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Presse­mitteilung |

Neue Regeln für Frontex-Einsätze auf See

Flüchtlingsschutz droht über Bord zu gehen

Das Europäische Parlament hat heute mit großer Mehrheit den neuen Regeln für Einsätze der europäischen Grenzschutzagentur Frontex auf See zugestimmt. Die neue Verordnung bringt zwar gegenüber der bisherigen Regelung wichtige Verbesserungen, trotzdem bleibt der Flüchtlingsschutz lückenhaft. Die Neuregelung setzt die Vorgaben des europäischen Menschenrechtsgerichtshofs für den Schutz von Bootsflüchtlingen nicht vollständig um. Die Grünen haben sich deshalb enthalten.

 

Ska Keller, migrationspolitische Sprecherin der Grünen im Europaparlament, erläutert: 

 

"Für uns Grüne gibt es beim Schutz von Flüchtlingen kein Wenn und Aber. Eine Verordnung, die darauf abzielt Boote abzufangen und zurückzudrängen, ohne dass Bootsflüchtlinge ausreichend geschützt werden, ist für uns nicht akzeptabel. Wir Grüne haben zwar viele Verbesserungen durchgesetzt. Dennoch setzt die Neuregelung für Frontex-Einsätze auf See die vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof aufgestellten Vorgaben für den Schutz von Bootsflüchtlingen nur unvollständig um [1]. Deshalb stimmen wir der Verordnung nicht zu.

Frontex und die an einem Frontex-Einsatz beteiligten Mitgliedsstaaten müssen sich künftig an verbindliche Regeln zur Rettung von schiffbrüchigen Flüchtlingen halten. Das ist ein wichtiger Verhandlungserfolg gegenüber dem Rat. Aber Frontex kann Flüchtlingsboote noch immer von den europäischen Küsten abdrängen oder in das Land, von dem sie abgelegt haben, zurückzwingen. Dabei droht der Flüchtlingsschutz über Bord zu gehen. 

Wir Grüne haben zwar durchgesetzt, dass das Kernprinzip des internationalen Flüchtlingsschutzes, das Prinzip der Nicht-Zurückweisung von Menschen, denen Verfolgung droht, im Verordnungstext jetzt ausbuchstabiert ist. Wir haben auch erreicht, dass Frontex bei Einsätzen medizinische Hilfe, Übersetzung und rechtliche Beratung einplanen muss. Trotzdem bleibt der Flüchtlingsschutz an den europäischen Außengrenzen lückenhaft.

Weil Übersetzer nicht an Bord sein müssen und nur "wenn nötig" gerufen werden, ist nicht sichergestellt, dass Flüchtlinge überhaupt verständlich machen können, dass sie Schutz in der EU brauchen. Sie haben außerdem keine Möglichkeit, sich gegen die Zurückweisung zur Wehr zu setzen. Und das, obwohl der Europäische Menschenrechtsgerichtshof einem wegweisenden Urteil keinen Zweifel daran gelassen hat, dass Rechtsmittel mit sofortiger Wirkung ein Muss auch für Bootsflüchtlinge sind. Das ist für uns Grüne nicht hinnehmbar."

 

[1] Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs im Fall Hirsi Jamaa und andere gegen Italien vom 23 Februar 2012

 
 

Hier finden Sie ein Briefing zu der Neuregelung für Frontex-Einsätze auf See: http://www.ska-keller.de/de/themen/migration/grenzen/libe-spezial-neue-regeln-für-frontex-einsätze-auf-see

 

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