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Presse­mitteilung |

Erben in Europa

Einfachere und klarere Regeln für grenzüberschreitende Erbfälle

Das europäische Parlament beschloss heute mit großer Mehrheit eine Verordnung mit der grenzüberschreitende Erbfälle klarer und einfacher geregelt werden (1).

Dazu erklärt Eva Lichtenberger, rechtspolitische Sprecherin der Grünen/EFA im europäischen Parlament:

"Das Europäische Parlament hat heute eine neue EU-Verordnung angenommen, die wesentliche Vereinfachungen und Erleichterungen für die Regelung von grenzüberschreitenden Erbfällen bringt. In Zukunft gilt jeweils das Erbrecht des Wohnsitzstaates, außer der Erblasser hat in seinem Testament bestimmt, dass das Recht seiner Staatsbürgerschaft anzuwenden ist. Damit wird das Leben jener Menschen erleichtert, die dauerhaft in einem anderen als ihrem Herkunftsland leben. Dadurch können in Zukunft lange und kostspielige Rechtsstreitigkeiten vermieden werden.

Für uns Grüne war es von großer Bedeutung, dass auch gleichgeschlechtliche Partnerschaften die gleichen Rechte besitzen und dass sie nicht mittels einer Berufung auf die öffentliche Ordnung in einem bestimmten Staat diskriminiert werden dürfen. Dieser Antrag wurde aufgenommen und auch in den vielen Verhandlungen mit dem Rat durchgesetzt – gegen die Opposition von einigen Mitgliedsstaaten, die diese Partnerschaften nach wie vor nicht anerkennen.

Ein Wermutstropfen ist allerdings, dass Großbritannien, Irland und Dänemark nicht mitmachen. Vor allem die Beteiligung von Großbritannien wäre sehr wichtig gewesen, da gerade im United Kingdom exzellente Möglichkeiten gegeben sind, Vermögen vor Erben in Trusts und Stiftungen zu verstecken. In mehr als 20 Verhandlungsrunden mit dem Rat war es nicht möglich gewesen diese Mitgliedsstaaten an Bord zu halten."

Anmerkung:

1) Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über "die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen und öffentlichen Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses."

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