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Presse­mitteilung |

Bienensterben und Neonikotinoide

Die Vernunft hat gesiegt

Die Vorschläge der Europäischen Kommission für ein vorläufiges Teilverbot von drei umstrittenen Pestiziden aus der Stoffgruppe der Neonikotinoide können heute nach einer Abstimmung der EU-Mitgliedstaaten im sogenannten Komitologie-Berufungsausschuss voraussichtlich umgesetzt werden. Zwar erreichte der Kommissionsvorschlag nicht die erforderliche qualifizierte Mehrheit (1), da aber auch die Verbotsgegner die erforderliche Mehrheit verfehlten, hat nun die Europäische Kommission freie Hand das Verbot umzusetzen.

Dazu erklärt der Europaabgeordnete und agrarpolitische Sprecher der Grünen, Martin Häusling:

„Eine Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten hat sich heute für das Verbot der drei Pflanzenschutzmittel aus der Stoffgruppe der Neonikotinoide bei der Saatgutbehandlung von Mais, Raps und Sonnenblumen ausgesprochen. Dieses Verbot ist vernünftig und folgerichtig, da diese Gifte am weltweit beobachteten Bienensterben zweifelsfrei beteiligt sind. Da Befürworter und Gegner des Verbots eine qualifizierte Mehrheit verfehlten, kann nun die EU-Kommission das Teilverbot der Neonikotinoide erlassen.

Das ist ein großer Erfolg für die zahlreichen Umwelt- und Verbraucherorganisationen sowie die 90 Abgeordneten des Europaparlaments (mehrheitlich Grüne), die sich gegen die Verwendung der umstrittenen Gifte in  der Landwirtschaft gewehrt haben.  

Glücklicherweise hat sich auch Deutschland in letzter Sekunde eines Besseren belehren lassen und ist mit der Zustimmung zum Verbot letztlich von der  Chemie-Industrie und deren haltlosen Argumenten abgerückt. Es muss darum gehen, wieder mehr gute ackerbaulich Praxis auf die Felder zu bringen und sinnvolle Alternativen zu entwickeln.

Das Ergebnis der heutigen Abstimmung ist ein Durchbruch und die Kommission ist nun aufgefordert, die Vorschläge umzusetzen. Ein Verbot ist überfällig."

Anmerkungen:

1) 15 Mitgliedstaaten (darunter Deutschland) stimmten für das Verbot, 8 Mitgliedstaaten dagegen (darunter Großbritannien und Österreich) und vier Mitgliedstaaten enthielten sich der Stimme.

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Zuständige Abgeordnete

Martin Häusling
Martin Häusling
MdEP

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