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Presse­mitteilung |

Energieeffizienz

Neue Architektur für Energieeffizienz in der EU - aber Mangel an Ehrgeiz

Das Europäische Parlament und der Rat haben sich vergangene Nacht auf einen Kompromiss für eine neue EU-Gesetzgebung zu Energieeffizienz und Energiesparmaßnahmen geeinigt. Zum Ergebnis der Verhandlungen erklärte Claude Turmes, Berichterstatter des Europäischen Parlaments für die Energieeffizienzrichtlinie:

"Diese Einigung legt die künftige Architektur für Energieeffizienzmaßnahmen in der EU fest und ist ein entscheidender Schritt, um die Energiesparziele für 2020 und die Klimaziele zu erreichen.

Die nun vereinbarten verbindlichen Maßnahmen zur Energieeffizienz werden zahlreiche positive Effekte auslösen. Sie werden die Versorgungssicherheit erhöhen, einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der EU-Klimaziele leisten und die Energierechnungen für Konsumenten und Wirtschaft spürbar entlasten. Die nötigen Investitionen in Energieeffizienz werden die Wirtschaft ankurbeln und der sinkende Energieverbrauch wird auch die Kosten für Öl- und Gasimporte deutlich senken.

Die Richtlinie beinhaltet eine Reihe von wichtigen Maßnahmen, die konkrete Einsparungen beim Energieverbrauch bringen werden. Die Mitgliedstaaten müssen einen langfristigen Fahrplan für die Sanierung des öffentlichen und privaten Gebäudesektors vorlegen. Die Energieunternehmungen werden verpflichtet, eine jährliche Reduzierung des Endverbrauchs um 1,5 % zu erreichen, obwohl die EU-Mitgliedsstaaten diese Regelung noch deutlich verwässert haben.

Dennoch wird der in schwierigen Verhandlungen erreicht Kompromiss nicht ausreichen, um die angestrebte 20%-ige Verringerung des Energieverbrauchs bis 2020 zu erreichen. Die Position der neunen französischen Regierung war sehr hilfreich, doch die Blockadehaltung einiger EU-Regierungen, allen voran Deutschlands und Großbritanniens, haben leider ehrgeizigere Maßnahmen verhindert. Bei dem Ziel, den Energieverbrauch um jährlich 1,5 % zu verringern, haben diese Länder weitgehende Ausnahmen durchgesetzt, unter anderem durch der Anrechnung von Gebäudesanierungen, die vor dem Inkrafttreten der Richtlinie durchgeführt wurden.

Erfreulich ist daher die Einigung auf eine Revisionsklausel, nach der die vereinbarten Maßnahmen und Ausnahmen im Jahr 2016 überprüft werden sollen und dann hoffentlich nachgebessert werden."

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Zuständige Abgeordnete

Claude Turmes
Claude Turmes
MdEP

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