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Presse­mitteilung |

Ein-Handgepäckstück-Regel

Passagierrechte müssen auch für Billigfluglinien gelten

Zur heutigen Debatte im Europäischen Parlament zur "Ein-Handgepäckstückregel" einiger Fluggesellschaften erklären Eva Lichtenberger und Michael Cramer, verkehrspolitische Sprecher der Grünen/EFA im Europäischen Parlament: 

"Die völlig unterschiedliche Praxis bei den Fluggesellschaften in Bezug auf Handgepäck ist eine Wettbewerbsverzerrung ersten Ranges zu Lasten der Passagiere. Probleme mit der Ein-Handgepäckstück-Regel treten vor allem bei den Billigfluglinien auf. Boarding wird für die Flugpassagiere zum Hindernislauf von der Kontrolle der Flüssigkeitsmitnahme bis zu völlig unterschiedlichen Regeln fürs Handgepäck. Besondere Schwierigkeiten haben Fluggäste oft bei der Mitnahme von Musikinstrumenten, Computertaschen und Damenhandtaschen. Mit dem Problem konfrontiert, wusste Kommissar Karel de Gucht nur zu antworten, dass dies eben der freie Markt sei und der Passagier ja die bessere Fluglinie wählen könne.

Die Antwort der Kommission ist mehr als unbefriedigend. Der Passagier kann auf vielen Flugstrecken ja nicht mehr wählen, weil die Marktaufteilung der Airlines Wahlmöglichkeiten der Passagiere eingeschränkt oder zum Verschwinden gebracht hat.

Dabei steht fest, dass die unfairen Praktiken der Billigairlines nicht nur zu Lasten der Passagiere gehen, sondern auch zu Lasten des umweltfreundlichen Verkehrsträgers Schiene, für den viel strengere Passagierrechte gelten. Lässt man die Billigflieger gewähren, wird die künstliche Blase des Luftverkehrs weiter aufgebläht. Denn die Fluggesellschaften kriegen (sie sind von der Kerosinbesteuerung ausgenommen und auf internationalen Flugstrecken auch von den Mehrwertsteuern) pro Jahr 30 Milliarden Euro in der EU geschenkt – da ist es nicht zu viel verlangt, eine faire Behandlung von Passagieren durchzusetzen. Das ist im Interesse der Reisenden, der ehrlichen Fluggesellschaften und der Umwelt!"

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13.03.2024

Zuständige Abgeordnete

Michael Cramer
Michael Cramer
MdEP

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