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Presse­mitteilung |

EU-Datenschutzreform

Starke Verbraucherrechte und mehr Wettbewerb

Das Europäische Parlament, vertreten durch die Berichterstatter Jan Philipp Albrecht (Datenschutzgrundverordnung) und Marju Lauristin (Berichterstatterin für die Datenschutzrichtlinie), Félix Braz, luxemburgischer Justizminister und Vertreter der luxemburgischen Ratspräsidentschaft und EU-Justizkommissarin Vera Jourová haben auf ihrer heutigen gemeinsamen Pressekonferenz die Einigung über die EU-Datenschutzreform begrüßt. Die Reform besteht aus der einheitlichen Datenschutzgrundverordnung und einer Richtlinie für den Datenschutz bei Polizei und Justiz. Die Verordnung regelt generell den Datenschutz für Unternehmen und Behörden und ersetzt die bisherige Datenschutzrichtlinie von 1995. Die letzten Schritte sind die Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments und die Abstimmung im Ministerrat Anfang 2016. Beides gilt als sicher. Jan Philipp Albrecht, Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments für die Datenschutzverordnung, kommentiert:

"Ich freue mich, dass nach der großen Mehrheit der Abgeordneten des Innen- und Justizausschusses nun auch die Vertreter der Mitgliedstaaten grünes Licht für das neue EU-Datenschutzgesetz gegeben haben. Die EU zieht an einem Strang für starke Verbraucherrechte und mehr Wettbewerb im digitalen Zeitalter. Von gleichen Regeln in allen 28 EU-Mitgliedstaaten werden alle profitieren: Die Bürger bekommen die Entscheidungshoheit über ihre persönlichen Daten zurück. Zukünftig werden zum Beispiel voreingestellte Häkchen nicht mehr als Zustimmung durchgehen. Unternehmen dürfen Daten in der Regel nicht ohne Weiteres weitergeben und dürfen Daten nur für den Zweck nutzen, für den sie gedacht waren. Unternehmen, die gegen die neuen Regeln verstoßen, müssen Strafen von bis zu vier Prozent ihres Jahresweltumsatzes zahlen, das können für die großen globalen Internetkonzerne Milliarden sein. Das schafft Vertrauen und sorgt dafür, dass ein fairer Wettbewerb geschaffen wird. Ein einheitliches Datenschutzgesetz in allen EU-Mitgliedstaaten bringt den Unternehmen Rechtssicherheit, weniger Bürokratie und neue Wachstumschancen."

Und hier die zehn wichtigsten Punkte der Datenschutzgrundverordnung: http://www.greens-efa.eu/de/eu-datenschutzgrundverordnung-15039.html

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Zuständige Abgeordnete

Jan Philipp Albrecht
Jan Philipp Albrecht
MdEP

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