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Zögerlichkeit von EU-Kommission und Rat behindert weitere Fortschritte bei demokratischer Beteiligung

Aarhus-Konvention

Das Europäische Parlament hat heute (Dienstag, 5. Oktober), die im Trilog ausgehandelte Einigung über die Überarbeitung der EU-Durchführungsverordnung der Aarhus-Konvention (1) über den Zugang zu Informationen angenommen, die die Öffentlichkeit an Entscheidungen und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten beteiligen. Die Abstimmung fand nur wenige Wochen vor der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens vom 18. bis 22. Oktober in Genf statt. Die EU wurde wiederholt kritisiert, unter anderem wegen Mängeln beim Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Mit der Überarbeitung der Aarhus-Verordnung wird dies korrigiert. Allerdings gibt es nach wie vor Schlupflöcher, wie die Bestimmungen über staatliche Beihilfen, die bei der Überarbeitung nicht berücksichtigt wurden. Das Europäische Parlament hatte sich für eine vollständige Anwendung des Aarhus-Übereinkommens eingesetzt, Rat und insbesondere EU-Kommission haben den Geltungsbereich zum Nachteil des Umweltschutzes und der demokratischen Mitbestimmung eingeschränkt.

Sven Giegold, stellvertretendes Grünen/EFA-Mitglied im Umweltausschuss, kommentiert:

„Demokratische Mitbestimmung bei Umweltfragen bleibt in der Europäischen Union mangelhaft. Mit der Überarbeitung der Verordnung zur Umsetzung des Aarhus-Übereinkommens kommt die EU lediglich dem Mindeststandard an internationalen Verpflichtungen nach. Die Liste der EU-Entscheidungen, die von Nichtregierungsorganisationen angefochten werden können, wurde endlich erweitert und auch individuelle Bürgerinnen und Bürger haben nun die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Allerdings bleibt das Schlupfloch der Entscheidungen über staatliche Beihilfen, für die die Regeln nicht gelten. Das anhaltende Zögern von Rat und EU-Kommission, Nichtregierungsorganisationen und einzelnen Bürgerinnen und Bürgern die Prüfung von EU-Beihilfeentscheidungen zu ermöglichen, schwächt die Möglichkeiten demokratischer Beteiligung.“ 

Michael Bloss, stellvertretendes Grünen/EFA-Mitglied im Umweltausschuss, kommentiert:

„Es ist nicht akzeptabel, dass Nichtregierungsorganisationen und einzelne Bürgerinnen und Bürger EU-Beihilfeentscheidungen nicht anfechten können. Das Recht auf Information und Widerspruch bleibt ihnen verwehrt, wenn es um die öffentliche Finanzierung fossiler Brennstoffe oder umweltschädlicher Hafen- und Energieinfrastrukturen geht. Das Zaudern bei mehr demokratischer Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist umso unverständlicher, da die EU-Kommission mit dem Grünen Deal Vorreiterin beim ökologischen Wandel sein will. Die Weigerung der EU-Kommission und des Rats, ein internationales Umweltübereinkommen vollständig umzusetzen, wäre ein schwerwiegender Verstoß gegen das Umweltrecht. Es besteht das Risiko, auch andere Vertragsparteien des Übereinkommens den Präzedenzfall nutzen können, um Umweltschutz und demokratische Beteiligung zu untergraben.“

Hintergrund:

Das Übereinkommen von Aarhus wurde 1998 unterzeichnet und 2005 von der EU angenommen. Es handelt sich um ein internationales Abkommen, das für alle EU-Institutionen (Rat, EU-Kommission, Parlament, Gerichtshof) verbindlich ist. Das wichtige Instrument für Transparenz und demokratische Beteiligung ermöglicht Zugang zu Umweltdaten, Teilnahme an Entscheidungen und den Gang vor Gericht bei Verstößen gegen das Umweltrecht oder das Recht auf Information, wie z.B. bei der Zulassung von Pestiziden und Rechtsvorschriften über Emissionsprüfungen für Kraftfahrzeuge.

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Zuständige Abgeordnete

Michael Bloss
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Sven Giegold
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