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Presse­mitteilung |

Datenschutz

Safe-Harbour-Abkommen im Lichte der US-Überwachung in Frage gestellt

 

Der irische Oberste Gerichtshof hat mit seiner heutigen Entscheidung im Fall des Studenten Max Schrems gegen Facebook die so genannte Safe-Harbour-Erklärung aus dem Jahr 2000 in Frage gestellt. Die Erklärung erlaubt die Übermittlung personenbezogener Daten von EU-Bürgern in die USA, ohne dass die USA angemessene Datenschutzstandards garantieren. Der irische Oberste Gerichtshof stellt dem Europäischen Gerichtshof die Frage, ob die in der Europäischen Charta der Grundrechte garantierten Rechte auf Privatsphäre und Datenschutz mit amerikanischen Standards im Einklang stehen - und zwar unabhängig von der Safe-Harbour-Erklärung und insbesondere mit Blick auf die Programme der USA zur Massenüberwachung, die der Whistleblower Edward Snowden aufgedeckt hatte. Dazu erklärt der innen- und justizpolitische Sprecher der Grünen Europafraktion und Berichterstatter der EU-Datenschutzverordnung, Jan Philipp Albrecht:

 

 

 

 

"Dieses Urteil ist ein wichtiger Schritt für die Datenschutzrechte. Wir können nicht weiter Daten in die USA übertragen, so lange wir wissen, dass US-Geheimdienste auf diese Daten zugreifen. Die Europäische Kommission sollte zu demselben Schluss kommen, wenn sie darüber entscheidet, ob die USA die Safe-Harbour-Erklärung einhalten.

 

 

Der einzige Ausweg ist, die Massenüberwachungsprogramme zu stoppen und angemessene Datenschutzstandards in den USA einzuführen, statt Europäische Datenschutzstandards runterzufahren, wie es Facebook & Co. bei den Verhandlungen über das transatlantische Handels- und Investitionsabkommen versucht haben."

 

 

 

 

Das heutige Urteil des irischen Obersten Gerichtshofs finden Sie hier: 

 

 

http://www.europe-v-facebook.org/hcj.pdf

 

 

 

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Zuständige Abgeordnete

Jan Philipp Albrecht
Jan Philipp Albrecht
MdEP

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