversicherung

Die Europäische Kommission hat am heutigen Dienstag ihre Pläne für eine gemeinsame Einlagensicherung in der Eurozone vorgestellt. In drei Stufen soll bis 2024 ein gemeinsames Sicherungssystem aufgebaut werden, das die Einlagen im Fall einer Bankpleite mit bis zu 100 000 Euro pro Sparer absichert. Bis jetzt haben die Länder nationale Sicherungssysteme (1). Die Pläne der EU-Kommission zur Einführung einer europäischen Einlagensicherung kommentiert Sven Giegold, finanz- und wirtschaftspolitischer Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion im Europaparlament:

“Die Bankenunion hat die Banken in der Eurozone robuster gemacht und das Vertrauen in das Finanzsystem gestärkt. Für eine funktionierende Bankenunion ist eine europäische Einlagensicherung unverzichtbar. Sie muss für alle Institute gelten, aber nur als Rückversicherung. Bestehende Sicherungssysteme wie die solide Institutssicherung der deutschen Sparkassen und Genossenschaftsbanken dürfen nicht zerstört werden. Die volle Vergemeinschaftung zerstört den Zusammenhalt der Sparkassen- und der Genossenschaftsgruppe. Wir brauchen eine progressive Gebührenstruktur, die sich nach den Risiken der Bank richtet. Verantwortung und Haftung gehören zusammen. Die europäische Einlagensicherung darf keine Subventionierung strauchelnder Krisenbanken durch die europäischen Sparer werden.

Vor der Vergemeinschaftung der Risiken braucht es Maßnahmen zur Risikominderung. Die EU-Kommission tut gut daran, vorhandene Baustellen der Bankenunion zügig abzuarbeiten. Noch haben nicht alle Euroländer wirksame nationale Einlagensicherungssysteme aufgebaut. Auch hinken einige Länder bei der Umsetzung der Regeln zur gemeinsamen Bankenabwicklung hinterher. Die EU-Kommission hat Recht, dass sie Vertragsverletzungsverfahren einleitet.

Zur Vollendung der Bankenunion bedarf es zudem einer wirksamen europäischen makroökonomischen Aufsicht. Dazu gehört eine echte Bankenstrukturreform. Das deutsche Trennbankengesetz ist völlig unzureichend und auf europäischer Ebene verhindern die Konservativen im Europaparlament eine vernünftige Lösung. Schließlich ist die unheilvolle Verquickung von Staaten und Banken zu durchtrennen, indem Staatsanleihen entsprechend ihres Risikos mit Eigenkapital hinterlegt werden. Die Worte des Baseler Ausschusses gehen in die richtige Richtung. Nun muss die EU-Kommission Taten folgen lassen."


(1)    In der Aufbauphase der gemeinsamen Einlagensicherung bis 2020 springt die europäische Sicherung nur ein, wenn der Topf eines Landes allein nicht ausreicht, um eine nationale Bankenpleite auszugleichen. In der zweiten Phase erfolgt die Entschädigung der Sparer parallel aus dem nationalen und dem europäischen Topf, wobei die Leistung aus dem europäischen Topf jedes Jahr ansteigt. Ab 2024 sollen Sparer dann ausschließlich aus der EU-Versicherung ihr Geld erhalten. Damit das solide Einlagensicherungssystem eines Landes nicht für Schäden des maroden Banksystems eines anderen Landes aufkommen muss, sollen Banken 0,8 Prozent ihrer Einlagen als Notreserve zurücklegen.

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Sven Giegold
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