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Presse­mitteilung |

Erstes Urteil des Internationalen Strafgerichtshofs

Ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Straflosigkeit

Heute wurde Thomas Lubanga Diyalo (DR Kongo) in der ersten Strafmaßverkündung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) zu 14 Jahren Haft verurteilt. Barbara Lochbihler, Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses im Europäischen Parlament, erklärt:

"Die wegweisende Verurteilung von Thomas Lubanga stärkt den weltweiten Einsatz gegen die Straflosigkeit. Lubanga hatte bis zu 3000 Kinder in seine Rebellengruppe gezwungen, manche waren erst 6 Jahre alt. Das Urteil gegen ihn wird große Signalwirkung in diejenigen Länder aussenden, in denen auch heute noch Kinder zum Dienst an der Waffe gezwungen werden. Es verdeutlicht, dass der Einsatz von Kindersoldaten keine interne Angelegenheit eines einzelnen Landes ist, sondern im Gegenteil von der internationalen Staatengemeinschaft geächtet und geahndet wird.

Gerade angesichts der erneut aufflammenden Kämpfe im Osten der DR Kongo ist das Verfahren gegen Lubanga aber nur ein erster Schritt. Viele weitere Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind in der DR Kongo noch nicht aufgeklärt. Dennoch macht das heutige Urteil Hoffnung, denn es zeigt, dass sich Täter nicht hinter der Macht ihrer Gewehre verstecken können."

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Zuständige Abgeordnete

Barbara Lochbihler
Barbara Lochbihler
MdEP

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