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Presse­mitteilung |

EU-Außenministerrat

EU-Waffenembargo gegen Usbekistan darf nicht aufgehoben werden!

Zu den Bestrebungen Deutschlands, das Verbot von Waffenlieferungen gegen Usbekistan aufzuheben*, erklärt Barbara Lochbihler, Abgeordnete der Grünen/EFA-Fraktion im Europaparlament und Menschenrechtsexpertin:

"Das Waffenembargo der Europäischen Union gegen Usbekistan darf nicht aufgehoben werden! Die Sanktionen jetzt zu beenden, ist mit einer ernst gemeinten Menschenrechtspolitik nicht vereinbar. Die EU-Außenminister wollten mit dem Embargo erreichen, dass die usbekische Regierung unabhängige Untersuchungen über das Massaker von Andijan zulässt, Das aber ist bis heute nicht geschehen.

Wenn das Embargo nun außer Kraft tritt, wäre das ein Erfolg für die Regierung Usbekistans: Sie würde dafür belohnt, dass sie sich einer Aufklärung der blutigen Vorfälle verweigert hat. Eine Aufhebung des Waffenembargos wäre damit zugleich ein Freibrief für weitere Menschenrechtsverletzungen. Dabei gehören Folter und Misshandlungen von Gefangenen schon seit Jahren zum usbekischen Alltag, ebenso wie die Verfolgung kritischer Journalisten und Menschenrechtsverteidiger.

Dass sich ausgerechnet die deutsche Regierung für eine Aufhebung des Embargos einsetzt, wiegt doppelt schwer. Schließlich hat die EU unter deutscher Ratspräsidentschaft eine Zentralasienstrategie erarbeitet, die eine konsequente Verbesserung der Menschenrechtssituation einbezieh. Daraus scheint nun ein schales Lippenbekenntnis geworden zu sein. Deutschland muss die Umsetzung der Menschenrechte als Leitlinie der Außenpolitik ernst nehmen und darf die Glaubwürdigkeit ihrer Menschenrechtspolitik sowie die der EU nicht durch Gefälligkeitsentscheidungen preisgeben."

Anmerkungen:

1) Auf ihrem Ratstreffen am 26./27. Oktober wollen die EU-Außenminister über die Zukunft ihres Waffenembargos gegenüber Usbekistan sprechen. Einiges deutet daraufhin, dass die Sanktionen aufgehoben werden, weil sich die deutsche Regierung weigert, für eine Verlängerung zu stimmen. Denn diese Verlängerung kann nur einstimmig beschlossen werden. Die EU verhängte die Sanktionen im Jahr 2005, nachdem usbekische Sicherheitskräfte in Andijan auf friedliche Demonstranten geschossen und dabei Hunderte von Menschen getötet hatten.

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