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Presse­mitteilung |

Menschenrechtskonvention

Europarat darf Straßburger Gericht nicht schwächen!

Vom 18. bis 20. April berät der Europarat unter dem Vorsitz Großbritanniens in Brighton über die Zukunft des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Die Vertreter der 47 Mitgliedsstaaten des Europarats wollen die „Brighton Declaration“ verabschieden, die umfangreiche Reformen für das System des EGMR und das Straßburger Gericht selbst vorsieht. Dazu erklärt Barbara Lochbihler, Vorsitzende des Menschenrechtsausschuss des Europäischen Parlaments:

„Zweifellos stärken einige der geplanten Reformen das europäische Menschenrechtssystem. So wäre es zu begrüßen, wenn diejenigen Staaten, die Straßburger Urteile nicht umsetzen, künftig konsequenter bestraft würden. Die im Entwurf der "Brighton Declaration" skizzierten Fortschritte können aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass London seinen Vorsitz im Europarat zu nutzen versucht, um den Einfluss des Gerichts massiv zu schwächen.

Wenn, wie geplant, nationale Gerichtshöfe einen größeren Ermessensspielraum bei der Interpretation der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) erhalten, droht die Rechtsprechung aufzuweichen. Innerhalb Europas könnten sich unterschiedliche Menschenrechtsstandards durchsetzen. Zudem zielen die geplanten Reformen augenscheinlich darauf ab, den Bürgerinnen und Bürgern weniger Möglichkeiten an die Hand zu geben, individuell bei den europäischen Richtern zu klagen.

Für Brighton gibt es zwei Prioritäten. Einerseits müssen sich gerade auch die aus EU-Mitgliedstaaten entsandten Minister klar für einen Beitritt der EU zur EMRK aussprechen. Dazu hat sich die EU im Lissabon-Vertrag verpflichtet; bereits vor zwei Jahren rief das Europäische Parlament den Europäischen Rat auf, dieser Verpflichtung endlich nachzukommen. Dass das bis heute nicht geschehen ist, lässt am Interesse an einer zukunftsweisenden Menschenrechtspolitik zweifeln und muss sich dringend ändern. Andererseits nützt ein solcher Beitritt nur wenig, wenn das Straßburger Gericht gleichzeitig geschwächt wird. Die Minister müssen deshalb die geplante Schwächung des EGMR unbedingt verhindern."

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Zuständige Abgeordnete

Barbara Lochbihler
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MdEP

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