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EU setzt globale Standards für Grundrechte, Verbraucherschutz und fairen Wettbewerb

Datenschutz-Grundverordnung

Die Datenschutz-Grundverordnung verleiht dem bestehenden Datenschutz Zähne, schafft mehr Transparenz für Verbraucher und sorgt für weniger Bürokratie im digitalen Binnenmarkt. Das Gesetz wird ab Freitag, 25. Mai 2018 in der gesamten Europäischen Union unmittelbar angewendet. Für Unternehmen gelten die Regeln unabhängig davon, ob sie ihren Sitz innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union haben. Datenmissbrauch wie im Fall Facebook und Cambridge Analytica kann Unternehmen dann bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes kosten. Am Dienstag (22. Mai) steht Facebook-Chef Mark Zuckerberg ausgewählten Abgeordneten des Europäischen Parlaments Rede und Antwort.

Jan Philipp Albrecht, Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments für die Datenschutz-Grundverordnung, kommentiert:

„Die Europäische Union setzt mit der Datenschutz-Grundverordnung einen globalen Standard und sorgt dafür, dass Grundrechte, Verbraucherschutz und fairer Wettbewerb gestärkt werden. Erstmals gelten für alle in der Europäischen Union dieselben Datenschutzregeln auf hohem Niveau, die neuen EU-weiten Regeln ersetzen einen Flickenteppich aus 28 unterschiedlichen nationalen Bestimmungen.

Die Datenschutz-Grundverordnung sorgt für mehr Transparenz für die Verbraucher. Sie können selbstbestimmt und informiert entscheiden, ob und an wen sie ihre Daten weitergeben und welche Daten sie löschen wollen. Der Wechsel von einem Anbieter zum  anderen wird leichter, weil Nutzer ihre Daten mitnehmen können.

Der Datenschutz bekommt mit neuen, starken Durchsetzungsregeln scharfe Zähne. Große und umsatzstarke Unternehmen, die gegen die Regeln verstoßen, müssen mit Strafen in Milliardenhöhe rechnen. Kleinere Unternehmen ohne risikohafte Datenverarbeitung werden von Bürokratie befreit.

Bedauerlicherweise haben die Europäische Kommission und die Bundesregierung die zweijährige Übergangszeit nicht ausreichend genutzt, um besser über die Hintergründe und Konsequenzen der Reform auch für Einzelunternehmer, Vereine und Webseitenbetreiber zu informieren. Das muss nun in Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden und Interessenverbänden zügig nachgeholt werden. Für die große Mehrheit der Datenverarbeiter besteht kein Grund zur Sorge: Wer sich an die bestehenden Datenschutzregeln hält, wird keinen großen Anpassungsbedarf haben und muss keine Strafen fürchten.

Für deutsche und europäische Unternehmen ist die Datenschutz-Grundverordnung eine große Chance. Sie können das hohe Datenschutzniveau als Wettbewerbs- und Standortvorteil nutzen, Unternehmen aus anderen Teilen der Welt müssen den europäischen Datenschutz erst noch umsetzen.

Die Europäische Union macht mit der Datenschutz-Grundverordnung Vertrauen zum Marktvorteil. Internetriesen wie Facebook sollten die Zeichen der Zeit erkennen und Vertrauen in Datensicherheit und Privatsphäre zu ihrem Geschäftsmodell machen. Es ist ein schlechtes Zeichen, dass Mark Zuckerberg sich nur hinter verschlossenen Türen den Fragen ausgewählter Abgeordneter des Europäischen Parlaments stellen will.“

Hintergrund:

Datenschutz-Grundverordnung in Kürze (auf Englisch)

Mythen und Fakten zur Datenschutz-Grundverordnung

Ausführliches zur Datenschutz-Grundverordnung (auf Englisch)

Die Dokumentation Film “Democracy - im Rausch der Daten“ läuft am 23. Mai in der ARD

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Zuständige Abgeordnete

Jan Philipp Albrecht
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