Keine Massenüberwachung dank Grünen/EFA-Initiative
Chatkontrolle
Das Europäische Parlament hat heute für eine Verlängerung der befristeten Ausnahmeregelung von der ePrivacy-Richtlinie gestimmt, auch bekannt als „Chatkontrolle 1“.
Ein entscheidender Änderungsantrag der Grünen/EFA-Fraktion garantiert nun gezielte Maßnahmen zum Schutz von Kindern im Netz anstatt anlassloser und fehleranfälliger Überwachung privater Kommunikation im Gesetzestext in der Position des EU-Parlaments.
Solche Lösungen wurden bereits im Mandat des Europäischen Parlaments für „Chatkontrolle 2”, die geplante dauerhafte Regelung, vereinbart, die derzeit zwischen den EU-Institutionen verhandelt wird.
Der Europaabgeordnete Sergey Lagodinsky, stellvertretender Grünen/EFA-Fraktionsvorsitzender und Ko-Koordinator der Grünen/EFA-Arbeitsgruppe für Digitales, kommentiert:
„Dank unserer Initiative hat das Europäische Parlament heute einen wichtigen Schritt für den Schutz der Privatsphäre gemacht. Statt anlasslos Millionen private Nachrichten zu scannen, fordern wir künftig gezielte, effektive Maßnahmen mit richterlicher Kontrolle. Das ist ein Fortschritt für den Kinderschutz und die Grundrechte in Europa. So wie bei der Parlamentsposition für eine permanente Chatkontrolle wird das Scannen auf bekannte Verdächtige begrenzt. Damit wird die Vertraulichkeit der Kommunikation gesichert und die effektive Prävention von Verbrechen garantiert.
Außerdem erwarten wir Unterstützung für meinen Legislativvorschlag des Verbots für KI-Systeme, die Menschen entkleidet darstellen oder Darstellungen des sexuellen Kindesmissbrauchs synthetisieren. So steht es in meiner Stellungnahme für den Rechtsausschuss zum AI-Act-Omnibus. Zwischen GROKs dieser Welt und Menschenwürde, votieren wir klar für Menschenwürde."
Die Europaabgeordnete Alexandra Geese, Ko-Koordinatorin der Grünen/EFA-Arbeitsgruppe für Digitales, kommentiert:
„Die heutige Abstimmung über die Verlängerung der befristeten Ausnahmeregelung der ePrivacy-Richtlinie ist ein großer Erfolg. Dank eines Grünen Änderungsantrags wird die Überwachung auf verdächtigte Personen beschränkt. So können Ermittlungsbehörden ihre Ressourcen auf die relevantesten Täter konzentrieren und effektiv gegen diese furchtbaren Verbrechen vorgehen. Gleichzeitig wird die Massenüberwachung der breiten Bevölkerung gestoppt.
Jetzt fehlt noch das Verbot der sogenannten Entkleidungs-Apps, mit denen missbräuchliche Bilder von Frauen und Kindern erzeugt werden. Wir erwarten von den noch unentschiedenen Konservativen, dass sie dieses Verbot bei der Abstimmung nächste Woche im IMCO-Ausschuss mittragen werden. Wir erwarten weiterhin von der Bundesregierung, dass sie die Initiative mehrere Länder für ein Verbot unter Artikel 5 der KI-Verordnung im Rat unterstützt.“


