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Presse­mitteilung |

EU-Innen- und Justizministerrat zu Datenschutz

Verbraucherrechte nicht verscherbeln!

Bei ihrem Treffen an diesem Freitag wollen sich die EU-Innen- und Justizminister auf einen Teil der EU-Datenschutzreform einigen. Unter anderem die deutsche Bundesregierung und die britische Regierung wollen es Unternehmen und Behörden erlauben, die Daten der Verbraucher ohne deren Zustimmung für andere Zwecke als die ursprünglich vereinbarten zu nutzen ("Zweckänderung"). Dazu erklärt Jan Philipp Albrecht, Berichterstatter des Europäischen Parlaments für die EU-Datenschutzverordnung:

„Die EU-Minister sollten sich davor hüten, die Standards für den Datenschutz in der EU weiter aufzuweichen. Die Vorschläge der deutschen und britischen Regierung sehen vor, dass Daten ohne die Zustimmung der Verbraucher für Werbung oder Kreditwürdigkeitsabschätzung verwendet werden können, auch wenn dies ursprünglich gar nicht vorgesehen war. Die deutsche Bundesregierung verspricht den europäischen Verbrauchern seit Monaten, dass die neue EU-Verordnung keinen niedrigeren Datenschutz bringen wird, als die jetzt geltende Richtlinie aus dem Jahr 1995. 

Mit diesen Vorschlägen bricht die Bundesregierung dieses Versprechen, tut aber so, als würde sie die Rechte der Bürgerinnen und Bürger schützen. Sie folgt mit diesen Vorschlägen den Interessen der Wirtschaftsvertreter und macht aus der Datenschutzreform einen Steinbruch der Verbraucherrechte zu Gunsten der Internetkonzerne. Das ist schäbig. Beim Treffen der Innen- und Justizminister muss sich die deutsche Bundesregierung gegen eine Absenkung der Datenschutzstandards stellen."

Die vertraulichen Ratsdokumente sind hier veröffentlicht:

Eine Einschätzung der Dokumente für Verbraucher gibt es hier:

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Zuständige Abgeordnete

Jan Philipp Albrecht
Jan Philipp Albrecht
MdEP

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