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Presse­mitteilung |

EU-US Privacy Shield

Blankoscheck für Datenweitergabe in die USA

Die Europäische Kommission hat heute die neue Regelung zu Datentransfers in die USA („EU-US Privacy Shield“) angenommen. Das EU-US Privacy Shield setzt Regeln für die erleichterte Weitergabe personenbezogener Daten in die USA, etwa bei der Nutzung von Online-Diensten wie Suchmaschinen oder sozialen Netzwerken. Dazu erklärt Jan Philipp Albrecht, innen- und justizpolitischer Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament:

„Die Europäische Kommission erteilt den USA einen Blankoscheck für den Transfer personenbezogener Daten aus der EU in die USA und missachtet damit Forderungen aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vorgängerregelung Safe Harbor. Die USA bieten bei den individuellen Rechten gegenüber Unternehmen und beim Schutz vor unverhältnismäßiger Überwachung durch Sicherheitsbehörden keinen Datenschutz, der den Standards in der EU gleichwertig ist. Es ist daher ein Fehler, dass die EU-Kommission die jetzigen Zusicherungen akzeptiert, ohne auf Nachbesserungen zu bestehen.

Bereits bei der Verabschiedung von Safe Harbor im Jahr 2000 hatte das Europäische Parlament moniert, dass es in den USA kein generelles Datenschutzgesetz gibt. Noch immer fehlen unabhängige Datenschutzbehörden. EU-Justizkommissarin Vera Jourová muss unmissverständlich klarmachen, dass mit der Anwendung der neuen Datenschutz-Grundverordnung ab dem Jahr 2018 auch Nachbesserungen bei den Regeln für die Datenweitergabe in die USA erforderlich sein werden.“

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Zuständige Abgeordnete

Jan Philipp Albrecht
Jan Philipp Albrecht
MdEP

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