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Presse­mitteilung |

Richtlinie zur Unschuldsvermutung

EU-weite Mindeststandards für ein zentrales Prinzip im Strafverfahren

Mit großer Mehrheit haben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments heute den Kompromiss über die Richtlinie zur "Stärkung bestimmter Aspekte der Unschuldsvermutung und des Rechts auf Anwesenheit in Strafverfahren" angenommen. Dazu erklärt Jan Philipp Albrecht, innen- und justizpolitischer Sprecher der Fraktion Die Grünen/EFA:

"Der heutige Kompromiss zur Unschuldsvermutung ist akzeptabel. Dieses zentrale Prinzip im Strafverfahren bedeutet, dass Beschuldigte und Angeklagte so lange unschuldig sind, bis die Anklage ihre Schuld bewiesen hat. Einige Mitgliedstaaten wollten in bestimmten Fällen die Beweislast vom Ankläger auf die Beschuldigten und Angeklagten abwälzen, weil sie bereits in der Praxis diese Einschränkungen vornehmen.

Das Europäische Parlament hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Richtlinie grundsätzlich an der Unschuldsvermutung festhält. Der Kompromiss vereinheitlicht auch das Recht von Beschuldigten und Angeklagten, im Strafprozess anwesend zu sein, sowie ihr Recht, ohne Konsequenzen zu schweigen. Beweise, die widerrechtlich erlangt wurden, werden aus dem Verfahren ausgeschlossen.

Die Richtlinie ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Schaffung von EU-weiten Mindeststandards im Strafverfahren. Neben der Verabschiedung der Richtlinie zum Schutz von Kindern im Strafverfahren muss es nun auch endlich Fortschritte bei den Regeln zur Gerichtskostenhilfe geben. Außerdem sollte die Europäische Kommission zügig weitere Maßnahmen vorlegen, etwa im Bereich der Untersuchungshaft."

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Zuständige Abgeordnete

Jan Philipp Albrecht
Jan Philipp Albrecht
MdEP

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