EU-Sozialpaket ist ein wichtiger Schritt, aber ambitionslos
EU-Sozialpaket
Heute hat die Europäische Kommission ihr Sozialpaket vorgestellt. Die Grünen/EFA-Fraktion begrüßt diesen Schritt in die richtige Richtung, fordert jedoch ehrgeizigere Maßnahmen wie etwa die Einführung eines verbindlichen Sozialchecks für EU-Gesetzesvorschläge.
Die Europaabgeordnete Terry Reintke, Vorsitzende der Grünen/EFA-Fraktion, kommentiert:
„Die Energiekrise verschärft die ohnehin steigende Kluft zwischen Arm und Reich in Europa. Während die Lebenshaltungskosten explodieren, Autofahren oder Heizen zum Luxusgut werden, stagnieren die Reallöhne, und immer mehr Menschen geraten finanziell unter Druck. Im Sinne der dringend benötigten Umverteilung ist eine Übergewinnsteuer überfällig.
Das Sozialpaket der Kommission geht in die richtige Richtung, bleibt in vielen Punkten aber zu zaghaft. Statt weiterer Deregulierung zulasten der sozial Benachteiligten braucht Europa endlich starke soziale Sicherungssysteme, faire Löhne und massive öffentliche Investitionen. Es reicht nicht, den Mitgliedstaaten die Verantwortung zuzuschieben, der nächste EU-Haushalt muss eine starke soziale Säule haben.“
Die Europaabgeordnete Katrin Langensiepen, Grünen/EFA-Mitglied im Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL), kommentiert:
„Wir reden über Wirtschaft-, Finanzmarkt- und Verteidigungsunion. Was wir zusätzlich brauchen, ist eine Sozialunion. Und den Mut zu rechtlich bindenden Initiativen. Hier agiert die Kommission ambitionslos. Denn für immer mehr Menschen in Europa ist ein gutes Leben unbezahlbar. Bezahlbarer Wohnraum, niedrige Energiekosten und eine verlässliche Gesundheitsversorgung dürfen kein Luxus sein. Armut spaltet diesen Kontinent, Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung ist ein Menschenrecht.
Das Geld für die notwendigen Veränderungen ist da, wenn endlich auch große Vermögen und Konzerne ihren gerechten Beitrag zum EU-Haushalt leisten. Außerdem fordern wir einen verbindlichen Sozialcheck für EU-Gesetze. Kein europäischer Gesetzesentwurf darf beschlossen werden, wenn er soziale Ungleichheit verschärft oder Menschen zurücklässt.“


